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Orthoptik

Orthoptistinnen und Orthoptisten betreuen Menschen mit Sehstörungen, bei denen das Zusammenspiel beider Augen oder die Belastbarkeit der Augen im Alltag eingeschränkt ist. Ziel orthoptischer Behandlungsmaßnahmen ist es, das beidäugige Sehen zu fördern, Beschwerden zu reduzieren und und eine bestmögliche visuelle Teilhabe im täglichen Leben zu ermöglichen.

Berufsbezeichnung und gesetzliche Grundlagen

Orthoptistin bzw. Orthoptist; Sie zählen in Österreich zu den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen. Die Berufsausübung ist im MTD-Gesetz (MTDG) geregelt. Dieses definiert Berufsbild, Tätigkeitsrahmen sowie Anforderungen an Ausbildung, Berufsausübung und Fortbildung.

Zur Berufsausübung berechtigt sind Personen, die eine gesetzlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben und im Gesundheitsberuferegister (GBR) eingetragen sind. Die freiwillige berufliche Interessenvertretung erfolgt durch Orthoptik Austria. Übergeordnete berufspolitische Anliegen werden durch MTD-Austria vertreten.

Tätigkeiten und Einsatzorte

Orthoptik befasst sich mit Funktionsstörungen des Sehens, insbesondere des beidäugigen Sehens, der Augenbewegungen und der visuellen Wahrnehmung. Beschwerden von Personen reichen von Doppelbildern, Schwindel, Gesichtsfeldausfällen und visueller Ermüdung bis hin zu Sehproblemen bei Bildschirmarbeit oder nach neurologischen Erkrankungen (z.B. Schlaganfall), Unfällen oder Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes Mellitus.

Grundlage der orthoptischen Tätigkeit ist eine spezialisierte Diagnostik, bei der unter anderem Sehschärfe, Augenstellung, Augenbewegungen, binokulare Funktionen, Fusion und visuelle Wahrnehmungsleistungen mit standardisierten Verfahren untersucht werden.

Ein zentraler Aufgabenbereich ist die Behandlung von Schielen (Strabismus) und Schwachsichtigkeit (Amblyopie) bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Während bei Kindern die frühzeitige Erkennung und Therapie von Sehentwicklungsstörungen im Vordergrund steht z.B. im Rahmen von Okklusionsbehandlungen (Pflastertherapie) oder altersgerechten Seh- und Wahrnehmungstrainings, liegt der Schwerpunkt bei Erwachsenen häufig auf der Diagnostik und Rehabilitation erworbener Sehstörungen, wie nach neurologischen Erkrankungen oder bei neurodegenerativen, demenziellen Beeinträchtigungen. Ziel ist es, die Nutzung vorhandener Sehfunktionen im Alltag zu verbessern und visuelle Teilhabe zu ermöglichen. Sie sind zudem in der Gesundheitsvorsorge tätig, etwa bei Augen-Reihenuntersuchungen oder im Rahmen des Mutter-Kind-Passes. Orthoptistinnen und Orthoptisten erstellen individuelle Übungsprogramme, beurteilen die Notwendigkeit von Prismenkorrekturen und beraten zu geeigneten Sehhilfen sowie alltagsrelevanten Kompensationsstrategien in enger Zusammenarbeit mit Augenärztinnen- und -ärzte.

Einsatzorte

Die Tätigkeit findet überwiegend angestellt in augenärztlichen Abteilungen von Krankenanstalten, in Spezialambulanzen (z.B. Schiel- oder neuroophthalmologische Ambulanzen), Ambulatorien, Sehschulen sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendgesundheit statt. Weitere Einsatzorte sind Rehabilitationszentren, neurologische Kliniken, Frühförderstellen und interdisziplinäre Versorgungseinrichtungen.

Eine freiberufliche Tätigkeit, auch in eigener Praxis, ist möglich, erfolgt jedoch in der Regel in enger fachlicher Zusammenarbeit mit Augenärztinnen- und ärzten. Darüber hinaus bestehen berufliche Perspektiven in Forschung und Lehre, in der Prävention sowie in Projekten zur visuellen Rehabilitation, Arbeitsplatzgestaltung oder Unterstützung von Menschen mit kognitiven und demenziellen Einschränkungen.

Hinweis

Der Beruf der Orthoptik ist klar vom gewerblichen Beruf der Augenoptiker:innen zu unterscheiden, deren Tätigkeit vorrangig die Anpassung und den Verkauf von Sehbehelfen umfasst.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an Fachhochschulen in Österreich und umfasst ein sechssemestriges Bachelorstudium (180 ECTS) mit dem Abschluss Bachelor of Science (BSc). Das Studium verbindet medizinische und therapeutische Grundlagen mit umfangreichen praktischen Ausbildungsanteilen. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten zur weiterführenden Qualifikation, etwa durch Masterstudien in Gesundheitswissenschaften, Pädagogik, Management oder neurowissenschaftlichen Fachrichtungen.

Im Ausland erworbene Qualifikationen können nach Anerkennung (aus einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz) oder Nostrifikation (Drittstaat) und nach Eintragung in das GBR zur rechtmäßigen Berufsausübung in Österreich berechtigen.

Fort- und Weiterbildung

Es besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht. Innerhalb von fünf Jahren müssen mindestens 60 Fortbildungsstunden absolviert werden. Inhalt und Dauer sind zu dokumentieren. Die Planung und Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten obliegen in der Verantwortung jedes einzelnen. Berufsverbände unterstützen mit Fortbildungsangeboten und auch einem freiwilligen Dokumentationssystem in Form von Zertifikaten (Continuing Professional Development – CPD- oder CPD-PLUS Zertifikat).

Weiterbildungen ermöglichen fachliche Vertiefungen, etwa in den Bereichen Schieltherapie, Neurorehabilitation, Low Vision, visuelle Wahrnehmungsförderung, Binokulartraining, Prismenversorgung oder Pädiatrie.

Kosten und Verordnung

Orthoptische Leistungen werden in der Regel auf augenärztliche Anordnung erbracht. In Krankenanstalten, Ambulatorien und Rehabilitationszentren sind sie Teil der medizinischen Versorgung und werden über die Sozialversicherung abgedeckt.

In niedergelassenen augenärztlichen Ordinationen mit Kassenvertrag entstehen für Patient:innen bei Vorliegen einer Überweisung in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Werden orthoptische Leistungen privat in Anspruch genommen, richtet sich die Kostenübernahme nach den Bestimmungen des jeweiligen Krankenversicherungsträgers.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

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