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Der Europäische Gesundheitsdatenraum

Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) schafft die Europäische Union einen einheitlichen Rahmen für den sicheren Umgang mit Gesundheitsdaten in Europa. Ziel ist es, den Zugang zu Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten sowie für medizinisches Fachpersonal zu verbessern und digitale Gesundheitsdienste europaweit schrittweise auszubauen – auch über Ländergrenzen hinweg.

Die Verordnung (EU) 2025/327 über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist am 25. März 2025 in Kraft getreten und bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den grenzüberschreitenden Austausch elektronischer Gesundheitsdaten in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum. Sie regelt dabei insbesondere Datenschutz, Sicherheit und Verantwortlichkeiten der beteiligten Staaten.

Die technische Grundlage für den grenzüberschreitenden Gesundheitsdatenaustausch im Rahmen des EHDS ist die europäische Infrastruktur MyHealth@EU. Über MyHealth@EU werden die nationalen digitalen Gesundheitssysteme teilnehmender Länder miteinander verbunden. Der Austausch ausgewählter Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich bei Bedarf und unter strengen Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben.

MyHealth@EU ermöglicht, dass Menschen auch bei Aufenthalten in anderen EU- oder EWR-Ländern medizinisch gut versorgt werden können – etwa auf Reisen, im Urlaub oder bei längeren Auslandsaufenthalten. Angehörige von Gesundheitsberufen, wie z.B. Ärztinnen, Ärzte und Apotheken, erhalten dabei Zugriff auf relevante Gesundheitsinformationen, die für die Versorgung erforderlich und im jeweiligen Land verständlich sind. Genauere Informationen dazu finden Sie hier: Verordnung - EU - 2025/327 - EN - EUR-Lex

Bis 2029 werden zwei zentrale elektronische grenzüberschreitende Gesundheitsdienste schrittweise in der EU eingeführt: EU-Rezept und EU-Patientenkurzakte. Zusätzlich zu den Diensten EU-Patientenkurzakte und EU-Rezept wird MyHealth@EU den Austausch weiterer vorrangiger Datenkategorien unterstützen, die in der geplanten EHDS-Verordnung bis 2031 festgelegt sind. Dazu gehören EU-Laborbefunde, medizinische Bilddaten und EU-Entlassungsberichte. Welche Dienste konkret angeboten werden und ab wann sie nutzbar sind (jedoch bis spätestens Ende 2029 bzw. 2031), liegt in der Verantwortung der einzelnen Länder und erfolgt schrittweise in Abstimmung mit den anderen Mitgliedsstaaten.

Der EHDS wird auch die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten ermöglichen – unter strengen Rahmenbedingungen können Gesundheitsdaten ohne direkten Personenbezug für legitime weitere Zwecke wie Forschung, Innovation und Gesundheitspolitik genutzt werden.

  • Weitere Informationen zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit dem EHDS finden Sie hier: healthdata.at

Rechtliche Umsetzung in Österreich

Die Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (GTelG 2012), mit der unter anderem die Einführung und Nutzung des EU-Rezepts und der EU-Patientenkurzakte sowie die rechtliche Anbindung an die MyHealth@EU-Infrastruktur geregelt werden sollen, wurde am 3. November 2025 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und trat am 15. Februar 2026 in Kraft. Die Novelle schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Anbindung Österreichs an die europäische Infrastruktur MyHealth@EU. Mit dieser Novelle werden zentrale EU-rechtliche Vorgaben bereits vor dem verpflichtenden Anwendungszeitpunkt der Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) national umgesetzt.

Umsetzung der MyHealth@EU-Dienste in Österreich

In Österreich werden über MyHealth@EU zunächst – im Laufe von 2026 – zwei konkrete Services umgesetzt: das EU-Rezept sowie die EU-Patientenkurzakte. Letzteres Services wird vorerst nur österreichischen GDA zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Digitalisierung und Dateninfrastrukturen

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