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Hörsturz

Ein Hörsturz ist eine meist einseitig, plötzlich auftretende Schwerhörigkeit bis hin zur Ertaubung, wobei keine Ursache erkennbar ist. Fast immer ist ein Hörsturz begleitet von unangenehmem Ohrensausen, manchmal auch von Schwindel. Kleinere, vorübergehende Hörstürze sind relativ häufig. Schwerere Hörstürze mit Dauerschäden kommen selten vor – jährlich bei etwa einem von 3.000 Menschen. Im Kindes- und Jugendalter treten Hörstürze selten auf. Der Erkrankungsgipfel liegt um das 50. Lebensjahr. Über die Entstehungsmechanismen ist noch wenig bekannt . . .

Welche Ursachen hat ein Hörsturz?

Als mögliche Auslöser gelten Virusinfekte (z.B. Mumps oder Influenza), Durchblutungsstörungen im Innnenohr (z.B. als Folge von Thrombosen, Embolien oder Gefäßkrämpfen), Autoimmunprozesse sowie Stoffwechselstörungen und vermutlich auch Stress. Dadurch kann es zu einer Schädigung der Hörsinneszellen („Haarzellen“) im Innenohr kommen.

  • Bei einem „kleinen“ Hörsturz erholen sich diese Zellen wieder und das Hörvermögen normalisiert sich nach einer gewissen Zeit.
  • Bei einem „schweren“ Hörsturz kann ein Teil der Hörzellen absterben. Da diese nicht ersetzt werden können, bleibt im betroffenen Frequenzbereich eine Hörschädigung bestehen.

Welche Symptome können auftreten?

Der Hörsturz tritt in der Regel einseitig auf, nur ausnahmsweise beidseitig. In den ersten Stunden steht meist heftiges Ohrensausen (Tinnitus) oder ein Druckgefühl im Vordergrund. Die Hörminderung kann unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Sie kann partiell sein und nur bestimmte Frequenzen betreiffen oder absolut sein – dann ist das betroffene Ohr ertaubt.

Manchmal ist der Hörsturz von anderen Beschwerden begleitet, etwa von Schwindelgefühlen, einem pelzigen Gefühl um die Ohrmuschel oder verändertem Hören, wie z.B. Doppelhören, Überempfindlichkeit oder Verzerrung.

Die meisten leichteren Hörstürze bilden sich binnen Stunden oder Tagen von selbst zurück. Schwerere Hörstürze können das Hörvermögen dauerhaft beeinträchtigen. Darüber hinaus können sie unangenehme Folgen haben, die von einer Einschränkung der Lebensqualität bis hin zu psychischen Leiden wie z.B. Angststörungen reichen.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Neben einer ausführlichen Anamnese und einer Untersuchung des Hals-Nasen-Ohren-Bereiches können Blutdruckmessung, Ohrmikroskopie, Hörprüfung (Stimmgabel, Tonaudiogramm), Tympanometrie und zusätzliche weiterführende Diagnoseverfahren notwendig sein.

Wie wird ein Hörsturz behandelt?

Da die Ursachen des Hörsturzes weitgehend unklar sind, kann auch keine kausale Therapie durchgeführt werden. Manche Behandlungen können die Situation verbessern, im Einzelfall aber auch wirkungslos bleiben. In folgenden Situationen bestehen relativ gute Heilungschancen:

  • Die Therapie beginnt innerhalb von vier bis fünf Tagen.
  • Der Hörsturz ist nicht hochgradig.
  • Bereits in den ersten Tagen sind Verbesserungen erkennbar.

Nicht jeder Hörsturz bedarf einer sofortigen Behandlung. Betroffene sollten dennoch möglichst frühzeitig eine HNO-Ärztin/einen HNO-Arzt aufsuchen. Häufig kann in Absprache mit ihr/ihm bei geringfügigen Hörverlusten zunächst wenige Tage lang abgewartet werden, ob die Beschwerden von selbst abklingen. Dies ist in etwa 80 Prozent der Fall. Bei ausgeprägtem Hörverlust, vorgeschädigten Ohren sowie bei anhaltenden Schwindelgefühlen wird jedoch eine frühzeitige Therapie empfohlen. Eine Hörsturztherapie wird in Abhängigkeit vom Einzelfall ambulant oder stationär durchgeführt. Folgende Maßnahmen können zum Einsatz kommen:

  • Kortison: gegen Entzündungsreaktionen,
  • „blutverdünnende“ Medikamente (als Infusion oder in Tablettenform, z.B. Betahistidin) zur Verbesserung der Durchblutung und der Sauerstoffversorgung im Innenohr,
  • eventuell antivirale Substanzen,
  • Ruhe und Entlastung von Stress.

Was kann ich selbst tun?

Folgende Maßnahmen sind sowohl bei bereits eingetretenem Hörsturz als auch zur Vorbeugung sinnvoll:

  • Gönnen Sie sich Ruhe und Entspannung.
  • Vermeiden Sie Stress und Lärm.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Auftreten eines Hörsturzes können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
  • HNO-Ärztin/HNO-Arzt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB).

Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist

Ist ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, wird über die Krankenhauskosten abgerechnet. Von der Patientin/dem Patienten ist pro Tag ein Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Was kostet der Spitalsaufenthalt?

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 11. April 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Kurt Neuwirth-Riedl

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