Zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung sind Bund, Länder und Sozialversicherung als gleichberechtigte Partner im Zuge der Gesundheitsreform übereingekommen, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem einzurichten. Die Eckpunkte und Inhalte der Zielsteuerung-Gesundheit wurden in der zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit festgehalten. Im Zuge der Weiterentwicklung der partnerschaftlichen Ziel-Steuerung-Gesundheit wurden die Entscheidungsstrukturen auf Bundesebene verschlankt und folgende Gremien als Organe der BGA eingerichtet bzw. verändert: die Bundes-Zielsteuerungskommission und der Ständiger Koordinierungsausschuss.
zuletzt aktualisiert 13.06.2019
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