
HIV: Wann sollte man einen Test durchführen?
Die Durchführung von HIV-Tests ist gesetzlich geregelt. Der Test darf nur mit dem Wissen und Einverständnis der Patientin/des Patienten durchgeführt werden. Ein HIV-Test sollte durchgeführt werden, wenn sich jemand in eine Risikosituation mit einer möglichen HIV-Übertragung begeben hat oder in eine Risikosituation geraten ist . . .
In folgenden Situationen sind HIV-Tests empfehlenswert
- bei riskanten Lebensgewohnheiten (z.B. intravenöser Drogenkonsum, häufiger Partnerwechsel, Sex mit Personen aus Hochprävalenzländern wie z.B. südliches Afrika oder in Südostasien),
- nach jedem Risikokontakt,
- nach Unfällen mit möglicher HIV-Exposition (z.B. Kontakt mit infektiösem Blut),
- bei Erkrankungen, die mit einer aggressiven immunsupprimierenden Therapie einhergehen,
- bei Erkrankungen, die bei HIV-Infektion häufiger auftreten („Indikatorerkrankungen“), z.B. unklare Lymphknotenschwellungen, Gürtelrose, Leukopenie, Fieber, Hautausschläge, häufige Lungenentzündungen u.a.,
- bei AIDS-definierenden Erkrankungen,
- in der Schwangerschaft.
Für folgende Personengruppen sind HIV-Tests empfehlenswert:
- beide Partner am Beginn einer sexuellen Beziehung,
- Paare mit Kinderwunsch.
Hinweis Bei der Blutspende werden Spenderinnen/Spender von Blut und Blutprodukten im Zuge der Spende auf HIV getestet. Nähere Informationen erhalten Sie beim Roten Kreuz.
Bei HIV-Tests Zeitfenster berücksichtigen!
HIV-Suchtests (Antikörpertests, kombinierte Antikörper-/Antigentests) sollten frühestens zwei bis sechs Wochen nach einer möglichen Infektion vorgenommen werden. Bei negativem Ergebnis sollte der Test nach drei Monaten wiederholt werden. Bei einer möglichen HIV-Ansteckung in Ausübung des Berufs (z.B. medizinisches Personal wie Operateurin/Operateur, Notärztin/Notarzt) ist allerdings der Nachweis, dass man zum Zeitpunkt eines HIV-Risikokontaktes „HIV-negativ“ war, von großer Bedeutung für die versicherungsrechtliche Beweisführung.
Welche HIV-Tests zur Verfügung stehen, erfahren Sie unter: HIV-Tests: Laboruntersuchungen zur Diagnostik.
Die rechtliche Situation
Die Durchführung von HIV-Tests ist gesetzlich geregelt (Verordnung über Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik und die bei der Vornahme von HIV-Tests einzuhaltende Vorgangsweise, BGBl. Nr. 772/1994, www.ris.bka.gv.at). Ein HIV-Test darf nur mit dem Wissen und Einverständnis der Patientin/des Patienten durchgeführt werden. Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen unterliegen der Schweigepflicht. Das gilt sowohl für die Tatsache, dass sich jemand testen lässt, als auch für das Testergebnis.
Laut AIDS-Gesetz besteht allerdings eine Meldepflicht für jede manifeste Erkrankung an AIDS (Nachweis einer HIV-Infektion und zumindest einer AIDS-definierenden Erkrankung).
Weitere Informationen zu meldepflichtigen übertragbaren Erkrankungen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 11.02.2016
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