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Lähmungen: Basis-Info

Eine Lähmung ist ein Zeichen dafür, dass das Nervensystem geschädigt wurde. Zum Nervensystem des Menschen gehören das Gehirn, das Rückenmark und die Nervenbahnen, die durch den Körper ziehen. Die Nerven haben die Aufgabe, Reize aus der Umwelt, aber auch aus dem Körperinneren an das Gehirn weiterzuleiten. So kann der Mensch unter anderem Schmerz, Hitze, Kälte und Berührung wahrnehmen. Das Gehirn wiederum schickt Reize über die Nervenfasern in alle Teile des Körpers. Dadurch können Muskeln und damit Körperteile bewegt werden, wie beispielsweise Arme, Beine oder Gesichtsmuskulatur. 
Wird ein Teil des Nervensystems geschädigt, können Reize nicht mehr richtig übertragen werden. Die Folge können unter anderem Gefühlsstörungen und Lähmungen sein: Arme, Beine oder ganze Körperabschnitte können teilweise oder gar nicht mehr bewegt werden.

Manche Betroffene können Berührungen oder Kälte und Hitze im betroffenen Körperteil nicht mehr gut oder gar nicht wahrnehmen. In manchen Fällen sind zusätzlich auch jene Nerven geschädigt, die die inneren Organe versorgen. Dadurch haben die betroffenen Menschen beispielsweise Probleme mit der Blasen- und Darmentleerung, der Sexualität oder dem Blutdruck. Je nachdem welche Ursache eine Lähmung hat, kann diese nach einiger Zeit wieder besser werden oder dauerhaft bestehen bleiben.

Welche Arten von Lähmungen gibt es?

Kann ein Mensch ein Körperteil gar nicht mehr bewegen, sprechen Fachleute von einer vollständigen Lähmung, einer Plegie. Ist das betroffene Körperteil nur schwächer, spricht man von einer unvollständigen Lähmung oder einer sogenannten Parese

Je nachdem welche Körperteile unvollständig (Parese) oder vollständig (Plegie) gelähmt sind, unterscheiden Fachleute: 

  • Monoparese oder Monoplegie: Ein Körperabschnitt, beispielsweise ein Arm oder ein Bein oder eine Hand, kann nur schlecht oder gar nicht bewegt werden.
  • Paraparese oder Paraplegie:  Beide Beine können nur schlecht oder gar nicht bewegt werden.
  • Tetraparese oder Tetraplegie: Beide Arme und beide Beine können nur schlecht oder gar nicht bewegt werden.
  • Hemiparese oder Hemiplegie: Eine gesamte Hälfte des Körpers ist von der Lähmung betroffen.

Welche Ursachen haben Lähmungen?

Lähmungen werden durch Schädigungen des Gehirns, des Rückenmarks oder der Nervenfasern ausgelöst. Je nachdem an welcher Stelle des Körpers der Schaden entsteht, unterscheiden Fachleute:

Periphere Lähmung

Vom Rückenmark ziehen die einzelnen Nervenfasern zu den verschiedenen Körperteilen, beispielsweise zu den Armen oder Beinen. Wird eine Nervenfaser irgendwo auf ihrem Weg vom Rückenmark zu einem Körperteil geschädigt, kommt es zu einer peripheren Lähmung. Dann kommen die Informationen vom Gehirn nicht mehr in den Muskeln an.

Ursache für eine Schädigung kann beispielsweise ein Bandscheibenvorfall oder eine Verletzung eines Nervs sein. Typisch für eine periphere Lähmung ist, dass das betroffene Körperteil schlaff herunterhängt und nur schlecht oder gar nicht bewegt werden kann. Je nachdem welche Nervenfasern betroffen sind, können die Betroffenen auch Schmerzen oder Taubheitsgefühle haben. Ein Beispiel dafür ist die Armplexuslähmung.

Zentrale Lähmung

Fachleute sprechen von einer zentralen Lähmung, wenn es durch eine Schädigung des Gehirns oder Rückenmarks zu einer Lähmung kommt.  Beispielsweise durch einen Schlaganfall oder eine Infektion. Dadurch kommt es zu einer spastischen Lähmung, bei der die Muskeln dauerhaft angespannt sind. 

Gehirn, Rückenmark oder Nervenfasern können durch verschiedene Ursachen geschädigt werden. Häufige Ursachen sind:

  • Verletzungen: Eine Verletzung im Bereich des Kopfes oder des Rückenmarks kann zu einer Querschnittlähmung führen. Wird ein Nerv geschädigt, der vom Rückenmark zu den Muskeln führt, kommt es zu einer peripheren Lähmung.
  • Schlaganfall oder Blutung im Gehirn
  • Bandscheibenvorfall
  • Tumore oder Metastasen im Gehirn oder Rückenmark
  • Infektionskrankheiten: z.B. Borreliose, Meningitis, Enzephalitis, Myelitis
  • Autoimmunerkrankungen: z.B. Guillain-Barre-Syndrom, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis
  • Sauerstoffmangel des Gehirns: z.B. kann durch einen Sauerstoffmangel vor oder während der Geburt das Gehirn des Kindes geschädigt werden. Die betroffenen Kinder leiden dann unter anderem unter einer spastischen Lähmung mit dauerhaft angespannten Muskeln. Dadurch können sie sich nur schlecht oder gar nicht bewegen. Fachleute bezeichnen diese Form der Lähmung als „infantile Zerebralparese“. 
  • Vitamin-B-12-Mangel

Wie wird die Diagnose gestellt?

Bei plötzlich auftretenden Lähmungen, beispielsweise nach einem Unfall oder einem Schlaganfall, ist eine sofortige Einweisung in ein Krankenhaus notwendig. Entwickelt sich eine Lähmung langsam, sollte auch diese ehestmöglich bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Neurologie abgeklärt werden.

Um der Ursache der Lähmung auf den Grund zu kommen, hinterfragt die Ärztin oder der Arzt in der Anamnese die Beschwerden: Seit wann bestehen diese? Hat die oder der Betroffene noch weitere Symptome, beispielsweise Schmerzen oder Gefühlsstörungen? Leidet sie oder er an anderen Erkrankungen, beispielsweise an Diabetes mellitus oder Multipler Sklerose? In welchen Situationen treten die Beschwerden auf?  

Nach dem Gespräch erfolgt eine körperliche Untersuchung. Dabei überprüft die Ärztin oder der Arzt unter anderem die Muskelkraft, Bewegungsabläufe sowie Muskelreflexe. Zudem wird getestet, ob die oder der Betroffene Berührungen, Schmerzreize und Temperaturunterschiede spürt.
Je nach den Ergebnissen dieser ersten Untersuchungen können weitere Schritte notwendig sein:

  • Blutuntersuchung
  • Bildgebende Untersuchungen: Mit einer Computertomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie  (MRT) kann festgestellt werden, ob beispielsweise ein Tumor, ein Schlaganfall oder ein Bandscheibenvorfall schuld an der Lähmung ist.
  • Elektromyographie (EMG) und Elektroneurographie (ENG) oder Nervenleitgeschwindigkeit Lumbalpunktion: In bestimmten Fällen entnimmt die Ärztin oder der Arzt etwas Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Liquor) aus dem Rückenmarkskanal. Diese wird anschließend im Labor untersucht. So kann beispielsweise eine Entzündung des Gehirns oder des Rückenmarks festgestellt werden.

Wie erfolgt die Behandlung einer Lähmung?

Die Behandlung einer Lähmung richtet sich nach der zugrunde liegenden Ursache und den persönlichen Bedürfnissen der betroffenen Person:

  • Bei einer Infektion können Medikamente, z.B. Antibiotika oder Virostatika, helfen. 
  • Ist ein Tumor die Ursache für die Lähmung, kann sich diese in manchen Fällen nach der Behandlung, z.B. Operation,  Strahlentherapie oder Chemotherapie, zurückbilden.
  • Wenn eine Lähmung durch eine Verletzung ausgelöst wurde, kann durch eine Operation versucht werden, die Nervenverbindungen zu retten.
  • Rehabilitation: Ein persönlich abgestimmtes Rehabilitationsprogramm kann Betroffenen dabei helfen, ihren Alltag trotz Lähmung gut zu bewältigen und möglichst unabhängig leben zu können

Wichtige Bausteine bei der Behandlung einer Lähmung sind Physio- und Ergotherapie. Die Betroffenen erlernen dabei Fertigkeiten, um möglichst selbstständig und unabhängig leben zu können. Beispielsweise lernen sie, wie sie mit speziellen Übungen ihre Beweglichkeit verbessern und dem Muskelabbau entgegenwirken können. Zudem wird der richtige Umgang mit Hilfsmitteln, wie beispielsweise einem Rollstuhl oder einem Rollator, geübt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Prof. Dr.med.univ. Dr. Christoph Griessenauer, Facharzt für Neurochirurgie

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