
Karenz
Als Karenz bzw. Elternkarenz bezeichnet man den Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes. Während dieser Zeit erhält man kein Gehalt, sondern Kinderbetreuungsgeld. Auf Elternkarenz besteht ein Rechtsanspruch, d.h., die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber darf die Karenz nicht verweigern. Während der Elternkarenz besteht ein Kündigungs- bzw. Entlassungsschutz. Der Anspruch darauf gilt längstens bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres des Kindes; das ist der Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes.
Die Karenzregelungen gelten nicht nur für Mütter, sondern ebenso auch für Väter. Die klassische Rollenverteilung, dass nur der Mann arbeitet und die Frau die Kindererziehung allein übernimmt, gibt es nur noch sehr selten, auch die Väter möchten heute aktiv am Heranwachsen des Nachwuchses beteiligt sein.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 27.08.2020
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