Die ÖZÄK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Mitglieder sind alle Personen, die berechtigt sind, den zahnärztlichen bzw. dentistischen Beruf auszuüben. Vom Ausbildungsgang her gehören der ÖZÄK somit drei verschiedene Gruppen von Kammermitgliedern an:
- Fachärztinnen/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Ausbildung: vollständiges Medizinstudium und Facharztausbildung – in Österreich seit 1998 nicht mehr möglich)
- Zahnärztinnen/Zahnärzte (Ausbildung: Zahnmedizinstudium – seit 1998 möglich)
- Dentistinnen/Dentisten (Ausbildung: auf einer zahntechnischen Ausbildung aufgebaute Spezialausbildung, abwechselnd mit praktischen und theoretischen Inhalten – in Österreich seit 1975 nicht mehr möglich)
zuletzt aktualisiert 18.07.2019
Erstellt durch die Österreichische Zahnärztekammer
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