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Österreichische Apothekerkammer

Die Österreichische Apothekerkammer ist die gesetzliche Berufsvertretung der Apothekerinnen und Apotheker, die sowohl in öffentlichen Apotheken als auch in Krankenhäusern tätig sind.

Die Österreichische Apothekerkammer hat ihren Sitz in Wien und Landesgeschäftsstellen in allen Bundesländern. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist das Apothekerkammergesetz 2001. Als Berufsvertretung der österreichischen Apothekerinnen und Apotheker leistet die Kammer einen entscheidenden Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung und setzt sich dafür ein, dass selbstständige und angestellte Apothekerinnen und Apotheker als Angehörige eines freien Heilberufs die Arzneimittelversorgung über Apotheken sicherstellen.

Die österreichische Bundesverfassung gibt den Berufsständen die Möglichkeit, unabhängig und eigenverantwortlich gegenüber der Staatsverwaltung – lediglich unter Aufsicht – eine Selbstverwaltung (= Kammer) einzurichten. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts garantiert die Apothekerkammer eine wirksame Selbstverwaltung. Gleichzeitig übernimmt sie auch Aufgaben staatlicher Verwaltung, wie zum Beispiel die praktische Ausbildung sowie die Fort- und Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker, die Anerkennung von ausländischen Apothekerdiplomen und Verwaltungsverfahren nach dem Apothekengesetz.

Die Apothekerkammer vertritt und fördert die Interessen ihrer Mitglieder durch:

  • Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
  • Stellungnahmen zu Gesundheitsfragen
  • Fachgutachten
  • Aufklärungskampagnen in Gesundheitsfragen (z.B. Prävention)
  • Öffentlichkeitsarbeit für den gesamten Berufsstand
  • Dialoge mit den Bürgerinnen/Bürgern und Politikerinnen/Politikern
  • Gespräche mit den unterschiedlichsten Organisationen und Gruppen im Gesundheitswesen
  • Engagement auf europäischer und internationaler Ebene
  • Wirtschaftsverhandlungen mit Sozialpartnern

Aufgaben und Dienstleistungen für Mitglieder sind u.a.:

  • Moderne Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung
  • Beratung in pharmazeutischen Fragestellungen
  • Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten (Disziplinarrecht)
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Beratung in allen rechtlichen Fragen
  • Weiterbildung zur/zum Krankenhaus-Fachapotheker/in
  • Arzneimittelinformation
  • Wirtschaftsberatung
  • Datensammlung und Aufbereitung
  • Erstellung von Statistiken
  • Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
  • Praktische Ausbildung und Prüfung von Apothekerinnen und Apothekern
  • Ausstellung von Bestätigungen und Ausweisen
  • Qualitätskontrollen im eigenen Labor
  • Ausstellung des Apothekerdiploms
  • Erteilung von Konzessionen zum Betrieb einer Apotheke
  • Genehmigung von Gesellschaftsverträgen

Apotheken auf einen Blick

In Österreich spielen die öffentlichen Apotheken eine wichtige Rolle als Gesundheitsnahversorger. Insgesamt beraten mehr als 6.800 akademisch ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker in mehr als 1.400 Apotheken die Bevölkerung in Gesundheitsfragen. Die Beratungskompetenz ist eine der zentralen Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker. Sie erfolgt individuell und auf fachlich hohem Niveau und erhöht die Arzneimitteltherapiesicherheit

Zur Website der Apothekerkammer: www.apothekerkammer.at.

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

Erstellt durch: Österreichische Apothekerkammer

Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal

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