Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Radiologietechnologie

Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen sind spezialisierte Gesundheitsberufe für die Anwendung bildgebender und strahlenbasierter Verfahren im Gesundheitswesen. Sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen moderner Medizintechnik, ärztlicher Diagnostik und direktem Personenkontakt.

Berufsbezeichnung und gesetzliche Regelungen

Radiologietechnologin / Radiologietechnologe; Sie zählen zu den gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufen (MTD). Die Berufsausübung ist im MTD-Gesetz (MTDG) geregelt. Dieses definiert Berufsbild, Tätigkeitsrahmen, Ausbildungsanforderungen sowie Fortbildungspflichten. Im Ausland erworbene Qualifikationen können, abhängig davon, ob sie in einem EWR-Staat bzw. der Schweiz oder in einem Drittstaat erworben wurden, nach Anerkennung oder Nostrifikation und nach Eintragung in das Gesundheitsberuferegister (GBR) zur rechtmäßigen Berufsausübung in Österreich berechtigen.

Die freiwillige berufliche Interessenvertretung erfolgt durch den Berufsverband rtaustria, übergeordnete berufspolitische Anliegen werden durch den Dachverband MTD-Austria vertreten.

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Radiologietechnologinnen und Radiologietechnolgen sind für die fachgerechte Durchführung radiologischer, nuklearmedizinischer und strahlentherapeutischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung verantwortlich. Sie handeln dabei eigenverantwortlich innerhalb ihres gesetzlich definierten Tätigkeitsbereichs.

Zu ihren zentralen Aufgaben zählen insbesondere:

  • die Durchführung radiologischer Bildgebungsverfahren wie Röntgen, Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT),
  • die Mitwirkung bei nuklearmedizinischen Untersuchungen (z.B. Szintigraphien, PET),
  • die technische Durchführung und Begleitung strahlentherapeutischer Behandlungen,
  • die Assistenz bei interventionell-radiologischen Verfahren

Sie bereiten Personen auf Untersuchungen vor, erläutern den Ablauf, sorgen für eine korrekte Lagerung und bedienen hochkomplexe medizintechnische Geräte. Entsprechend der ärztlichen Anordnung wählen und passen sie Untersuchungsparameter an und stellen eine hohe Bildqualität bei möglichst geringer Strahlenbelastung sicher. Eine zentrale Aufgabe ist der Schutz von Personen, Personal und Umwelt vor unnötiger Strahlenbelastung sowie die Umsetzung strahlenschutzrechtlicher Vorgaben, einschließlich der Überwachung von Dosiswerten. Darüber hinaus sind sie an der Qualitätssicherung und Funktionskontrolle der eingesetzten Geräte beteiligt. Dokumentation und Datenmanagement sind weitere wesentliche Bestandteile ihres Tätigkeitsfeldes.

Einsatzorte

Sie arbeiten überwiegend in Bereichen mit bildgebender und strahlenbasierter Medizintechnik. Ihr Aufgaben- und Einsatzbereich wird durch die eingesetzten Geräte, das jeweilige medizinische Fachgebiet sowie die Versorgungsstruktur bestimmt. Typische Einsatzorte sind Krankenhäuser und Universitätskliniken, Ambulatorien sowie Diagnose- und Bildgebungszentren. Darüber hinaus können Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen auch außerhalb klassischer klinischer Settings tätig sein, etwa im Qualitäts- und Gerätemanagement, in der Aus- und Weiterbildung, in der Forschung oder in der Medizintechnik- und Geräteindustrie. Die Berufsausübung erfolgt überwiegend im Angestelltenverhältnis.

Ausbildung

Die Ausbildung zur Radiologietechnologin bzw. zum Radiologietechnologen erfolgt an Fachhochschulen im Rahmen eines sechssemestrigen Bachelorstudiums im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten und schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Science (BSc) ab.

Das Studium verbindet medizinische, naturwissenschaftliche und technische Grundlagen mit einem hohen Praxisanteil. Aufbauend bestehen Möglichkeiten für Masterstudiengänge, etwa in Gesundheitswissenschaften, Management, Pädagogik oder spezialisierten technischen Bereichen.

Fort- und Weiterbildung

Radiologietechnolog:innen unterliegen einer gesetzlichen Fortbildungspflicht. Innerhalb von fünf Jahren sind mindestens 60 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Inhalt und Dauer sind zu dokumentieren. Die Planung und Dokumentation der Fortbildungsaktivitäten obliegen in der Verantwortung jedes einzelnen. Berufsverbände unterstützen mit Fortbildungsangeboten und auch einem freiwilligen Dokumentationssystem in Form von Zertifikaten (Continuing Professional Development – CPD- oder CPD-PLUS Zertifikat).

Weiterbildungen dienen der fachlichen Vertiefung und Spezialisierung, etwa in den Bereichen: Computertomographie und Magnetresonanztomographie, interventionelle Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Qualitäts- und Strahlenschutzmanagement und pädiatrische Radiologie.

Inanspruchnahme

Radiologische Leistungen werden nicht direkt von Radiologietechnolog:innen angeboten, sondern sind Bestandteil ärztlich veranlasster Untersuchungen und Therapien und somit in der Regel eine ärztliche Überweisung erforderlich.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

Zurück zum Anfang des Inhaltes