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Behandlung von Zahnverfärbungen

Im Laufe der Zeit kann es durch Genussmittel wie Kaffee, bestimmte Teesorten, Rotwein und Nikotin zu äußeren Verfärbungen der Zähne kommen. Innere Zahnverfärbungen entstehen durch Einflüsse wie Gendefekte, Wurzelbehandlungen oder die Einnahme bestimmter Medikamente. Bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt können Verfärbungen, die auf der Zahnoberfläche aufgelagert sind, durch gründliche professionelle Zahnreinigung entfernt werden. Hartnäckige Verfärbungen können mithilfe von Bleichverfahren, sogenannten Bleachings, behandelt werden.

Wie entsteht die natürlich Zahnfarbe?

Jeder Mensch hat eine individuelle Zahnfarbe. Diese entsteht hauptsächlich durch das Zahnbein, das sogenannte Dentin. Zudem beeinflusst der farblose Zahnschmelz an der Zahnoberfläche die Zahnfarbe entscheidend mit. Da das Dentin unter dem Zahnschmelz dunkler ist, bekommen die Zähne vermehrt eine gelbliche Färbung. Je dünner der Zahnschmelz ist, desto gelblicher erscheinen die Zähne. Wie weiß Zähne sind, bestimmen zum Teil auch die Gene. Außerdem unterliegen Zähne dem natürlichen Alterungsprozess: Sie werden im Laufe der Zeit dunkler, da sich der Zahnschmelz abbaut und das gelbliche Dentin mehr durchscheint.

Wie kommt es zu Zahnverfärbungen?

Es gibt verschiedene Ursachen für Zahnverfärbungen bzw. gelbe Zähne.

Äußere Zahnverfärbungen bilden sich auf der Zahnoberfläche. Sie entstehen z.B. durch

  • Stoffe, die in Genussmitteln wie Kaffee, Tee, Rotwein oder Nikotin enthalten sind,  
  • bestimmte Mundspüllösungen mit Chlorhexidin – der Beipacktext bzw. die Gebrauchsinformation enthält entsprechende Informationen,
  • Eisen- und nitrathaltige Medikamente.

Auch Karies, regelmäßiger extensiver Konsum von säurehaltigen Speisen und Getränken wie Limonaden, Energy Drinks etc. können zu Zahnverfärbungen führen. Auch häufiges Erbrechen, z.B. als Symptom mancher Essstörungen, kann Zahnverfärbungen verursachen. Der regelmäßige Kontakt mit den stark säurehaltigen Substanzen bzw. dem Mageninhalt bewirkt Schäden am Zahnschmelz. Dieser löst sich auf, wird porös und anfällig für Karies.

Innere Zahnverfärbungen entstehen durch Einflüsse auf die Zahnbildung, z.B. durch 

  • Mangelernährung,
  • Verletzungen im Zahn,
  • Wurzelbehandlung,
  • Gendefekte,
  • Leber -oder Bluterkrankungen oder
  • altersbedingte Prozesse.

Hinweis

Richtige Ernährung und Trinkgewohnheiten, zudem regelmäßige Zahnpflege, Mundhygiene und Nichtrauchen sind wichtig, um Zahnverfärbungen zu vermeiden. Was Sie selbst dazu beitragen können, um Zahnverfärbungen zu vermeiden, kann Ihnen Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt erklären. 

Wie können Zahnverfärbungen behandelt werden?

Bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt können äußere, durch Farbstoffe entstandene Zahnverfärbungen mit gründlicher professioneller Zahnreinigung bzw. professioneller Mundhygiene entfernt werden.

Zahnverfärbungen können auch mit Bleichverfahren – dem sogenannten Bleaching – aufgehellt werden. Bei einem Bleaching handelt es sich um eine kosmetische Behandlung, die nicht von der Sozialversicherung erstattet wird.

Professionelle Mundhygiene

Bei der professionellen Mundhygiene entfernt das zahnärztliche Assistenzpersonal unter zahnärztlicher Anleitung sämtliche Ablagerungen wie Plaque, Zahnstein und Verfärbungen von den Zähnen. Die Ablagerungen können sich auf der Zahnoberfläche und in den Zahnzwischenräumen bis zum Zahnfleischrand befinden.

Bleaching 

Starke Verfärbungen der Zähne können mithilfe von Bleichverfahren, sogenanntem Bleaching, aufgehellt werden. Kein Bleaching liefert dauerhafte Ergebnisse. Bleachings sollten von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt oder jedenfalls unter zahnärztlicher Anleitung durchgeführt werden. Eine falsche Anwendung birgt Risiken. Zudem sollten unter bestimmten Umständen keine Bleachings gemacht werden, etwa bei freiliegenden Zahnhälsen oder überempfindlichen Zähnen. Bei einem Bleaching handelt es sich um eine kosmetische Behandlung, die Kosten dafür sind selbst zu tragen.

Externes Bleaching

Bei diesem Bleaching-Verfahren werden Bleichmittel extern, also von außen, auf die Zähne aufgebracht. Die Bleichmittel – meist Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid – stehen als Gel zur Verfügung. Anwendungsgebiete für externes Bleaching sind Verfärbungen der obersten Schichten des Zahnschmelzes. Vorhandene weiße Kunststofffüllungen oder Keramikkronen werden dabei nicht aufgehellt. Wer sichtbare Kunststofffüllungen oder Keramikkronen in den Frontzähnen hat, wird nach einem Bleaching einen Farbunterschied zwischen Zahn und Füllung feststellen.

Für externe Bleachings gibt es unterschiedliche Verfahren: 

  • Office-Bleaching: Bei der Behandlung in der zahnärztlichen Praxis wird mit bis zu 30-prozentigem Wasserstoffperoxid gearbeitet. 
  • In-Office-Bleaching: Ist eine Form des Office-Bleachings. Dabei wird das aufgetragene Bleichmittel etwa 15 Minuten mit Bestrahlungslampen aktiviert. Dabei zerfällt das Peroxid, und der dabei entstehende Sauerstoff entfaltet unter der Reaktionshitze seine Bleichwirkung. 
  • Full-Mouth-Bleaching: Dabei wird 15-prozentiges Gel aus Wasserstoffperoxid durch kaltes Licht aktiviert.
  • Home-Bleaching: Dies ist die häusliche Anwendung durch die Patientin oder den Patienten. Sie oder er erhält von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt eine individuelle Kunststoffschiene. Auf diese Schiene wird Bleichgel aufgetragen. Das Gel wirkt über Nacht im Zeitraum von etwa acht Stunden. Fünf bis zehn Anwendungen sind erforderlich. 

Internes Bleaching

Bei diesem Bleaching-Verfahren wirkt das Bleichmittel intern, also innerhalb des Zahns. Anwendungsgebiete für internes Bleaching sind etwa gräuliche Verfärbungen des Zahns nach Absterben des Zahnnervs und folgender Wurzelbehandlung. Ein Beispiel ist die Walking-Bleach-Technik. Das Bleichmittel, das meist aus Mischungen von Wasserstoffperoxid und Natriumperborat besteht, wird von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt in den Zahn eingebracht. Bis die gewünschte Aufhellung erreicht ist, vergehen einige Tage. So lange wird der Zahn provisorisch verschlossen.

Externes Bleaching zuhause

Heimbasierte Bleaching-Produkte werden von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt verschrieben oder rezeptfrei gekauft. Die Produkte werden in verschiedenen Konzentrationen unterschiedlich aufgetragen. Sie haben unterschiedliche Anwendungszeiten und Behandlungsdauer. Im Gegensatz zum zahnärztlich angeleiteten Home-Bleaching birgt das selbstgemachte Bleichen das Risiko einer falschen Anwendung.

Wie lange hält ein Bleaching?

Wie lange das Ergebnis nach einem Bleaching anhält, hängt u.a. von den angewandten Verfahren ab, der Konzentration des Aufhellers, der häuslichen Mundhygiene und den Ernährungsgewohnheiten. Dauerhaft ist keines der Bleachings.

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Nach einem Bleaching kann es kurzfristig zu Überempfindlichkeit und Zahnfleischirritationen kommen. Zu häufiges und intensives Bleaching kann den Zähnen schaden. Um solche Komplikationen zu vermeiden, sollten Bleachings nur unter zahnärztlicher Anleitung und Kontrolle erfolgen.

Wann ist von Bleaching abzuraten?

Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Personen sollte kein externes Bleaching durchgeführt werden, u.a. bei:

  • schlechter Mundhygiene und schlechten Füllungen,
  • bei freiliegenden Zahnhälsen,
  • bei überempfindlichen Zähnen,
  • bei Unverträglichkeit gegen das Bleichmittel,
  • bei starkem Gebrauch von Genussmitteln,
  • bei Schwangeren und Jugendlichen,
  • bei durch Auflösung des Zahnschmelzes – z.B. säurehaltige Getränke, häufiges Erbrechen – entstandene Farbveränderung der Zähne: bei sogenannten durchscheinenden Zähnen.

Wohin kann ich mich wenden?

Die professionelle Mundhygiene wird vom zahnärztlichen Assistenzpersonal unter zahnärztlicher Anleitung durchgeführt.

Bleachings – Zahnaufhellungen – sollten von einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt bzw. unter zahnärztlicher Anleitung durchgeführt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Zahnärztin und Zahnarzt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für eine professionelle Mundhygiene werden von den Sozialversicherungsträgern nicht übernommen. Eine Ausnahme stellen Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Lebensjahr dar. Sie können einmal im Behandlungsjahr eine kostenlose Mundhygiene auf e-card erhalten. Mit einer festsitzenden Zahnspange zweimal pro Behandlungsjahr, mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten.

Da Bleachings – Zahnaufhellungen – aus kosmetischen Gründen erfolgen, werden die Kosten dafür nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen und sind zur Gänze selbst zu bezahlen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Dr.in med. univ. Andrea Koren, Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

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