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Kopfschmerzen bei Kindern: Therapie

Die Therapie orientiert sich an den Beschwerden und den Rahmenbedingungen (Wohnort, Familiensituation, Unterrichtsdauer). Sie setzt die Bereitschaft voraus, aktiv an der Behandlung teilzunehmen und dem Therapieplan zu folgen (Compliance). Abhängig vom Verlauf wird die Therapie laufend angepasst.

Treten Kopfschmerzen im Rahmen einer Grunderkrankung (z.B. Grippe) auf, wird diese entsprechend behandelt und ein kindgerechtes Schmerzmittel verabreicht. Spannungskopfschmerz sowie Migräne erfordern gezielt auf diese Schmerztypen abgestimmte Therapiemaßnahmen.

Wird an mehr als zehn Tagen im Monat über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zu Schmerzmedikamenten gegriffen, entsteht ein zusätzlicher medikamentenbedingter Kopfschmerz. Die Therapie von chronischen Kopfschmerzen sollte durch Kopfschmerzspezialistinnen/Kopfschmerzspezialisten erfolgen.

Hinweis

Über Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten informieren Ärztin/Arzt sowie Apothekerin/Apotheker. Auf keinen Fall dürfen Kopfschmerzmittel ohne ärztliche Rücksprache an Kinder verabreicht werden!

Migräne – Therapie

Kindern im Vorschulalter oder im frühen Schulalter hilft oft, sich in einen abgedunkelten, ruhigen, gut temperierten und gut gelüfteten Raum zurückzuziehen. Sofern es die Übelkeit zulässt, sollte ein Glas Wasser getrunken werden. Die Kinder sollten sich hinlegen und möglichst schlafen. Wenn starke Kopfschmerzen erfahrungsgemäß länger als zwei Stunden dauern, ist eine medikamentöse Behandlung sinnvoll. Schmerzmedikamente sollten möglichst frühzeitig bei Erkennen der nahenden Attacke und in ausreichend hoher Dosis eingenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass ein bestimmtes Mittel bei zumindest sechs Attacken eingesetzt werden soll. Folgende Wirkstoffe finden dabei vor allem Anwendung:

  • Mittel, die zur Schmerzlinderung und Fiebersenkung im Kindes- und Jugendalter verwendet werden: Mefenaminsäure, Paracetamol, Ibuprofen.
  • Zolmtriptan Nasenspray, ein spezielles Migränemittel aus der Arzneigruppe der Triptane, ist in Österreich für Jugendliche ab dem zwölften Lebensjahr zur Behandlung von Migräneattacken zugelassen, wenn die oben genannten Wirkstoffe keine zufriedenstellende Erleichterung bringen.
  • Medikamente, die als Sirup verfügbar sind, sollten vor allem bei Kindern bevorzugt werden. Die Hälfte des Sirups in der verschriebenen Dosis soll kurz in der Mundhöhle gesaugt werden, damit es bereits zur ersten Aufnahme der Wirksubstanz kommt.

Migräneattacken vorbeugen

Der erste Schritt zur Vorbeugung von Migräneattacken ist es, einige Aspekte des Lebensstils zu beachten:

  • Ein entspannter Start in den Tag (ca. 40 Minuten zwischen Aufstehen und Verlassen der Wohnung)
  • Ausreichend trinken
  • Regelmäßige Mahlzeiten
  • Gesunder Schlafrhythmus
  • Pausen beim Lernen
  • Bewegung (vor allem Ausdauersport)
  • Verzicht auf regelmäßigen Konsum von koffeinhaltigen Getränken
  • Stressmanagement (z.B.: „Bleibt genug Freizeit zum Spielen?“ „Ist die Schule richtig gewählt?“)
  • Keine visuellen elektronischen Medien (z.B. Handy, Fernsehen) 30 Minuten vor dem Schlafengehen

Führt die Anpassung des Lebensstils zu keiner Besserung, ist Biofeedback eine Möglichkeit, um die Häufigkeit der Migräneattacken zu verringern. Die Besonderheit primärer Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter ist es, dass die Kopfschmerzhäufigkeit deutlich (z.B. von mehrmals wöchentlich auf weniger als einmal pro Monat) reduziert werden kann. Dazu ist es notwendig, Regeln für den Alltag zu beachten und jene Probleme gezielt zu behandeln, die Kopfschmerzen verstärken können (zum Beispiel Lernschwierigkeiten durch eine Teilleistungsschwäche). Häufige Migräneattacken können auch auf ein anderes das Wohlbefinden beeinträchtigendes Problem hinweisen.

Sollte eine medikamentöse Prophylaxe unbedingt notwendig sein, ist Flunarizin die Substanz der ersten Wahl. Allerdings für nicht mehr als drei bis sechs Monate und nur einmal im Leben, wegen Blockade der sogenannten Dopamin-D2-Rezeptoren. In der Literatur zu findende vorbeugende Anwendungen von Betablockern und Topiramat sind insofern zu vermeiden, als es keine Langzeitstudien über Folgeerscheinungen im Erwachsenenalter gibt.

Treten bei Mädchen vor oder während der Menstruation gehäuft Migräneattacken auf, kann mit dem Einverständnis der Eltern als Kurzzeitprophylaxe für einige Tage der Wirkstoff Naproxen eingesetzt werden. Eine hormonelle Therapie sollte in dieser Altersgruppe vermieden werden.

Spannungskopfschmerz – Therapie

Oft ist es schon hilfreich, bekannte Auslöser zu meiden oder die auslösenden Situationen (z.B. Schulprobleme, schwierige Familiensituation) zu verändern. Dies kann sich jedoch als Herausforderung erweisen. Schmerzmittel, wie sie bei Migräne Anwendung finden, sollten bei Spannungskopfschmerzen sehr zurückhaltend eingesetzt werden.

Im Schulalter helfen zudem meist ein regelmäßiger Wach-Schlaf-Rhythmus sowie mehr Bewegung im Freien bzw. Entspannungsmethoden. Bei seelischer Belastung sind klinisch-psychologische Beratungbzw. Behandlung oder Psychotherapie zielführend.

Wohin kann ich mich wenden?

Erste Ansprechstelle bei Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter ist die Kinderärztin/der Kinderarzt. Diese/dieser leitet dann je nach Bedarf weitere Schritte ein. Zudem gibt es spezialisierte Kopfschmerzambulanzen. Die Behandlung von chronischen Kopfschmerzen sollte durch Kopfschmerzspezialistinnen/Kopfschmerzspezialisten erfolgen. Wann Sie eine Ärztin/einen Arzt unbedingt aufsuchen sollten, erfahren Sie unter Kopfschmerzen im Kindesalter: Ursachen & Diagnose.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden in der Regel von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Bei bestimmten Leistungen (z.B. stationäre Aufenthalte, Heilbehelfe etc.) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (z.B. BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen.

Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.

Bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie ist eine volle Kostenübernahme in eigenen bzw. vertraglich gebundenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger möglich sowie in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Es besteht in diesen Fällen jedoch die Möglichkeit, dass ein Selbstbehalt zu leisten ist. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen, wenn Sie eine Psychotherapie bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin/einem niedergelassenen Psychotherapeuten machen. Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen der Krankenversicherungsträger einen Teil des an die Psychotherapeutin/den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Die Krankenversicherungsträger leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt. Näheres zur Kostenerstattung erfahren Sie auf der Website der Sozialversicherung.

Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Leistung der sozialen Krankenversicherung, deren Kosten von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden. Die Kosten für die Behandlung oder Beratung bei niedergelassenen klinischen Psychologinnen/klinischen Psychologen müssen Sie, da es sich um keine Leistung der Krankenversicherung handelt, selbst tragen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 30. November 2017

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: A.o.Prof. Doz. Dr. Çiçek Wöber-Bingöl

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