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Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung hat in der EU einen sehr hohen Stellenwert. Es ist beruhigend zu wissen: Wer bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Land krank wird oder einen Unfall hat, genießt auch dort einen umfassenden Krankenversicherungsschutz.
In Zukunft soll der grenzüberschreitende Zugang zur Gesundheitsversorgung innerhalb der EU – unter Wahrung höchster Datenschutz-Standards – elektronisch möglich sein.
Den Anfang macht dabei das EU-Rezept. Ab 2025 können EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre elektronisch verschriebenen Medikamente auch in ausgewählten Apotheken in anderen EU-Ländern abholen.
In weiterer Folge wird es für Patientinnen und Patienten möglich sein, über „Meine Gesundheit @ EU“ elektronische Befunde, die Patientenkurzakte (Patient Summary) mit wichtigen medizinischen Infos sowie medizinische Bilder grenzüberschreitend zu nutzen.
Hinweis
Mehr Informationen sowie die aktuelle Übersicht über die Verfügbarkeit der Meine Gesundheit @ EU Services in anderen Ländern finden Sie hier: Deutsch / Englisch.