Die Diagnose einer Parkinson-Krankheit wird anhand des typischen Beschwerdebildes sowie der körperlichen und neurologischen Untersuchung gestellt. Im Rahmen einer ausführlichen Anamnese erfragt die Ärztin/der Arzt die Symptome, deren Beginn und Ausprägung sowie eventuelle Vorerkrankungen, die Einnahme von Medikamenten etc. Für die Ärztin/den Arzt kann es hilfreich sein, nahe Angehörige in das Anamnesegespräch miteinzubeziehen.
Beim Vorliegen typischer Beschwerden, die auf Morbus Parkinson hinweisen, wird zudem eine Computertomographie (CT) oder eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirnes durchgeführt. Damit können andere Erkrankungen mit ähnlichem Beschwerdebild bzw. andere Parkinson-Syndrome ausgeschlossen werden.
Gegebenenfalls sind weitere Diagnoseverfahren wie z.B. SPECT, PET oder eine L-Dopa-PET nötig. Mithilfe dieser nuklearmedizinischen Untersuchungen kann der Untergang der Dopamin-produzierenden Zellen und damit ein vorliegender Dopaminmangel im Gehirn nachgewiesen werden.
In vielen Fällen kommt auch ein sogenannter L-Dopa-Test (oder der seltener durchgeführte Apomorphin-Test) zum Einsatz. Dabei wird geprüft, ob die Testperson bereits auf eine Einzeldosis der Parkinson-Medikamente L-Dopa (Levodopa) bzw. Apomorphin anspricht, d.h. in welchem Ausmaß die Medikamente die Parkinson-Symptome lindern können. Dies erlaubt auch die Unterscheidung zwischen der Parkinson-Krankheit und anderen Parkinson-Syndromen, da diese nicht auf eine Behandlung mit L-Dopa ansprechen.
Zusätzlich können unter anderem Ultraschalluntersuchungen bestimmter Gehirngebiete, wie z.B. der Substantia nigra (Hirnparenchymsonografie), ein Elektroenzephalogramm (EEG), ein Elektrokardiogramm (EKG) oder neuropsychologische Tests (Testung von Aufmerksamkeit, Gedächtnis etc.) erforderlich sein. In den letzten Jahren wird zunehmend auch die früh einsetzende Riechstörung, wie sie bei zirka 90 Prozent der Parkinson-Erkrankten auftritt, als weiteres Diagnosekriterium verwendet. Zur Beurteilung stehen Riechtests zur Verfügung.
Typische Kriterien für die Diagnose der Parkinson-Krankheit sind:
- verlangsamte Bewegungen (Bradykinese) und eines der folgenden Symptome:
- Steifigkeit (Rigor),
- Zittern in Ruhe (Ruhetremor),
- mangelnde Stabilität in aufrechter Körperhaltung (posturale Instabilität),
- einseitiger Beginn der Erkrankung, anhaltende Seitenasymmetrie der Symptome im Verlauf,
- fortschreitender (progressiver) Verlauf,
- langjähriger Verlauf,
- eindeutiges Ansprechen auf L-Dopa und langjähriges gutes Ansprechen auf Dopaminergika (Substanzen mit dopaminartiger Wirkung).
Mehr zum Thema: Morbus Parkinson: Symptome
Je nach vorherrschender Symptomatik kann die Parkinson-Krankheit in drei Unterformen unterteilt werden:
- akinetisch-rigider Typ: Erkrankungsform, bei der hauptsächlich die Beweglichkeit eingeschränkt ist; das „typische“ Zittern in Ruhe ist bei diesen Betroffenen nicht vorhanden
- Tremor-dominanter Typ: Erkrankungsform, bei der das Zittern im Vordergrund steht
- Äquivalenz-Typ: Erkrankungsform mit gleich ausgeprägter Bewegungsstörung und Zittern