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Kopfschmerzen bei Kindern: Diagnose

Kopfschmerzen treten im Kindes- und Jugendalter häufig auf. Mehr als 80 Prozent hatten bereits einmal in ihrem Leben, mehr als zwei Drittel im letzten Jahr Kopfschmerzen. Wie bei Erwachsenen treten am häufigsten Migräne und Spannungskopfschmerz auf. Diesen beiden Kopfschmerzarten liegt keine Ursache im engeren Sinn zugrunde. Sie können die Lebensqualität der Betroffenen jedoch erheblich beeinträchtigen.

Gefährliche Kopfschmerzursachen (etwa Tumoren) sind sehr selten. Eine ärztliche Abklärung ist immer dann erforderlich, wenn Kopfschmerzen neu auftreten, die Alltagsaktivitäten beeinträchtigen oder an Häufigkeit, Dauer bzw. Intensität zunehmen. Mit einer frühzeitigen gezielten Behandlung können die Auswirkungen von Kopfschmerzen deutlich gemindert werden.

Erste Ansprechstelle bei Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter ist die Kinderärztin/der Kinderarzt. Für besonders schwer Betroffene gibt es spezialisierte Kopfschmerzambulanzen.

Primäre Kopfschmerzen

Primäre Kopfschmerzen sind ein eigenständiges Krankheitsbild. Am häufigsten kommt es zu Migräne und Spannungskopfschmerz. Zudem gibt es Mischformen zwischen diesen beiden Kopfschmerzarten. Häufig auftretende Kopfschmerzen führen zu einer großen Belastung. Sie können Aktivitäten in der Schule und in der Freizeit einschränken oder unmöglich machen, die Konzentration und Stimmung beeinträchtigen und mit vermehrter Angst einhergehen.

Primäre Kopfschmerzen haben keine Ursache im engeren Sinn, können aber durch eine Reihe von Auslösern begünstigt werden. Dazu zählen:

  • Ein gehetzter Start in den Tag
  • Zu geringe Flüssigkeitszufuhr
  • Unregelmäßige Mahlzeiten oder Hunger
  • Schlafmangel
  • Stress/Ärger/Sorgen (z.B. in der Familie, in der Schule)
  • Übermäßiger Gebrauch elektronischer Medien (Handy, Tablet, Computer, Fernseher)
  • Lärm
  • Grelles Licht
  • Körperfehlhaltungen (z.B. beim Sitzen)
  • Überanstrengung
  • Nachgewiesene Lebensmittelunverträglichkeiten
  • Bewegungsmangel

Migräne

Bei Kindern und Jugendlichen gehen der Migräne häufig wiederkehrende Bauchschmerzen voraus, für die sich keine Ursache findet. Vorzeichen einer nahenden Migräneattacke sind z.B. Stimmungsveränderung, Hyperaktivität, Müdigkeit oder Heißhunger speziell auf Süßes. Eine sogenannte Migräne-Aura ist bei Kindern selten und kommt eher bei Jugendlichen vor. Während der Aura kommt es zu Sehstörungen, manchmal werden Gegenstände kleiner oder größer wahrgenommen. Zudem kann es zu einer einseitigen Taubheit kommen, manchmal zu Sprachstörungen und selten sogar zu Verwirrtheit.

Diese Aurasymptome dauern nicht länger als eine Stunde. Der Migränekopfschmerz ist mittelstark oder stark und bei Kindern und Jugendlichen meist beidseits an der Stirn lokalisiert. Oft müssen sich die Kinder hinlegen. Es kommt zu Übelkeit oder Erbrechen. Licht und Geräusche sind unangenehm, das Gesicht ist blass. Die Attacken dauern bei kleineren Kindern oft nur eine Stunde. Mit dem Älterwerden nimmt die Dauer zu. Bei einem Drittel bildet sich die Migräne im Erwachsenenalter komplett zurück.

Spannungskopfschmerz

Im Gegensatz zur Migräne bestehen beim Spannungskopfschmerz keine Begleitsymptome. Die Schmerzen sind meist nicht so stark.

Sekundäre Kopfschmerzen

Sekundäre Kopfschmerzen treten im Rahmen vieler Erkrankungen auf, z.B. bei grippalen Infekten oder auch bei einer Fehlsichtigkeit. In sehr seltenen Fällen kann sich auch eine ernste Krankheit wie eine Gehirnhautentzündung oder ein Gehirntumor hinter dem Kopfschmerz verbergen. Meistens sind Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter jedoch ungefährlich, wenngleich sehr unangenehm und belastend.

Diagnose von Kopfschmerzen im Kindesalter

Die Kinderärztin/der Kinderarzt erhebt zunächst eine genaue Krankengeschichte (Anamnese). Es ist wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen (unterstützt von einer Bezugsperson) ihre Kopfschmerzen genau beschreiben. Es erfolgt eine körperliche bzw. neurologische Untersuchung. Die Ärztin/der Arzt leitet bei Bedarf auch weitere Untersuchungen ein (z.B. Laborbefunde). Bildgebende Verfahren (vor allem MRT) kommen zum Einsatz, wenn es Hinweise auf eine organische Erkrankung des Gehirns gibt. Ggf. werden auch Ärztinnen/Ärzte anderer Fachrichtungen hinzugezogen.

Besteht eine seelische Belastung, kann eine Abklärung mittels klinisch-psychologischer Diagnostik oder ein Gespräch mit einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten erfolgen. Das Führen eines Kopfschmerztagebuchs (PDF) hilft bei der Diagnose und auch, um den Therapieerfolg festzustellen. Eine Abklärung von Kopfschmerzen sollte frühzeitig erfolgen, um organische Ursachen bzw. Erkrankungen auszuschließen. Eine frühe Diagnostik und Behandlung können dazu beitragen, dass der Schmerz nicht chronisch wird.

Wohin kann ich mich wenden?

Erste Ansprechstelle bei Kopfschmerzen im Kindes- und Jugendalter ist die Kinderärztin/der Kinderarzt. Je nach Bedarf werden die weiteren Schritte eingeleitet. Für besonders schwer Betroffene gibt es spezialisierte Kopfschmerzambulanzen. Die Behandlung von chronischen Kopfschmerzen sollte durch Kopfschmerzspezialistinnen/Kopfschmerzspezialisten erfolgen.

Wann zur Ärztin/zum Arzt?

Sind die Kopfschmerzen heftig oder weitere Symptome vorhanden, ist eine ärztliche Abklärung dringend notwendig, z.B. bei:

  • neu aufgetretenen Kopfschmerzen mit hohem Fieber,
  • zunehmenden Kopfschmerzen nach einer Kopfverletzung,
  • Kopfschmerzen, die plötzlich begonnen haben,
  • sehr starken Kopfschmerzen und Kopfschmerzen, die länger als drei Tage andauern,
  • Kopfschmerzen mit wiederholtem Erbrechen,
  • Kopfschmerzen mit Benommenheit oder Bewusstseinstrübung,
  • heftigen Kopfschmerzen aus dem Schlaf heraus.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Bei bestimmten Leistungen (z.B. stationäre Aufenthalte, Heilbehelfe etc.) sind – je nach Krankenversicherungsträger – Kostenbeteiligungen der Patientinnen/Patienten vorgesehen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (z.B. BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.

Bei bestimmten nicht medikamentösen Behandlungen kann – in manchen Fällen erst beim Erreichen eines bestimmten Ausmaßes – eine Bewilligung der Krankenversicherungsträger erforderlich sein. Über die jeweiligen Bestimmungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger, den Sie über die Website der Sozialversicherung finden.

Bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie ist eine volle Kostenübernahme in eigenen bzw. vertraglich gebundenen Einrichtungen der Krankenversicherungsträger möglich sowie in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Es besteht in diesen Fällen jedoch die Möglichkeit, dass ein Selbstbehalt zu leisten ist. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen, wenn Sie eine Psychotherapie bei einer niedergelassenen Psychotherapeutin/einem niedergelassenen Psychotherapeuten machen. Wird dieser genehmigt, erstattet Ihnen der Krankenversicherungsträger einen Teil des an die Psychotherapeutin/den Psychotherapeuten bezahlten Honorars zurück. Die Krankenversicherungsträger leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt. Näheres zur Kostenerstattung erfahren Sie auf der Website der Sozialversicherung.

Die klinisch-psychologische Diagnostik ist eine Leistung der sozialen Krankenversicherung, deren Kosten von den Krankenversicherungsträgern übernommen werden. Die Kosten für die Behandlung oder Beratung bei niedergelassenen klinischen Psychologinnen/klinischen Psychologen müssen Sie, da es sich um keine Leistung der Krankenversicherung handelt, selbst tragen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 30. November 2017

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: A.o.Prof. Doz. Dr. Çiçek Wöber-Bingöl

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