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Organspende von Verstorbenen: Ablauf

Eine Organspende wird prinzipiell möglich, wenn bei einer Patientin/einem Patienten im Spital schwere Hirnschäden zum Ausfall des gesamten Gehirns führen. Intensivmedizinische Maßnahmen werden fortgesetzt, um die Organe für eine Transplantation zu erhalten. Die zuständigen Ärztinnen/Ärzte führen alle notwendigen Untersuchungen der potenziellen Organspenderin/des potentiellen Organspenders durch. Dazu zählen die Hirntod-Diagnostik, Blutuntersuchungen etc. Das Spenderspital verständigt das zuständige Transplantationszentrum, das die Organspende koordiniert und die nächsten Schritte für die Organtransplantation organisiert.

Koordination der Transplantation

Eine/ein Transplantkoordinator/in des Transplantationszentrums unterstützt das Team der Spenderkrankenanstalt in organisatorischen Belangen, bereitet die Gewebetypisierung und Organentnahme vor und meldet die Organspende an die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant.

Vor einer Organentnahme ist eine Abfrage im Widerspruchsregister bei der Gesundheit Österreich GmbH gesetzlich verpflichtend. Dabei wird geprüft, ob sich die verstorbene Person zu Lebzeiten gegen eine Organspende ausgesprochen hat. Die Angehörigen werden über eine mögliche Organentnahme informiert.

Untersuchungen der Spenderin/des Spenders

Die Organspenderin/der Organspender wird umfassend untersucht, um die Empfängerin/den Empfänger des Transplantats zu schützen und Komplikationen zu vermeiden. Anschließend informiert das zuständige Transplantationszentrum die Organvermittlungsstelle Eurotransplant über die Verfügbarkeit des Organs und übermittelt die Spenderdaten.

Organvergabe

Eurotransplant prüft die Spenderdaten. Für die Vergabe eines Organs sind v.a. die Erfolgsaussichten und die Dringlichkeit entscheidend. Nach der Zuteilung nach von nationalen und internationalen Fachgesellschaften definierten Kriterien informiert Eurotransplant das zuständige Transplantationszentrum – jenes Spital, wo die Organtransplantation durchgeführt wird – über die Verfügbarkeit eines passenden Organs.

Organentnahme

Die Spenderorgane werden in der Spenderkrankenanstalt mittels einer pietätvoll durchgeführten Operation entnommen, gekühlt und für den Transport vorbereitet. Nach der Entnahme der Organe wird der Leichnam wieder verschlossen und dem gewünschten Bestattungsunternehmen übergeben. Das Spenderorgan wird auf schnellstem Weg zum zuständigen Transplantationszentrum transportiert.

Organtransplantation

Die Empfängerin/der Empfänger des Organs wird vom Transplantationszentrum verständigt und muss sich rasch im Spital einfinden. Nach den Vorbereitungen auf die Transplantation wird das Organ der Empfängerin/dem Empfänger transplantiert.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz. Dr. Stephan Eschertzhuber, Univ.-Prof. Dr. Hildegard Greinix

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