Eltern-Kind-Pass: Kindesuntersuchungen
Kindesuntersuchungen nach Alter
- Kindesuntersuchung 1 (1. Lebenswoche): Umfassende Erstuntersuchung nach der Geburt mit Kontrolle von Gewicht, Größe, Organen, Reflexen und allgemeinem Gesundheitszustand.
- Kindesuntersuchung 2 (4. bis 7. Lebenswoche): Schwerpunkt auf Wachstum, Entwicklung, Ernährung und Hüftultraschall.
- Kindesuntersuchung 3 (3. bis 5. Lebensmonat). Kontrolle der körperlichen und motorischen Entwicklung.
- Kindesuntersuchung 4 (7. bis 9. Lebensmonat): Beobachtung der Entwicklung mit besonderem Fokus auf Hören und Sprachentwicklung.
- Kindesuntersuchung 5 (10. bis 14. Lebensmonat): Überprüfung von Wachstum, Entwicklung und Gesundheit.
- Kindesuntersuchung 6 (22. bis 26. Lebensmonat): Kontrolle von Entwicklung, Sprache und sozialem Verhalten.
- Kindesuntersuchung 7 (ab 3 Jahren bzw. 34. bis 38. Lebensmonat): Untersuchung der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung.
- Kindesuntersuchung 8 (ab 4 Jahren bzw. 46. bis 50. Lebensmonat): Fokus auf Gesundheit, Entwicklung und Vorbereitung auf den Kindergarten- bzw. Schulalltag.
- Kindesuntersuchung 9 (ab 5 Jahren bzw. 58. bis 62. Lebensmonat): Abschließende Vorsorgeuntersuchung mit Blick auf die Schulreife und weitere Entwicklung.
Hinweis
Die ersten fünf Kindesunterschungen sind notwendig, um Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten!
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) (2026): Eltern-Kind-Pass. Online abgerufen im September 2026 unter elternkindpass.gv.at
Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal