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Zahnbehandlungsangst

Manche Menschen haben Angst vor dem Besuch bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt. Menschen mit einer sogenannten Zahnbehandlungsangst vermeiden meist den Besuch bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt. Wenn sie den Weg in die Zahnarztpraxis finden, sind Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte häufig die erste Anlaufstelle, die diese Angst bemerkt.

Was ist eine Zahnbehandlungsphobie? Und welche Möglichkeiten der Unterstützung und Behandlung gibt es bei Zahnbehandlungsangst bei Erwachsenen?

Zahnbehandlungsangst: Was ist das?

Bei Zahnbehandlungsangst kommt es zu deutlicher Angst im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Behandlung. Fachleute unterscheiden Zahnbehandlungsangst ohne oder mit Krankheitswert – je nachdem wie stark die Angst ausgeprägt ist und ob noch weitere starke Gefühle oder Verhaltensmuster auftreten.

Zahnbehandlungsangst ohne Krankheitswert

Manche Patientinnen oder Patienten haben allgemein größere Angst vor einer Zahnbehandlung, z.B. vor Schmerzen während der Behandlung. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann dabei unterstützen, diese Angst zu lindern, z.B. indem eine lokale Betäubung während der Zahnbehandlung erfolgt. Ein Umgang mit der Angst ist den Patientinnnen und Patienten möglich. Diese Angst ist dann nicht krankheitswertig. Es liegt keine Angststörung vor. 

Zahnbehandlungsangst mit Krankheitswert: Zahnbehandlungsphobie

Fachleute verstehen unter einer krankheitswertigen Zahnbehandlungsangst im engeren Sinn eine sogenannte spezifische Phobie. Das ist eine ausgeprägte Angststörung vor etwas Bestimmtem, in diesem Fall vor dem Besuch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt. Die Fachwelt nennt dies Zahnbehandlungsphobie. Es kommt dabei zu einer intensiven Gefühlsreaktion in Bezug auf die zahnärztliche Behandlung. Sie steht nicht in direktem Verhältnis zu tatsächlichen Risiken einer Behandlung bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt. Dabei zeigen sich u.a. folgende Gefühle bzw. folgendes Verhalten:

  • Intensive Angst
  • Gefühl des Bedrohtseins
  • Kognitive Verzerrungen bei der Wahrnehmung der Situation, d.h. zum Beispiel, die Situation wird schlimmer wahrgenommen, als sie ist
  • Vermeidungsverhalten: Die Patientin oder der Patient vermeidet den Zahnarztbesuch
  • Seelischer Leidensdruck

Menschen mit einer Zahnbehandlungsphobie leiden häufig auch an weiteren psychischen Erkrankungen – vor allem an anderen Angsterkrankungen sowie Depressionen.

Durch das häufige Vermeiden des Zahnarztbesuchs bzw. das Aufschieben einer Zahnbehandlung kann es zur Schädigung der Mundgesundheit kommen. In der Folge steigt das Risiko für weitere gesundheitliche Probleme, etwa durch die Aufnahme von schlecht gekauter Nahrung. Zudem kann es zu einer starken psychischen Belastung und Beeinträchtigung des Lebensalltags kommen.

Wie kommt es zu Zahnbehandlungsangst?

Die Fachwelt geht davon aus, dass Zahnbehandlungsangst durch ein Zusammenwirken von verschiedenen Faktoren entsteht. Der Beginn liegt meist bereits in der Kindheit oder Jugend. Dabei können etwa folgende Einflüsse eine Rolle spielen:

  • traumatische Erfahrungen,
  • Einflüsse aus der Familie wie angstbesetzte Gespräche über das Thema sowie
  • persönliche Eigenschaften wie erhöhte psychische Verletzbarkeit.

Kann man Zahnbehandlungsangst vorbeugen?

Fachleute empfehlen u.a. im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung folgende Maßnahmen von Kindheit an, um das Risiko für Zahnbehandlungsangst mit Krankheitswert zu vermindern:

  • Schmerzfreie Behandlung
  • Information über Eingriffe etc.
  • Zeigen von Mitgefühl
  • Gefühl der Kontrolle über die Behandlung vermitteln

Wie wird die Diagnose gestellt?

Beim ersten Besuch kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt fragen, ob eine Zahnbehandlungsangst besteht. Wenn eine Patientin oder ein Patient vor oder während einer Behandlung Angst zeigt, kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt diese genauer abklären. Das erfolgt meist mittels Fragebögen, zum Beispiel mit der sogenannten visuellen Analogskala, kurz VAS.

Ergeben sich daraus Hinweise auf eine krankheitswertige Zahnbehandlungsangst, überweist die Zahnärztin oder der Zahnarzt weiter. Denn die Diagnose einer Angststörung stellt die Psychiaterin oder der Psychiater, eventuell auch die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut bzw. die klinische Psychologin oder der klinische Psychologe.

Neben einer Zahnbehandlungsphobie können auch andere Angststörungen wie eine Agoraphobie sowie soziale Phobie starke Ängste hervorrufen und eine große Hürde für den Zahnarztbesuch sein. Bei einer sozialen Phobie haben Betroffene große Angst vor sozialen Situationen mit Menschen und vermeiden diese. Bei einer Agoraphobie haben Betroffene Angst vor öffentlichen Plätzen und Menschenmengen. Zudem können Traumafolgestörungen Ängste hervorrufen und es schwer machen, sich einer Zahnbehandlung zu unterziehen. Bei Erstellung der Diagnose wird u.a. abgeklärt, welche genaue Form einer Angststörung vorliegen könnte oder ob es andere Ursachen für die Ängste gibt.

Welche Möglichkeiten der Behandlung gibt es?

Für die Behandlung ist wesentlich, ob es sich um eine krankheitswertige Angststörung handelt oder nicht. Ebenso berücksichtigt die Zahnärztin oder der Zahnarzt, ob eine Akutsituation vorliegt. Sie oder er achtet allgemein auf eine ausreichende lokale Betäubung, die Lokalanästhesie, während der Zahnbehandlung.

Es ist zudem wichtig, die Patientinnen bzw. Patienten gut in den zahnärztlichen Behandlungsprozess einzubinden. Ärztin bzw. Arzt besprechen gemeinsam mit der Patientin bzw. dem Patienten mögliche Behandlungsmaßnahmen.

Regelmäßige Besuche in der Zahnarztpraxis, zumindest alle halben Jahre, sind auch nach erfolgreicher Behandlung der Zahnbehandlungsangst wesentlich. Das hilft beim Erkennen, ob diese erneut aufgetreten ist, und ist gut für die Zahngesundheit.

Hinweis

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt informiert über Möglichkeiten der Schmerzlinderung bzw. Sedierung sowie zu Vorgehensweise und Voraussetzungen dafür. Zudem klärt sie oder er zu Nutzen und Risiken einer zahnärztlichen Behandlung auf.

Unterstützende Maßnahmen bei Zahnbehandlungsangst ohne Krankheitswert

Hat die Zahnbehandlungsangst keinen Krankheitswert, ist keine spezifische Behandlung notwendig. Es können jedoch unterstützende Verfahren zur Anwendung kommen, die etwa Stress lindern. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Entspannung: Zahnärztinnen oder Zahnärzte mit entsprechender Weiterbildung können z.B. die sogenannte funktionelle Entspannung rund um die Zahnbehandlung einsetzen. Bei dieser unterstützen Körperübungen die Betroffenen dabei, sich zu entspannen.
  • Musik: Das Hören von Musik kann unter Umständen die Behandlung angenehmer gestalten.
  • Hypnose: Bei einer zahnärztlichen Hypnose wendet die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach entsprechender Weiterbildung Hypnosetechniken zur Reduktion von Angst oder Anspannung während der Zahnbehandlung an. Allerdings ist die wissenschaftliche Lage dazu noch nicht abschließend geklärt. Daher wägt die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Einsatz sowie Nutzen und Risiko gut ab. Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen oder etwa Problemen mit der Konzentration ist diese Methode zudem nicht geeignet.  Weitere Informationen zum Thema Hypnose finden Sie auf der Website des Sozialministeriums. Hypnose wird auch manchmal mit Hypnotherapie verwechselt. Das ist jedoch eine Methode der Psychotherapie.

Behandlung einer krankheitswertigen Zahnbehandlungsangst

Bei krankheitswertiger Angst im Sinne einer Angststörung wie einer Zahnbehandlungsphobie empfehlen Fachleute vor allem eine Kombination von einer speziellen Behandlung bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt und Psychotherapie:

Zahnärztliche Behandlung

Schmerzfreie Behandlung, das Zeigen von Mitgefühl und das Ermöglichen von Kontrolle durch die Patientin oder den Patienten sind wichtig für die zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Angststörungen.

Psychotherapie

Vor allem folgende psychotherapeutische Techniken können zudem zur Anwendung kommen:

  • Kognitive Verhaltenstherapie: Diese Methode empfiehlt die Fachwelt als Erstes zur Behandlung. 
  • EDMR (Eye Movement Desensitization und Reprocessing): Diese Technik kann etwa bei vorangegangenen seelischen Traumata zum Einsatz kommen. Nähere Informationen finden Sie unter Posttraumatische Belastungsstörung: Therapie.

Akutbehandlung

Zur unmittelbaren und kurzfristigen Linderung der ausgeprägten Angst und zur Verbesserung der zahnärztlichen Behandelbarkeit können im Akutfall zum Einsatz kommen:

  • Benzodiazepine: Diese Beruhigungsmittel wählt die Ärztin oder der Arzt vorrangig für Notsituationen aus.
  • Lachgas: In zweiter Linie kann Lachgas unter bestimmten Umständen zur Anwendung kommen.
  • Vollnarkose: Für den passenden Einsatz bei Zahnbehandlungsangst in Akutsituationen gibt es nicht ausreichend Evidenz. Sie kann allerdings in Ausnahmefällen eine Möglichkeit sein.

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann auch nach Absprache mit einer Psychiaterin oder einem Psychiater die Gabe von Propanolol, einem Beta-Blocker, in Erwägung ziehen.

Wohin kann ich mich wenden?

Es stehen folgende zahnmedizinische Anlaufstellen zur Verfügung:

Nähere Informationen und Anlaufstellen zur Behandlung einer Angststörung finden Sie unter Angststörung.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Ihr jeweiliger Sozialversicherungsträger informiert Sie dazu.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Magdalena Beshir, Zahnärztin

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