Logopädie
Inhaltsverzeichnis
Berufsbezeichnung und gesetzliche Grundlagen
Logopädinnen und Logopäden zählen in Österreich zu den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen. Die Berufsausübung ist im MTD-Gesetz (MTDG) geregelt und umfasst den logopädisch-phoniatrisch-audiologischen Tätigkeitsbereich.
Zur Berufsausübung berechtigt sind Personen, die eine gesetzlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben und im Gesundheitsberuferegister (GBR) eingetragen sind. Die freiwillige berufliche Interessenvertretung erfolgt durch Logopädie Austria. Übergeordnete berufspolitische Anliegen werden durch MTD-Austria vertreten.
Tätigkeiten und Einsatzorte
Logopädinnen und Logopäden arbeiten mit Menschen aller Altersgruppen, von Säuglingen über Kinder und Erwachsene bis hin zu älteren Menschen, sowohl in Prävention, Förderung, Therapie sowie Rehabilitation. Grundlage der logopädischen Arbeit ist eine differenzierte Diagnostik. Diese umfasst standardisierte und informelle Verfahren, funktionelle Beobachtungen sowie die Analyse alltagsrelevanter Kommunikationssituationen. Erfasst werden unter anderem Sprachverständnis, Sprechmotorik, Stimme, Atmung und Schluckfunktionen unter Berücksichtigung individueller Ressourcen, Umweltfaktoren und Teilhabeziele.
In der logopädischen Therapie kommen gezielte, problem- und ressourcenorientierte Übungen und Trainingsformen zum Einsatz. Dazu zählen beispielsweise Artikulationsübungen, Atem- und Stimmübungen, Sprachverständnis- und Wortschatzarbeit sowie Maßnahmen zur Förderung des Redeflusses. Die Therapie erfolgt im Einzel- oder Gruppensetting, wird regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst.
Zur Unterstützung der Therapie werden unterschiedliche Materialien und Hilfsmittel eingesetzt, etwa Bild- und Wortkarten, Spiegel zur Wahrnehmung von Mund- und Zungenbewegungen, mundmotorische Materialien, Atemhilfen, Stimmübungsgeräte, Spiele zur Sprach- und Aufmerksamkeitsförderung sowie digitale Anwendungen.
Ein wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Behandlung von Schluckstörungen, insbesondere bei neurologischen Erkrankungen, nach operativen Eingriffen sowie bei Säuglingen und Kleinkindern mit Fütter-, Trink- und Schluckstörungen. Dabei werden unter anderem sichere Schlucktechniken, Haltungsanpassungen und kompensatorische Strategien erarbeitet. Bei schweren Sprach- oder Sprechstörungen kommen unterstützte Kommunikationsformen zum Einsatz. Angehörige und Bezugspersonen werden bei Bedarf in den therapeutischen Prozess einbezogen.
Im logopädischen Tätigkeitsbereich erfolgen die eigenverantwortliche Befunderhebung und Behandlung von Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens. Audiometrische Untersuchungen können nach ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung ergänzend durchgeführt werden. Die logopädische Therapie erfolgt im Einzel- oder Gruppensetting und wird laufend evaluiert und angepasst.
Einsatzorte
Die Berufsausübung kann angestellt oder selbstständig erfolgen. Zu den Einsatzorten zählen Krankenanstalten, Rehabilitationszentren, Ambulatorien, Primärversorgungseinrichtungen, sozialpädiatrische Zentren sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung und der Kinder- und Jugendgesundheit oder die selbstständige Praxis. Darüber hinaus sind sie auch im Rahmen der mobilen Versorgung im häuslichen Umfeld tätig.
Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt an Fachhochschulen in Österreich und umfasst ein sechssemestriges Bachelorstudium (180 ECTS) mit dem Abschluss Bachelor of Science (BSc). Neben breiten theoretischenGrundlagen, beinhaltet das Studium umfangreiche praktische Ausbildungsanteile in unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen.
Im Ausland erworbene Qualifikationen können nach Anerkennung (aus einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz) oder Nostrifikation (Drittstaat) und nach Eintragung in das GBR zur rechtmäßigen Berufsausübung in Österreich berechtigen.
Fort- und Weiterbildung
Es besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht. Innerhalb von fünf Jahren sind mindestens 60 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Inhalt und Dauer sind zu dokumentieren. Die Planung und Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten obliegen in der Verantwortung jedes einzelnen. Berufsverbände unterstützen mit Fortbildungsangeboten und auch einem freiwilligen Dokumentationssystem in Form von Zertifikaten (Continuing Professional Development – CPD- oder CPD-PLUS Zertifikat).
Weiterbildungen ermöglichen fachliche Spezialisierungen, etwa in den Bereichen kindliche Sprachentwicklung, neurologische Rehabilitation, Dysphagietherapie, Stimmtherapie, Unterstützte Kommunikation oder myofunktionelle Therapie.
Inanspruchnahme und Kosten
Logopädische Leistungen können grundsätzlich direkt in Anspruch genommen werden. Für eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch die Sozialversicherung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Ohne Verordnung handelt es sich um eine Privatleistung. Die Kosten richten sich nach Dauer, Leistungsumfang und Versorgungskontext. Im niedergelassenen Bereich können Leistungen im Rahmen eines Kassenvertrags oder als Wahlleistungen erbracht werden; eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherung ist möglich.
Hilfreiche Links
- Dachverband der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe Österreichs MTD-Austria
- Logopädie Austria
- Logopädie Suche
- MTD Gesetz
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege