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Schlafwandeln

Schlafwandeln ist eine Schlafstörung, die im Tiefschlaf auftritt. Dabei führen Betroffene Bewegungen aus bzw. tätigen Handlungen – bis hin zum Verlassen des Bettes und Umhergehen.

Da Verletzungsgefahr besteht und um andere Erkrankungen auszuschließen, ist eine medizinische Abklärung in jedem Fall wichtig – auch wenn Schlafwandeln nur gelegentlich auftritt. Erfahren Sie mehr zu Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten.

Schlafwandeln: Was ist das?

Beim Schlafwandeln ist das Gehirn ausreichend wach, um sich zu bewegen oder zu sprechen. Doch der Schlaf ist noch tief. Daher sind diese Aktivitäten unbewusst und können nicht geplant werden. Es gibt verschiedene Schlafphasen. Schlafwandeln tritt im Tiefschlaf (NREM-Schlafphase) auf, meist im ersten Drittel des Nachtschlafs.

Dabei kommt es zu Bewegungen bzw. Handlungen im Schlaf. Betroffene verlassen mitunter das Bett und gehen schlafend umher – bis hin zu langen Spaziergängen. Auch essen oder Versuche, Auto zu fahren, sind dabei möglich. Schlafwandelnde Personen reagieren kaum auf Reize von außen (z.B. Geräusche) und können nur schwer geweckt werden. Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich die Person verletzt. Schlafwandlerinnen/Schlafwandler können zwar Tätigkeiten nachgehen, sind dabei aber sehr ungeschickt. Meist ist nach 15 Minuten das Schlafwandeln vorbei. Kinder sind häufiger als Erwachsene betroffen. Jedoch endet das Schlafwandeln häufig rund um die Pubertät.

Fieber, nächtlicher Lärm, Alkoholkonsum, Schlafmangel oder psychischer Stress können Schlafwandeln begünstigen. Auch Schlafapnoe oder das Restless-Legs-Syndrom erhöhen die Wahrscheinlichkeit für Schlafwandeln.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Ärztin/der Arzt erhebt die Krankengeschichte (Anamnese). Sie/er fragt dabei, wie lange die Beschwerden bestehen, ob weitere Erkrankungen vorliegen, ob jemand anderer in der Familie (blutsverwandt) schlafwandelt, nach möglichen Stressfaktoren etc. Die Ärztin/der Arzt bezieht auch meist Angehörige mit ein. Dadurch kann die Ärztin/der Arzt die Ereignisse beim Schlafwandeln besser nachvollziehen. Denn Betroffene können sich selbst daran kaum bzw. nicht erinnern.

Zudem sollten Betroffene über mindestens eine Woche ein Schlaftagbuch führen. Dort tragen sie unter anderem ein, wann sie schlafen gehen, aufwachen etc. Auch Fragebögen können zum Einsatz kommen (z.B. aus dem Bereich der klinischen Psychologie). Weiters kann eine psychiatrische bzw. neurologische Untersuchung notwendig sein.

Die Ärztin/der Arzt kann bei Bedarf Untersuchungen in einem Schlaflabor (vor allem eine sogenannte Polysomnographie) veranlassen. Insbesondere wenn große Verletzungsgefahr besteht, es zu Gewalt kommt oder das Schlafwandeln sehr häufig auftritt. Auch ein EEG oder etwa Laboruntersuchungen kommen zum Einsatz. Ein CT oder MRT wird von der Ärztin/dem Arzt veranlasst, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung des Gehirns vorliegt.

Folgende Kennzeichen müssen vorliegen, damit die Diagnose Schlafwandeln gestellt wird:

  • Das Bett wird während des Schlafs wiederholt verlassen.
  • Betroffene gehen während des Schlafwandelns mehrere Minuten bis zu einer Stunde umher.
  • Wenig Reaktion während des Schlafwandelns auf Berührungen, Geräusche etc.
  • Ein Aufwecken während des Schlafwandelns ist nur sehr schwer möglich.
  • Nach dem Aufwachen erinnern sich Betroffene nicht an das Schlafwandeln.
  • Bis auf kurze Phase von möglicher Verwirrung gibt es keine Auffälligkeiten im Denken oder Verhalten der betroffenen Person nach dem Schlafwandeln.

Zudem müssen organische psychische Störungen (z.B. Demenz) oder Epilepsie als Ursache ausgeschlossen werden. Auch die sogenannte REM-Schlaf-Verhaltensstörung ist auszuschließen. Diese tritt anders als Schlafwandeln nicht im Tiefschlaf, sondern im REM-Schlaf auf. Betroffene führen - teils massive - Bewegungen aus einem Traum heraus aus und können sich oder auch die Bettnachbarin/den Bettnachbarn dabei verletzen.

Wie erfolgt die Behandlung?

Eine wichtige Maßnahme bei Schlafwandeln ist die Sicherung der Schlafumgebung, um Verletzungsrisiken vorzubeugen. Zum Beispiel:

  • Stiegen sichern
  • Glocke an der Schlafzimmertüre anbringen
  • Türen und Fenster versperren
  • Scharfe oder möglicherweise gefährliche Gegenstände aus der Sichtweite entfernen
  • Stolperfallen am Boden entfernen
  • Schlüssel an einen sicheren Ort legen
  • Ecken von Möbeln mit Schutzkappen versehen.

Auch das Bett sollte nicht zu hoch sein, um das Verletzungsrisiko beim Aufstehen oder Herausfallen zu reduzieren. Eine Alarmmatte vor dem Bett (vor allem im Kindesalter) kann unterstützen, dass Angehörige aufwachen und die schlafwandelnde Person unterstützen.

Zudem sollte darauf geachtet werden, regelmäßig zu Bett zu gehen und Störfaktoren für den Schlaf zu meiden. Nähere Informationen finden Sie unter Gut schlafen. Auch Gesunde Ernährung und Bewegung sind hilfreich. Wenn das Schlafwandeln regelmäßig zu einer bestimmten Uhrzeit auftritt, können Betroffene kurz davor geweckt werden. So wird der Tiefschlaf zu dieser Uhrzeit verhindert und dem Schlafwandeln möglicherweise vorgebeugt.

Liegen psychische Belastungen oder Stress vor, kommen auch Entspannungsmethoden zum Einsatz (vor allem Progressive Muskelentspannung nach Jacobson). Gemeinsam mit der Ärztin/dem Arzt können Betroffene überlegen, wie Stress reduziert werden könnte und welche sonstigen Hilfsangebote unterstützen könnten.

Ist das Schlafwandeln stark ausgeprägt und besteht hohe Verletzungsgefahr, verschreibt die Ärztin/der Arzt mitunter Medikamente; z.B. sogenannte Serotoninwiederaufnahmehemmer. Das sind Wirkstoffe zur Anwendung bei Depressionen. Sie kommen jedoch auch beim Schlafwandeln zum Einsatz.

Zudem ist es unterstützend, Betroffene und ihr Umfeld gut über das Thema Schlafwandeln zu informieren.

Hinweis

Beobachten Sie eine Person beim Schlafwandeln, sprechen Sie diese ganz ruhig bei ihrem Namen an. Wenn es möglich ist, versuchen Sie die Person sanft zu wecken. In jedem Fall können Sie weiter beruhigend auf sie einreden und sie ins Bett zurückbegleiten.

Wohin kann ich mich wenden?

Wenn Sie den Verdacht haben schlafzuwandeln, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Fachärztin/Facharzt für Neurologie (und Psychiatrie)
  • Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie (und psychotherapeutische Medizin)
  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie (und psychotherapeutische Medizin)
  • Ambulanz für Schlafmedizin (Anlaufstellen finden Sie z.B. über die Österreichische Gesellschaft für Schlafmedizin)

Sie können sich auch an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt wenden. Diese/dieser überweist Sie dann gegebenenfalls weiter. Weitere Gesundheitsberufe wie etwa Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten oder klinische Psychologinnen/Psychologen können in weitere Diagnostik und Therapie mit eingebunden werden. Auch sogenanntes zertifiziertes Schlafcoaching kann unterstützen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 4. November 2021

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Brigitte Holzinger

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