Was ist das EU-Rezept?
Inhaltsverzeichnis
Erklärvideo zum EU‑Rezept
Das Erklärvideo zeigt, wie das EU‑Rezept funktioniert und wie in Österreich lebende Personen ihre e‑Rezepte in Apotheken in MyHealth@EU-Ländern einlösen können. Es zeigt den Ablauf von der Ausstellung des e‑Rezepts durch eine Ärztin oder einen Arzt über das erforderliche Einverständnis zur Teilnahme (Opt‑in) und die Identifikation in der Apotheke bis hin zur Bezahlung des Medikaments im Ausland.
© VerVieVasGmbH
Erklärvideo zum EU‑Rezept in Gebärdensprache
In diesem Video erhalten Sie einen kompakten Überblick über das EU-Rezept. Die Erklärung in Gebärdensprache sorgt für barrierefreie Information und unterstützt Nutzerinnen und Nutzer dabei, das Angebot sicher und selbstständig zu verwenden. Hier kommen Sie zum Video in Gebärdensprache.
Wie funktioniert das EU-Rezept?
Eine Ärztin oder ein Arzt in Österreich stellt Ihnen wie gewohnt ein e-Rezept aus, persönlich oder telefonisch (auch im Ausland möglich). Nachdem Sie Ihr Einverständnis zur Teilnahme (Opt-In) gegeben haben, kann das ausgestellte e-Rezept im Ausland abgerufen werden. Nach der Identifikation in einer teilnehmenden EU/EWR-Apotheke wird das e-Rezept elektronisch abgerufen, und Sie erhalten Ihre Medikamente gemäß den nationalen Vorgaben des jeweiligen Landes.
Wie kann ich mich für das EU-Rezept anmelden?
Um das EU‑Rezept nutzen zu können, müssen Sie einmalig Ihr Einverständnis zur Teilnahme (Opt-In) geben, dass Ihre e-Rezept Daten, nach erfolgreicher Identifikation vor Ort, im Ausland abgerufen und eingelöst werden dürfen. Ihr Einverständnis zur Teilnahme können Sie entweder im ELGA-Portal über www.gesundheit.gv.at, nach Login mit ID Austria geben oder schriftlich über die eHealth-Servicestelle, Gesundheit Österreich GmbH, z.H. eHealth-Servicestelle, mit dem Formular (PDF, 284 KB).
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier: EU-Rezept nutzen - so starten Sie in Österreich
Welche Vorteile bringt mir das EU-Rezept?
- Einfacherer Zugang zu Medikamenten im EU-Ausland: Sie können Ihre in Österreich ausgestellten e-Rezepte auch in teilnehmenden EU/EWR-Ländern einlösen.
- Kein zusätzliches Rezept notwendig: Im Reiseland müssen Sie nicht extra zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen, um ein neues Rezept ausstellen zu lassen. Das österreichische e-Rezept genügt.
- Überwindung sprachlicher Hürden: Apotheken im Ausland können Ihr EU-Rezept abrufen, sodass Verständigungsprobleme reduziert werden.
- Sicherer, datenschutzkonformer Austausch: Ihre Gesundheitsdaten werden geschützt und nur auf Basis Ihres Einverständnisses und Identifikation vor Ort grenzüberschreitend übertragen und abgerufen.
Wer profitiert besonders?
- Personen, die länger im EU/EWR-Ausland leben oder arbeiten, z.B. Studentinnen und Studenten, Praktikantinnen und Praktikanten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer internationaler Unternehmen oder Seniorinnen und Senioren.
- Menschen mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig Medikamente benötigen.
- Urlauberinnen und Urlauber sowie Reisende, die ihre gewohnten Medikamente im Ausland beziehen möchten.
Welche Länder nehmen teil?
Eine Übersicht der teilnehmenden Länder finden Sie hier: Länderübersicht MyHealth@EU
Hintergrund: Der Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS)
Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) ist seit dem 25. März 2025 in Kraft und bildet den Rahmen für die sichere grenzüberschreitende Nutzung von Gesundheitsdaten. Das EU-Rezept ist ein zentraler Bestandteil dieser Initiative und ermöglicht Patientinnen und Patienten, elektronische Rezepte auch in teilnehmenden Apotheken anderer MyHealth@EU-Länder einzulösen. Weitere Information zum EHDS und MyHealth@EU finden Sie hier: Der Europäische Gesundheitsdatenraum
Wo finde ich weitere Informationen?
Mehr Informationen finden Sie hier:
Die ELGA Serviceline steht österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 4411 oder unter info@elga-serviceline.at für allgemeine Fragen zum EU-Rezept zur Verfügung.
Informationen zum EU-Rezept für Ärztinnen und Ärzte finden Sie hier: Informationen für Ärztinnen und Ärzte.
Letzte Aktualisierung: 15. April 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Digitalisierung und Dateninfrastrukturen