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Ergotherapie

Durch ergotherapeutische Maßnahmen werden Menschen dabei unterstützt, ihren Alltag bestmöglich und selbstständig zu bewältigen. Im Mittelpunkt steht die Fähigkeit, all jene Tätigkeiten auszuführen, die für das tägliche Leben wichtig sind, vom Anziehen und Essen über das Schreiben bis hin zur Teilnahme an sozialen Aktivitäten.

Berufsbezeichnung und gesetzliche Grundlagen

„Ergotherapeutin“ bzw. „Ergotherapeut“; Sie zählen in Österreich zu den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen. Die Berufsausübung ist im MTD-Gesetz (MTDG) geregelt. Dieses definiert u.a. Berufsbild, Tätigkeitsrahmen sowie Anforderungen an Ausbildung und Fortbildung.

Zur Berufsausübung berechtigt sind Personen, die eine gesetzlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben und im Gesundheitsberuferegister (GBR) eingetragen sind. Die berufliche Interessenvertretung erfolgt auf freiwilliger Basis durch den Berufsverband Ergotherapie Austria. Übergeordnete berufspolitische Anliegen für alle 7 MTD-Berufe werden durch den Dachverband MTD-Austria vertreten.

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Ergotherapie wird bei Menschen aller Altersgruppen angewendet, etwa nach Verletzungen oder Operationen, bei neurologischen oder psychischen Erkrankungen, bei Entwicklungsauffälligkeiten im Kindesalter oder bei altersbedingten Einschränkungen. Ziel ist es, alltägliche Tätigkeiten zu erhalten, wieder möglich oder neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen konkrete Handlungen wie Anziehen, Essen, Schreiben, Arbeiten, Lernen oder die sichere Bewältigung des Haushalts. Zu Beginn der ergotherapeutischen Behandlung wird erhoben, welche Fähigkeiten vorhanden sind und wo im Alltag Schwierigkeiten bestehen. Darauf aufbauend werden gemeinsam mit den Betroffenen individuelle Therapieziele festgelegt.

In der praktischen Arbeit kommen vor allem alltagsnahe Übungen zum Einsatz. Dazu gehören etwa das Training von Greif- und Handfunktionen (z.B. gezieltes Greifen, Halten und Loslassen von Gegenständen) oder das Schließen von Knöpfen, das Bedienen von Reißverschlüssen oder der Umgang mit Besteck., das Üben von Bewegungsabläufen, das Erlernen von Strategien zur besseren Organisation des Alltags oder gezielte Übungen zur Förderung von Konzentration, Wahrnehmung und Gedächtnis. Je nach Bedarf werden auch handwerkliche, kreative oder spielerische Tätigkeiten eingesetzt, um Fähigkeiten gezielt zu fördern wie z.B. Bastel- oder Werkarbeiten, Mal- und Zeichenaufgaben, Gesellschafts- und Bewegungsspiele oder Kochen und Schreiben. Gesellschafts- und Bewegungsspiele unterstützen unter anderem die Förderung von Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Sozialverhalten (z.B. durch Geschicklichkeitsübungen). Zur Förderung der Feinmotorik, Kraftdosierung, Ausdauer und Planung werden handwerkliche Aktivitäten wie Schneiden, Falten oder Kleben von Papiereingesetzt oder auch das Zusammenbauen einfacher Werkstücke, Arbeiten mit Schrauben durchgeführt.

Ein wesentlicher Bestandteil ist der Einsatz und die Beratung von Hilfsmitteln wie Greifhilfen, Schienen, Schreibhilfen oder adaptive Alltagsgegenstände. Zusätzlich unterstützen sie bei der Anpassung von Wohn-, Arbeits- oder Lernumgebungen, um Barrieren zu reduzieren und Tätigkeiten sicherer und selbstständiger durchführen zu können.

Einsatzorte

Die Berufsausübung kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder selbständig erfolgen. Einsatzorte sind z.B. Krankenanstalten, Rehabilitations- und Kureinrichtungen, Ambulatorien und Tageszentren, Primärversorgungseinrichtungen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendgesundheit, psychosoziale Dienste, das häusliche Umfeld oder die selbstständige Praxis.

Gut zu wissen: Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten können grundsätzlich direkt kontaktiert werden. Orientierung bieten Berufsverbände, regionale Einrichtungen sowie Praxiswebseiten und Suchportale für Therapeutinnen und Therapeuten.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an Fachhochschulen in Österreich an mehreren Standorten im Rahmen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums (180 ECTS) und schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Science (BSc) ab. Das Studium verbindet wissenschaftliche Grundlagen mit einem hohen Praxisanteil in unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen. Aufbauend bestehen Masterstudienmöglichkeiten.

Im Ausland erworbene Qualifikationen können nach Anerkennung (aus einem EU/EWR-Staat bzw. der Schweiz) oder Nostrifikation (Drittstaat) und nach Eintragung in das GBR zur rechtmäßigen Berufsausübung in Österreich berechtigen.

Fort- und Weiterbildung

Es besteht eine gesetzliche Fortbildungspflicht. Innerhalb von fünf Jahren sind mindestens 60 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Inhalt und Dauer ist in Form einer Bestätigung nachzuweisen. Die Planung und Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten obliegen in der Verantwortung jedes einzelnen. Berufsverbände unterstützen mit Fortbildungsangeboten und auch einem freiwilligen Dokumentationssystem in Form von Zertifikaten (Continuing Professional Development – CPD- oder CPD-PLUS Zertifikat).

Weiterbildungen ermöglichen fachliche Spezialisierungen, etwa in den Bereichen Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie, Handtherapie, sensorische Integration, Ergonomie, Hilfsmittelversorgung oder kognitives Training. Viele dieser Weiterbildungen sind zertifiziert und werden in bestimmten Versorgungsbereichen vorausgesetzt oder empfohlen.

Kosten

Ergotherapeutische Leistungen können grundsätzlich direkt in Anspruch genommen werden. Für eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch die Sozialversicherung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Je nach Krankenversicherungsträger kann vor Therapiebeginn eine Bewilligung notwendig sein; in manchen Fällen erfolgt diese automatisch. Ohne ärztliche Verordnung handelt es sich um eine Privatleistung. Die Kosten richten sich nach Dauer, Art der Behandlung und Versorgungskontext. Im niedergelassenen Bereich können Leistungen im Rahmen eines Kassenvertrags oder als Wahlleistungen erbracht werden; eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherung oder einer privaten Krankenversicherung ist möglich.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

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