Eltern-Kind-Pass: Untersuchungen für Schwangere
Inhaltsverzeichnis
Erste Untersuchung (bis 16. SSW)
Die Ärztin oder der Arzt führt eine gynäkologische Untersuchung durch. Auch der voraussichtliche Geburtstermin wird bei dieser Untersuchung berechnet. Die Ärztin oder der Arzt erfragt die medizinische Vorgeschichte (Anamnese) der Schwangeren und trägt sie in den Eltern-Kind-Pass ein. Aus den medizinischen Informationen – z.B. über vorhergehende Schwangerschaften, Operationen, schwere Erkrankungen, eingenommene Medikamente, Alkohol- und Zigarettenkonsum – kann die Ärztin oder der Arzt ein mögliches Gesundheitsrisiko für Mutter und Kind ableiten. Weiters steht eine Laboruntersuchung am Programm. Dabei werden Blut und Harn getestet, um sicherzustellen, dass die Schwangere und das Baby gesund sind.
Bei der Laboruntersuchung werden unter anderem die Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt und auf Infektionskrankheiten wie Röteln oder Hepatitis getestet. Die Ergebnisse helfen, Risiken früh zu erkennen und die Schwangerschaft sicher zu begleiten.
Zweite Untersuchung (18.-20. SSW)
Im Mittelpunkt der zweiten Schwangerenuntersuchung stehen die gynäkologische Untersuchung, die körperliche Verfassung der Schwangeren und der Verlauf der bisherigen Schwangerschaft. Oft findet bei diesem Termin die zweite Ultraschalluntersuchung statt. Bei dieser wird das Wachstum Ihres Babys, die Fruchtwassermenge und der Sitz des Mutterkuchens (Plazenta) untersucht.
Bei jeder Schwangerenuntersuchung wird außerdem der Blutdruck gemessen und der Harn untersucht. So kann eine Präeklampsie (umgangssprachlich Schwangerschaftsvergiftung) ausgeschlossen werden.
Dritte Untersuchung (24.-28. SSW)
Die dritte Schwangerenuntersuchung findet zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche statt. Es handelt sich um eine frauenärztliche (gynäkologische) Untersuchung. Gewicht, Blutdruck und Harn werden ebenfalls untersucht. Im Rahmen dieser Untersuchung findet häufig die zweite Laboruntersuchung statt. Zudem wird ein oraler Zuckerbelastungstest (Glukose-Toleranztest) durchgeführt, um einen Verdacht auf Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) abzuklären.
Vierte Untersuchung (30.-34. SSW)
Um den Verlauf der Schwangerschaft zu kontrollieren, führt die Ärztin oder der Arzt eine gynäkologische Untersuchung durch. Zudem werden Gewicht, Blutdruck und Harn untersucht. Im Rahmen des Termins findet häufig die dritte Ultraschalluntersuchung statt. Es wird die Entwicklung des Babys und der Verlauf der Schwangerschaft kontrolliert.
Fünfte Untersuchung (35.-38. SSW)
Zwischen der 35. und 38. Schwangerschaftswoche findet die letzte Eltern-Kind-Pass-Untersuchung während der Schwangerschaft statt. Neben der bereits bekannten und routinemäßigen Untersuchung von Harn, Gewicht, Blutdruck und Bauchumfang erfolgt eine weiterführende gynäkologische Untersuchung. Auch die Entwicklung des Babys wird kontrolliert.
Ultraschalluntersuchungen
Im Eltern-Kind-Pass sind vier Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die erste Ultraschalluntersuchung zwischen der 8. und 16. Schwangerschaftswoche dient der Beurteilung der Entwicklung des Kindes in den frühen Schwangerschaft. Auch eine Mehrlingsschwangerschaft kann festgestellt werden.
Bei den drei weiteren Ultraschalluntersuchungen wird das Wachstum und später auch die Lage jedes Kindes, sowie die Herzaktion, die Fruchtwassermenge und der Plazentasitz überprüft.
Hebammenberatungen (18.-22.SSW)
Im Eltern-Kind-Pass sind in der Schwangerschaft zwei Hebammenberatungen vorgesehen. Die Hebammenberatung unterstützt dabei, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby zu treffen. Sie ergänzt die medizinischen Untersuchungen durch eine ganzheitliche Sicht, die auch emotionale und soziale Aspekte berücksichtigt.
Die erste Hebammenberatung findet zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche statt. Sie beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett (die Zeit nach der Geburt), zur Ernährung des Babys, über gesundheitsförderndes Verhalten und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Die zweite Hebammenberatung findet zwischen der 24. und 34. Schwangerschaftswoche statt. Das persönliche Wohlbefinden der Schwangeren steht dabei im Mittelpunkt. Das Gespräch bietet einen vertraulichen Rahmen, über alles zu sprechen, was in dieser Phase der Schwangerschaft wichtig oder herausfordernd ist. Viele Schwangere erleben Ängste, depressive Verstimmungen oder sind starken Belastungen ausgesetzt. Werden solche Situationen früh erkannt, können sie gut behandelt werden.
Hebammen, die Beratungen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes durchführen, finden Sie unter www.hebammen.at.
Hinweis
Die Hebammenberatung ist keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt Hausbesuch durch Hebammen als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Das ist ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich möglich. Nach einem Kaiserschnitt oder einer Mehrlingsgeburt sind Hausbesuche bis zum 6. Tag möglich. Bei Bedarf sind bis zur 8. Woche nach der Geburt bis zu sieben weitere Hausbesuche möglich.
- Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (2018): Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. Periphere Hörstörungen im Kindesalter. Online unter www.awmf.org
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) (2026): Eltern-Kind-Pass. Online abgerufen im September 2026 unter elternkindpass.gv.at
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Mutter-Kind-Pass. Online unter: www.sozialministerium.at
- Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend (BKA): Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und Kinderbetreuungsgeld. Online unter: www.bka.gv.at
- Frühe Hilfen in Österreich. Online unter: www.fruehehilfen.at
- Österreichisches Hebammengremium. Online unter: www.hebammen.at
- Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatalmedizin (ÖGfPPM): Neues Leben – Schwangerschaft. Online unter www.perinatal.at
- Oesterreich.gv.at: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in der Schwangerschaft. Online unter: www.oesterreich.gv.at
- Statistik Austria: Geburtenstatistik. Online unter www.statistik.at
- Statistik Austria: Todesursachenstatistik. Müttersterblichkeit in Österreich seit 1946 nach Todesursachen und Alter. Online unter www.statistik.at
Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz