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Nahrungsergänzungsmittel: Wie sinnvoll ist ihr Einsatz?

Nahrungsergänzungsmittel können eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung haben. Sie zählen allerdings nicht zu den Arzneimitteln und können Krankheiten weder vorbeugen, lindern, noch heilen. Sie dienen lediglich dazu, die herkömmliche Ernährung zu ergänzen. In bestimmten Lebensphasen können sie vorübergehend und auch nur in Absprache mit einer Expertin/einem Experten sinnvoll sein.

Vor der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist immer eine individuelle Beratung durch entsprechendes Fachpersonal wie etwa einer Ärztin/einem Arzt oder einer Apothekerin/einem Apotheker zu empfehlen. Ebenso kann eine individuelle Ernährungsberatung durch eine Diätologin/einen Diätologen sinnvoll sein. Von einer unkontrollierten Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist in jedem Fall abzuraten.

Ist der Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln sinnvoll?

Der Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln jeglicher Art ist weder für die gesunde Durchschnittsbevölkerung noch für Breitensportlerinnen/Breitensportler aus ernährungswissenschaftlicher Sicht notwendig. In bestimmten Lebensphasen wie etwa bei schwangeren Frauen, Frauen mit Kinderwunsch oder um gezielt Mangelzustände auszugleichen, kann der Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln gezielt eingesetzt und vorübergehend sinnvoll sein.

Sportlerinnen/Sportler haben bedingt durch ihr Training einen erhöhten Energie- und Nährstoffbedarf. Da der Nährstoffbedarf nicht unabhängig vom Energiebedarf steigt, wird dieser mit einer ausgewogenen und vielseitigen Ernährung auch bei Sportlerinnen/Sportlern gedeckt. Zu Ausnahmen kann es bei Leistungssportlerinnen/Leistungssportlern kommen, die einen sehr hohen, wöchentlichen Trainingsumfang haben. Hier kann es zu einem sogenannten „Zeit-Mengen-Problem“ kommen, da mit dem erhöhten Energie- und Nährstoffbedarf auch ein höheres Nahrungsvolumen einhergeht. Die Kapazität des Magendarmtrakts kann ausgeschöpft sein, bevor der Nährstoff- und Energiebedarf der Sportlerin/des Sportlers abgedeckt ist. Unter diesen Umständen kann der Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ebenfalls sinnvoll bzw. notwendig sein.

Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln sollte aber in jedem Fall mit einer Ärztin/einem Arzt abgesprochen werden und im Falle von Sportlerinnen/Sportlern nur dann in Betracht gezogen werden, wenn Training, Ernährung und Regeneration bereits optimal ausgenutzt werden. Eine präventive Einnahme, um eine potenzielle Unterversorgung zu vermeiden oder ungünstige Ernährungsgewohnheiten auszugleichen, ist nicht sinnvoll, u.a. auch weil Nahrungsergänzungsmittel überdosiert werden können und es zu Wechselwirkungen mit Medikamenten kommen kann.

Worauf ist beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln zu achten?

Nahrungsergänzungsmittel sind frei käuflich und durchlaufen keine so strenge Überprüfung wie Arzneimittel. Dieser Umstand erklärt auch etwaige Qualitätsunterschiede ähnlicher Produkte auf dem Markt. Die Hersteller müssen bei Nahrungsergänzungsmitteln zudem die Wirksamkeit nicht nachweisen. Besondere Vorsicht ist bei Bestellungen aus dem Internet sowie bei Produkten, die als „Wundermittel“ beworben werden, geboten. Werden Produkte aus dem Ausland bezogen, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass diese dem österreichischen Lebensmittelrecht entsprechen. Eine fehlerhafte Herstellung oder Lagerung kann die Qualität der Nahrungsergänzungsmittel beeinträchtigen bzw. zur Kontamination mit anderen Substanzen führen. Daher könnten auf diesem Wege unbeabsichtigt verbotene Substanzen aufgenommen werden. Vor allem im Spitzensport ist zu bedenken, dass sich (nicht deklarierte) Inhaltsstoffe in manchen Nahrungsergänzungsmitteln nachteilig auf die Ergebnisse der Anti-Doping-Analysen auswirken können.

Mehr Informationen finden Sie unter:

Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Nahrungsergänzungsmitteln geregelt?

Die Vorschriften in Bezug auf Nahrungsergänzungsmitteln sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Richtlinie 2002/46/EG) vereinheitlicht. In Österreich wird die EU Richtlinie durch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) in österreichisches Recht umgesetzt.

Ein Nahrungsergänzungsmittel muss für den Verbraucher als solches gekennzeichnet sein. Zudem ist die Angabe einer eindeutigen Verzehrsempfehlung verpflichtend und sie müssen den Hinweis enthalten, dass die empfohlene Tagesdosis nicht überschritten werden darf.

Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen nicht mit der Beseitigung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten werben. Allgemeine Aussagen wie „unterstützt die Abwehrkräfte“ sind oftmals nicht nachgewiesen und sagen nichts über einen tatsächlichen gesundheitlichen Nutzen der Präparate aus.

Die Verantwortung für die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln obliegt dem Hersteller sowie den Vertreibern des Produkts. In ganz Österreich werden Nahrungsergänzungsmittel in der AGES begutachtet.

Tipps im Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln

  • Ausgewogene Ernährung: Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung von Krankheiten oder um ungünstige Ernährungsgewohnheiten auszugleichen.
    Auch im Sport ist eine abwechslungsreiche Ernährung die Basis für Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
  • Richtig trainieren: Weder Präparate, noch die Ernährung können falsches oder unzureichendes Training ausgleichen.
  • Gespräch mit entsprechendem Fachpersonal: Nahrungsergänzungsmittel sollten keinesfalls unkontrolliert und ohne Absprache mit einer Expertin/einem Experten wie einer Ärztin/einem Arzt, einer Apothekerin/einem Apotheker sowie einer Diätologin/einem Diätologen eingenommen werden.

Mehr Informationen finden Sie unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. Oktober 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Alexandra Hasl

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