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Spondylolyse und Spondylolisthese: Diagnose & Therapie

In vielen Fällen verursachen Spondylolyse und leichte Formen der Spondylolisthese (Wirbelgleiten) keine besonderen Beschwerden. Wenn Symptome bestehen, treten sie meist als Schmerzen im Bereich des unteren Rückens auf. Je stärker sich ein Wirbel verschiebt, desto mehr werden die umgebenden Muskeln, Sehnen und Bänder belastet.
Für die Diagnose von Rückenschmerzen erhebt die Ärztin/der Arzt zunächst die Krankengeschichte und führt eine körperliche Untersuchung durch. Dabei werden Wirbelsäule, Hüft- und Kniegelenke begutachtet sowie auf Schmerzen und Druckempfindlichkeit geprüft. Eine sichtbare Einbuchtung der Haut an der Wirbelsäule kann ein Hinweis auf die Verschiebung eines Wirbels sein.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Der Verdacht auf Spondylolyse oder Spondylolisthese (Wirbelgleiten) wird durch Röntgenuntersuchungen abgeklärt. Röntgenaufnahmen von der Seite geben Aufschluss über den Grad einer Spondylolisthese oder das Vorliegen einer Spondylolyse. Ev. kann die Ärztin/der Arzt zur genaueren Diagnostik weitere bildgebende Verfahren (z.B.MRT, CT) verordnen. Dies kann auch notwendig werden, um andere pathologische Ursachen der Beschwerden auszuschließen, z.B. Cauda-equina-Syndrome, Abszess.

Wirbelgleiten als Zufallsbefund

Wird ein leichtes Wirbelgleiten bei einem Röntgen zufällig entdeckt und bestehen keine Beschwerden, ist keine Therapie notwendig. Durch regelmäßige Kontrollen kann eine Verschlechterung von der Ärztin/vom Arzt rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

Wie erfolgt die Behandlung von Spondylolyse oder Spondylolisthese?

Die Therapie richtet sich nach den Beschwerden der Patientin/des Patienten, der Form der Erkrankung, dem diagnostizierten Schweregrad, eventuell auftretenden neurologischen Symptomen und anderen Faktoren, z.B. Alter, sportliche Aktivität, Fortschreiten des Wirbelgleitens. Weitere Informationen finden Sie unter Spondylolyse und Spondylolisthese: Was ist das?

Nicht-operative (konservative) Therapie

In den meisten Fällenist eine nicht-operative (konservative) Therapie über mindestens drei Monate ausreichend, um die Beschwerden zu lindern oder eine Spondylolyse zu heilen. Danach kann die Patientin/der Patient die gewohnten Aktivitäten meist wieder aufnehmen. Zur nicht-operativen Therapie zählen folgende Maßnahmen:

  • Sportpause bzw. Vermeiden von Bewegungen, die zu Hohlkreuz führen.
  • Physiotherapie mit Übungen zur Kräftigung der Rumpfmuskulatur und Stabilisierung der Wirbelsäule, die nach Anleitung auch regelmäßig selbst durchgeführt werden sollen.
  • Schmerzlindernde, entzündungshemmenden Medikamente (NSAR) zur Linderung von Schmerzen,
  • Ev. vorübergehende Ruhigstellung des betroffenen Bereichs der Wirbelsäule, z.B. durch Stützverband, Gipsverband oder Korsett.

Durch regelmäßige Röntgenuntersuchungen kontrolliert die Ärztin/der Arzt den Behandlungserfolg. Ev. kann die Patientin/der Patient beraten werden, wie im Alltag eine Belastung des Wirbelbereichs vermieden werden kann, z.B. am Arbeitsplatz, zu Hause. Die Beratung kann durch die Ärztin/den Arzt, die Physiotherapeutin/den Physiotherapeuten oder die Ergotherapeutin/den Ergotherapeuten erfolgen.

Operative Behandlung

Wenn die konservative Therapie nach mehreren Monaten keinen Erfolg bringt und die Patientin/der Patient unter starken Schmerzen leidet, kann die Ärztin/der Arzt eine Operation vorschlagen. Dadurch sollen u.a. die Beschwerden gelindert und die Beweglichkeit verbessert werden. Auch bei einer Verschlechterung eines Wirbelgleitens zu Meyerding Grad II und höher, kann eine Operation angezeigt sein.

Fortgeschrittene neurologische Symptome sind eine Indikation für eine rasche Operation, um dauerhafte Nervenschäden zu vermeiden.

Je nach individuellen Anforderungen werden verschiedene operative Verfahren eingesetzt.

  • Rekonstruktion der Interartikularportion: Bei Kindern und Jugendlichen kann bei einer akuten Spondylolyse mit anhaltenden, starken Schmerzen eine Operation angezeigt sein, um den Spalt am Wirbelbogen zu „reparieren“. Der Spalt wird mit körpereigenen Knochenstücken aufgefüllt und das betroffene Wirbelgelenk mittels Schrauben, Stiften oder Schlingen stabilisiert. Dadurch soll die Ausheilung des Spalts möglich sein.
  • Versteifungsoperation (Spondylodese): Der betroffene, instabile Wirbel wird in der Wirbelsäule stabilisiert bzw. versteift. Diese Operation ist angezeigt, wenn auch andere Schädigungen des Wirbelgelenks und der Bandscheiben bestehen. Bei der Operation wird ev. die Position des vorgerutschten Wirbels korrigiert (Reposition) und die Nervenwurzeln werden entlastet. Eine Versteifungsoperation, ev. mit Korrektur der Wirbelposition, kann auch bei jungen Patientinnen/Patienten mit starkem Wirbelgleiten (Meyerding Grad III und IV) notwendig werden.

Für die Stabilisierung wird eine Metallkonstruktion am Wirbelkörper befestigt. Metallkörbe (Cages) zwischen den Wirbelkörpern korrigieren den verrutschten Wirbel und erweitern den Zwischenwirbelraum, um Nervenreizungen zu vermeiden und die natürliche Krümmung (Lordose) der Wirbelsäule zu erreichen). Die Versteifung eines Wirbelgelenks kann eine gering Einschränkung der Beweglichkeit des Rückens zur Folge haben.

Wie erfolgt die Nachsorge?

Krankengymnastik nach der Operation hat das Ziel, den Rücken zu stärken und beweglich zu halten. Ca. drei Monate nach der Operation kann eine Rehabilitation verordnet werden, um die Stabilität der Wirbelsäule zu verbessern und die Rückenmuskeln weiter zu stärken.

Wohin kann ich mich wenden?

Sie oder Ihr Kind haben Beschwerden an der Wirbelsäule, klagen über wiederkehrende Rückenschmerzen, die unter Umständen bis in die Beine ausstrahlen? Zur Abklärung können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Kinderärztin/Kinderarzt,
  • Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Traumatologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie sowie
  • Fachärztin/Facharzt für Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 27. September 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Gerhard Bratschitsch, Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Facharzt für Unfallchirurgie, Zusatzfach Unfallchirurgie (Sporttraumatologie)

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