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Multiple Sklerose: Symptome & Diagnose

Multiple Sklerose (MS) verläuft bei jeder/jedem Betroffenen anders. Sie wird aufgrund des vielfältigen Beschwerdebildes auch „Krankheit mit tausend Gesichtern“ genannt. Um die Diagnose Multiple Sklerose zu sichern, muss die Ärztin/der Arzt Symptome, Verlauf und Untersuchungsergebnisse gemeinsam betrachten. Eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns liefert oft wichtige Informationen.

Welche Beschwerden können auftreten?

Zu Beginn macht sich die Erkrankung durch folgende Beschwerden bemerkbar:

  • Gefühlsstörungen: z.B. Missempfindungen wie Kribbeln oder Ameisenlaufen, Beeinträchtigungen der Berührungsempfindung („taubes Gefühl“) etc.;
  • Verschlechterung der Sehschärfe (Entzündung des Sehnervs);
  • Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Stolpern;
  • Lähmungen: Muskelschwäche in mehreren Muskeln eines Armes oder Beines z.B. mit Schweregefühl bzw. Gangunsicherheit etc.;
  • rasche körperliche und geistige Ermüdbarkeit.

In Abhängigkeit vom Krankheitsverlauf können später weitere Symptome auftreten:

  • Lähmungen, die mit erhöhter Muskelspannung einhergehen (sogenannte spastische Paresen) – z.B. steife Lähmungen beider Beine (Paraspastik);
  • Blasenentleerungsstörungen: häufiger Harndrang, manchmal Inkontinenz, aber auch verzögerte und unvollständige Blasenentleerung;
  • Darmentleerungsstörungen: Verstopfung, seltener auch Stuhlinkontinenz (Darminhalt geht unkontrolliert ab);
  • Muskelverkrampfungen, verminderte Geschicklichkeit;
  • Schwindel, Störungen von Koordination, Gleichgewicht und Bewegung („ataktische Bewegungsstörungen“): z.B. Ungeschicklichkeit bei Alltagstätigkeiten;
  • Schmerzen: Gelenke, Muskulatur, in Gesichts- und Kopfbereich (z.B.Trigeminusneuralgie);
  • Seh-, Sprech-, Schluck-, Geschmacks- und Hörstörungen;
  • psychische Probleme (z.B.Depression);
  • kognitive (geistige) Beeinträchtigungen (z.B. Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit);
  • Sexualstörungen: verminderte Libido/Orgasmusfähigkeit, Erektions- und Ejakulationsstörungen (Störungen des Samenergusses);
  • rasche körperliche und geistige Ermüdbarkeit („MS Fatigue“).

Hinweis

Hitzeempfindlichkeit („Uhthoffphänomen“): Fieber oder Hitze können zu einer vorübergehenden Verschlechterung vorbestehender Beschwerden führen, die an die Auswirkungen eines Erkrankungsschubes erinnern („Pseudoschub“). Sobald die Körper- bzw. die Umgebungstemperatur wieder auf Normalwerte sinkt, vergehen diese Symptome. Beschwerden werden auch durch Schmerzen, Erschöpfung, Aufregung, Angst und Stress verstärkt.

Wie erfolgt die Diagnose?

In einem Anamnese-Gespräch mit der Fachärztin/dem Facharzt für Neurologie werden Art und zeitlicher Verlauf der Beschwerden sowie eventuelle frühere und familiäre Erkrankungen besprochen. Die Anfangsbeschwerden sind häufig nicht charakteristisch und daher nicht eindeutig einer MS-Erkrankung zuordenbar. Im Grunde genommen ist die Diagnose MS eine Ausschlussdiagnose. Es müssen daher andere mögliche Ursachen für die entzündliche Markschädigung des ZNS (z.B. bestimmte Infektionen oder Autoimmunerkrankungen) ausgeschlossen werden.

Im Rahmen einer klinischen neurologischen Untersuchung werden die einzelnen neurologischen Funktionssysteme getestet und daraus ein Behinderungsgrad (EDSS-Skala von 0 bis 10) ermittelt. Der erhobene Zahlenwert (EDSS-Grad) drückt das Ausmaß der neurologischen Beeinträchtigung/Behinderung aus und hilft bei Kontrolluntersuchungen, Änderungen im Krankheitsverlauf festzustellen.

Durch eine Untersuchung des Nervenwassers („Liquor“) lässt sich u.a. feststellen, ob eine Entzündung im Zentralnervensystem vorliegt.

Im Rahmen einer Reihe von Untersuchungsverfahren gelingt es, MS bereits in einem frühen Stadium zu diagnostizieren. Mittels Magnetresonanztomographie (MRT) des Gehirns und des Rückenmarks werden Entzündungsherde und Narbenareale sichtbar gemacht.

Weiters werden mittels Messung sogenannter evozierter Potenziale Leitfähigkeit und -geschwindigkeit von Nerven gemessen. Durch die Messung „visuell evozierter Potenziale“ (VEP) werden z.B. die Funktionen des Sehnervs und der Sehbahn erfasst.

Mittels evozierter Potenziale können zudem die Leitfähigkeit und -geschwindigkeit der Nervenstrukturen gemessen werden, die für:

  • Gefühlswahrnehmungen – z.B. Berührung und Schmerz (somatosensibel evozierte Potenziale – SSEP) oder
  • das Hören (akustische evozierte Potenziale – AEP)
  • die Koordination von Muskelbewegungen (motorisch evozierte Potenziale – MEP)

verantwortlich sind.

Ergänzend werden Blutuntersuchungen im Labor durchgeführt.

Auch die Nervenzellen der Netzhaut (Retina) im Auge werden bei der Multiplen Sklerose schon in einem sehr frühen Stadium geschädigt. Mittels sogenannter optischer Kohärenztomographie (OCT) wird mit gebündeltem Licht die Netzhaut untersucht. Dadurch können Nervenschädigungen erkannt werden. Das gebündelte Licht wird dabei von außen über die Pupille ins Auge geleitet. Diese Untersuchung kann zu Verlaufskontrollen wiederholt werden.

Wohin kann ich mich wenden?

Je früher MS erkannt wird, desto besser stehen die Chancen, den Krankheitsverlauf günstig zu beeinflussen. Daher sollten Sie beim Auftreten von Symptomen, die auf eine neurologische Funktionsstörung hinweisen (z.B. Muskelschwäche, plötzlichen Sehstörungen, Schwindel, Taubheitsgefühlen) umgehend Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder eine Neurologin/einen Neurologen aufsuchen, um die Ursache abzuklären.

Wenn Symptome

sollte sofort die Notärztin/der Notarzt (Tel.: 144) kontaktiert bzw. ein Krankenhaus aufgesucht werden.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnosemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt (Behandlungsbeitrag) für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Bei bestimmten Untersuchungen (z.B.MRT) kann eine Bewilligung des leistungszuständigen Krankenversicherungsträgers (medizinischer Dienst – „Chefarzt“) erforderlich sein. Bei bestimmten Leistungen (z.B. stationäre Aufenthalte) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen.

Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie z.B. über die Website Ihrer Sozialversicherung finden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prof. Dr. Ulf Baumhackl

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