Die AGES Medizinmarktaufsicht ist mit dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen organisatorisch eng verbunden. Sie stellt dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen sämtliche erforderlichen Mittel zur Wahrnehmung dessen Aufgaben zur Verfügung.
Die Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen sind in § 6a des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG) geregelt. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist für die Zulassung und Kontrolle von Arzneimittel in Österreich verantwortlich, ebenso wie für die Kontrolle und Genehmigung von klinischen Prüfungen. Es überwacht national und im Konzert mit Europäischen Schwesternagenturen die bereits am Markt befindlichen Arzneimittel und Medizinprodukte hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Sicherheit, ihrer Produktion, dem Transport und der Lagerung.
Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen obliegt die Vollziehung folgender Gesetze:- Arzneimittelgesetz
- Arzneiwareneinfuhrgesetz
- Blutsicherheitsgesetz
- Medizinproduktegesetz
- Rezeptpflichtgesetz
- Gewebesicherheitsgesetz
- Suchtmittelgesetz
zuletzt aktualisiert 16.07.2019
Erstellt durch Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Freigegeben durch Redaktion Gesundheitsportal