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EU-Rezept: Schritt für Schritt

Das EU‑Rezept ermöglicht Ihnen, Medikamente auch in anderen MyHealth@EU‑Ländern sicher und unkompliziert zu beziehen. Damit Sie diesen Service optimal nutzen können, finden Sie nachfolgend eine übersichtliche Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung. Sie erfahren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie Ihr EU‑Rezept im Ausland einlösen können und welche weiterführenden Informationen für Sie wichtig sind.

Voraussetzung: Einverständnis zur Teilnahme geben (Opt-In)

Um das EU-Rezept nutzen zu können, müssen Sie Ihr einmaliges Einverständnis zur Teilnahme (Opt-In) geben, damit Ihre ausgestellten e-Rezepte im EU/EWR-Ausland sicher verfügbar gemacht werden können.

Sie können sich anmelden:

Hinweis

Das Einverständnis zur Teilnahme können Sie auch im Ausland und auch, nachdem das e-Rezept ausgestellt wurde, erteilen.

Schritt 1: EU-Rezept erhalten

  • Das e-Rezept wird wie gewohnt durch Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin ausgestellt.
  • Wenn Sie sich bereits im Ausland befinden (in einem teilnehmenden MyHealth@EU-Land), können Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt in Österreich kontaktieren und sich ein e-Rezept ausstellen lassen.

Optionaler Schritt 2: EU-Rezept einsehen

  • Mit Ihrer ID Austria können Sie Ihre offenen e-Rezepte in den Apps oder Online-Portalen der Sozialversicherung sehen (MeineÖGK, MeineBVAEB, SVSgo, MeineSV).

So lösen Sie Ihr EU-Rezept im Ausland ein

Schritt 1: Apotheke mit EU-Rezept-Service finden

Suchen Sie im EU/EWR-Ausland eine Apotheke, die das MyHealth@EU-Service anbietet.

Schritt 2: Identifizierung in der Apotheke

In der Apotheke gibt es zwei Möglichkeiten zur Identifizierung:

  • Mit Reisepass oder Personalausweis
    • Die Apotheke erfasst Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Reisepass- oder Personalausweis-Nummer.
    • Diese werden mit österreichischen Registern abgeglichen.
  • Alternativ:  Mit One-Time-Token (Code)
    • Wenn Sie eine ID Austria haben, können Sie online einen 8-stelligen Code erzeugen.
    • Mit diesem Code kann die Apotheke auf die Daten Ihrer offenen e-Rezepte zugreifen.
    • So gelangen Sie zum One-Time-Token.

Datenschutz: In der Apotheke werden Sie auf die Datenschutzinformation hingewiesen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Datenschutz.

Schritt 3: Voraussetzungen prüfen

Damit das EU-Rezept-Service genutzt werden kann, muss Folgendes erfüllt sein:

  • Sie haben Ihr Einverständnis zur Teilnahme für das EU-Rezept gegeben (Opt-In).
  • Sie haben ein für das EU-Rezept qualifiziertes, gültiges e-Rezept (keine Freitextverordnung, keine magistrale Zubereitung, kein Suchtmittel).
  • Sie haben sich der Apotheke gegenüber mit einem Reisepass, Personalausweis oder Ihrem ID Austria Code identifiziert.
  • Sie wurden in der Apotheke auf die Datenschutzinformation hingewiesen.

Schritt 4: EU-Rezept auswählen

  • Die Apotheke bekommt Ihre Verordnung in der jeweiligen Landessprache angezeigt.
  • Wenn mehrere Rezepte offen sind, wählen Sie gemeinsam aus, welches Rezept Sie einlösen möchten.

Hinweis

Apotheken geben Medikamente immer nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben ab. Es ist daher möglich, dass das Medikament, das Sie im Ausland erhalten, nicht exakt dem in Österreich gewohnten Produkt entspricht, aber denselben Wirkstoff enthält.

Schritt 5: Bezahlung und Kostenerstattung

EU-Rezepte werden im Ausland als Privatrezepte behandelt. Das bedeutet:

  • Sie müssen die Kosten für die Medikamente zunächst selbst bezahlen. Lassen Sie sich für eine mögliche Kostenrückerstattung eine Rechnung ausstellen.
  • Die Rechnung können Sie bei Ihrer österreichischen Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen.
  • Informieren Sie sich am besten im Voraus, ob die Kosten für das benötigte Medikament in Österreich rückerstattet werden. Manche Medikamente werden von der Krankenkasse nicht oder nicht zur Gänze bezahlt.
  • Die Kontaktdaten der jeweiligen Sozialversicherungsträger finden Sie unter www.sozialversicherung.at.

Wichtig

Nach der Abgabe im Ausland kann das e-Rezept nicht mehr eingelöst werden – weder in Österreich noch in einem anderen Land.

Weiterführende Informationen und wichtige Hinweise

  • Sowohl Kassenrezepte als auch elektronisch ausgestellte Privatrezepte können über das EU-Rezept eingelöst werden. Kassenrezepte sind einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Privatrezepte können bis zu 12 Monate gültig sein, müssen aber innerhalb eines Monats nach Ausstellung erstmals eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer wird von der ausstellenden Ärztin bzw. dem Arzt festgelegt.
  • Es ist möglich, dass in einem anderen EU-Land einige Arzneimittel nicht für den Verkauf zugelassen oder nicht verfügbar sind.
  • Die Ausgabe von verschriebenen Arzneimitteln unterliegt den Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Arzneimittel ausgegeben wird. Die Apothekerin bzw. der Apotheker hält sich bei der Ausgabe Ihres Arzneimittels also an diese nationalen Rechtsvorschriften. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie nicht dieselbe Packungsgröße und Packungsanzahl erhalten, die Sie aus Ihrem Herkunftsmitgliedsstaat gewohnt sind. (Quelle: YourEurope)

Weiterführende Informationen finden Sie unter: EU-Informationen zu MyHealth@EU.

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Digitalisierung und Dateninfrastrukturen

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