Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Physiotherapie

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten unterstützen Menschen aller Altersgruppen dabei, ihre Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Haltung zu verbessern oder wiederzuerlangen. Sie helfen Personen in allen Lebensphasen und -situationen alltägliche Bewegungen leichter auszuführen oder nach einer Gelenksoperation wieder schmerzfrei zu gehen. Sie sind in den diversenFachgebieten tätig.

Berufsbezeichnung und gesetzliche Grundlagen

Physiotherapeutin bzw. Physiotherapeut; Sie zählen in Österreich zu den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen. Die Berufsausübung ist im MTD-Gesetz (MTDG) geregelt. Dieses definiert Berufsbild, Tätigkeitsrahmen sowie Anforderungen an Ausbildung, Berufsausübung und Fortbildung.

Zur Berufsausübung berechtigt sind Personen, die eine gesetzlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben und im Gesundheitsberuferegister (GBR) eingetragen sind. Die freiwillige berufliche Interessenvertretung erfolgt durch Physio Austria. Übergeordnete berufspolitische Anliegen der MTD-Berufe werden durch MTD-Austria vertreten.

Tätigkeiten und Einsatzorte

Physiotherapie befasst sich mit der Verbesserung, Wiederherstellung oder dem Erhalt von Beweglichkeit, Kraft, Koordination und körperlicher Belastbarkeit von Menschen aller Altersgruppen. Grundlage der physiotherapeutischen Tätigkeit ist eine funktionelle Untersuchung, bei der unter anderem Bewegungsabläufe, Haltung, Muskelkraft, Gelenkbeweglichkeit, Koordination sowie Schmerzreaktionen analysiert werden. Verlaufskontrolle und Dokumentation sind integrale Bestandteile.

Sie betreuen Menschen nach Verletzungen und operativen Eingriffen sowie bei akuten und chronischen Erkrankungen. Nach Herz‑ und Lungeneingriffen führen sie unter anderem Atemtherapie, Mobilisation und Hustentechniken durch. Nach Bauch‑ und Beckenoperationen (z.B. nach Prostataoperationen) oder gynäkologischen Beschwerden kommen gezielte Übungen zur Förderung der Beckenbodenfunktion, der Kontinenz und der Mobilität zum Einsatz.

In der physiotherapeutischen Behandlung kommen individuell abgestimmte Bewegungs- und Übungsprogramme zum Einsatz. Dazu zählen aktive und passive Bewegungsübungen, Kräftigungs- und Dehnübungen, Koordinations- und Gleichgewichtstraining sowie Atemtherapie. Ergänzend werden funktionelle Übungen für alltagsrelevante Bewegungen wie Gehen, Treppensteigen, Aufstehen oder Heben durchgeführt.

Je nach Therapieziel kommen unterschiedliche Hilfsmittel und Geräte zum Einsatz, darunter Therapiebänder, Bälle, Gewichte, Matten, Balance‑ und Koordinationsgeräte, medizinische Trainingsgeräte sowie Geh‑ und Mobilisationshilfen. Ergänzend werden physikalische Maßnahmen wie Wärme‑ oder Kälteanwendungen und Elektrotherapie angewendet. Bei Bedarf arbeiten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten auch nach ärztlicher Anordnung mit Schienen und Orthesen, etwa zur Lagerung, Mobilisation oder funktionellen Unterstützung.

Ein zentraler Bestandteil der physiotherapeutischen Arbeit ist die Anleitung zu Eigenübungen sowie die Beratung zu Gesundheitsförderung und Prävention, wie z.B. zu Bewegung im Alltag, ergonomischem Verhalten oder Sturzprävention. Die Arbeit erfolgt häufig in enger Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen

Einsatzorte

Die Berufsausübung kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder selbständig erfolgen. Typische Einsatzorte sind Krankenanstalten, Rehabilitations- und Kureinrichtungen, Ambulatorien, Primärversorgungseinrichtungen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendgesundheit. Darüber hinaus sind sie im Rahmen der mobilen Versorgung im häuslichen Umfeld tätig. Weitere Tätigkeitsfelder bestehen im Sport- und Vereinsbereich, im betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie, mit entsprechender Qualifikation, in Forschung und Lehre.

Ausbildung

Die Ausbildung zur Physiotherapeut:in erfolgt an Fachhochschulen in Österreich und umfasst ein sechssemestriges Bachelorstudium (180 ECTS) mit dem Abschluss Bachelor of Science (BSc). Das Studium vermittelt medizinische, bewegungswissenschaftliche und therapeutische Grundlagen und beinhaltet umfangreiche praktische Ausbildungsanteile in unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten zu Masterstudien oder Tätigkeiten in Forschung, Lehre, Public Health oder Management.

Im Ausland erworbene Qualifikationen können nach Anerkennung (aus einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz) oder Nostrifikation (Drittstaat) und nach Eintragung in das GBR zur rechtmäßigen Berufsausübung in Österreich berechtigen.

Fort- und Weiterbildung

Es besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht. Innerhalb von fünf Jahren sind mindestens 60 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Inhalt und Dauer sind zu dokumentieren. Die Planung und Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten obliegen in der Verantwortung jedes einzelnen. Berufsverbände unterstützen mit Fortbildungsangeboten und auch einem freiwilligen Dokumentationssystem in Form von Zertifikaten (Continuing Professional Development – CPD- oder CPD-PLUS Zertifikat).

Weiterbildungen ermöglichen fachliche Spezialisierungen, etwa in den Bereichen Manuelle Therapie, Sportphysiotherapie, Neurologie, Pädiatrie, Beckenbodentherapie, Atemtherapie, Schmerzmanagement oder Geriatrie.

Inanspruchnahme und Kosten

Physiotherapeutische Leistungen können grundsätzlich direkt in Anspruch genommen werden. Für eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch die Sozialversicherung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Je nach Krankenversicherungsträger kann vor Therapiebeginn eine Bewilligung notwendig sein; in manchen Fällen erfolgt diese automatisch. Ohne ärztliche Verordnung handelt es sich um eine Privatleistung. Die Kosten richten sich nach Dauer, Art der Behandlung und Versorgungskontext. Im niedergelassenen Bereich können Leistungen im Rahmen eines Kassenvertrags oder als Wahlleistungen erbracht werden; eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherung ist möglich.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

Zurück zum Anfang des Inhaltes