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EU-Rezept: Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Mit dem Aufbau des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), der am 25. März 2025 in Kraft getreten ist, werden in Europa schrittweise neue digitale Services eingeführt, die den grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern sollen. Ein zentraler Bestandteil davon ist das EU-Rezept.

Wie können Ärztinnen und Ärzte EU-Rezept-konforme Rezepte ausstellen?

Stellen Sie ein Kassen- oder Privatrezept wie gewohnt als e-Rezept über Ihre Arztsoftware oder die e-card Web-Oberfläche aus. Die Daten von in Österreich ausgestellten e-Rezepten können über das EU-Rezept-Service in Apotheken der teilnehmenden Länder abgerufen werden, wenn die Patientin bzw. der Patient sich in ELGA für das EU-Rezept-Service angemeldet hat sowie sich in der Apotheke gemäß den geltenden Richtlinien ausweisen kann. Das EU-Rezept ist ein herkömmliches Rezept, das elektronisch über das e-Rezept-Service des e-card-Systems als Kassenrezept oder Privatrezept ausgestellt wird. Das EU-Rezept-Service greift nur im Hintergrund auf die Daten eines e-Rezepts zu und sendet diese Daten in aufbereiteter Form an die anfragende Apotheke im EU/EWR-Ausland.

Wo finde ich weitere Informationen?

Generelle Informationen zum EU-Rezept finden Sie unter folgendem Link: MyHealth@EU

Die ELGA-Serviceline steht österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 4411 für allgemeine Fragen zum EU-Rezept zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Digitalisierung und Dateninfrastrukturen

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