EU-Rezept
Inhaltsverzeichnis
Für österreichische Apotheken bedeutet das, dass Rezeptdaten von Personen aus dem EU-Ausland sicher und elektronisch abgefragt werden können – ohne Vorlage eines Papier-Rezepts. Die technische Grundlage dafür bildet die europäische Infrastruktur „MyHealth@EU“, die die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten ermöglicht.
Die Teilnahme am EU-Rezept bietet Apotheken zudem die Möglichkeit die Versorgungssicherheit im grenznahen Raum zu stärken und Kompetenzen bzgl. kommender EU-Vorgaben aufzubauen. Ab dem Jahr 2029 sind alle Apotheken im Rahmen der EU-Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum rechtlich verpflichtet, das EU-Rezept Service anzubieten.
Voraussetzungen, um das EU-Rezept Service in österreichischen Apotheken anbieten zu können
Um Kundinnen und Kunden das EU-Rezept Service anbieten zu können, benötigen Apotheken einen Anschluss an das e-card System und zusätzliche Admin-Karten, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern persönlich zugeordnet werden können. Der Aufruf des EU-Rezept-Service erfolgt über die e-card Web-Oberfläche. Wenn Sie das EU-Rezept Service anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an EU-Rezept@goeg.at.
Voraussetzung zur Nutzung des EU-Rezept Service in Apotheken:
- Der Apotheker oder die Apothekerin hat eine persönlich zugeordnete Admin-Karte zur Authentifizierung und ist berechtigt den Abruf durchführen zu können
- Eindeutige Identifizierung der Person (z.B. eID, Name, Geburtsdatum)
- Offene Verordnungen sind im EU-Rezept Service abrufbar
Wie funktioniert das EU-Rezept in Apotheken?
Schritt-für-Schritt Ablauf
Schritt 1: Start der Anwendung
Eine Person aus einem an MyHealth@EU teilnehmenden EU-Land kommt in eine österreichische Apotheke, um ein Rezept einzulösen. Die Apothekerin bzw. der Apotheker loggt sich mit der persönlich zugeordneten Admin-Karte auf der e-card Web-Oberfläche ein und öffnet dort das EU-Rezept Service.
Schritt 2: Eingabe der Daten und Personenidentifikation
Durch Auswahl des Landes, in dem das EU-Rezept ausgestellt wurde, werden die landesspezifischen Daten angezeigt, die für die Identifikation der Kundin bzw. des Kunden abgefragt werden müssen. Dies kann z.B. eine nationale ID oder eine Reisepassnummer sein.
Je nachdem, in welchem Land das EU-Rezept ausgestellt wurde, werden unterschiedliche Daten zur Identifikation abgefragt.
Schritt 3: Zustimmung zum Abruf der Daten einholen
Die Apothekerin oder der Apotheker bestätigt durch einen Klick in die entsprechende Checkbox, dass die Kundin bzw. der Kunde auf die Datenschutzinformation (PIN – Patient Information Notice) hingewiesen wurde
Schritt 4: Anzeige der Daten
Sofern eine eindeutige Identifikation der Person möglich ist, werden Personendaten zu dieser Person aus dem Ausstellungsland des EU-Rezeptes zurückgeliefert und angezeigt. Die Apothekerin bzw. der Apotheker hat die angezeigten Daten und die Identität der Person mit einem Ausweisdokument zu verifizieren. Wenn keine eindeutige Identifikation möglich ist, kann das EU-Rezept Service nicht genutzt werden.
Schritt 5: Auswahl des Rezepts
Nach erfolgreicher Identifikation kann die Apothekerin oder der Apotheker die Verordnungen für diese Person abrufen:
- Eine Auflistung aller gültigen Verordnungen für diese Person wird angezeigt. Gemeinsam mit der Kundin bzw. dem Kunden kann das abzugebende Heilmittel ausgewählt werden.
- Nach Klick auf die gewünschte Rezept-ID werden die Detailinformationen zum e-Rezept sowie der digitalisierte Original-Beleg aus dem Ausstellungsland zu diesem Rezept angezeigt.
Schritt 6: Abgabe Arzneimittel und Speicherung der Abgabe
- Im letzten Schritt wird ein wirkstoffgleiches Heilmittel (sofern vorhanden) expediert und mit Speicherung der Abgabedaten eine Einlösungsmeldung an das Ausstellungsland gesendet.
- Bei erneuter Abfrage der Rezeptliste für diese Person ist das entsprechende EU- Rezept nicht mehr enthalten.
Welche Vorteile bringt das EU-Rezept Service für Apotheken?
Für Apotheken ergeben sich mit dem EU-Rezept Service diese Vorteile:
- Das EU-Rezept Service ermöglicht die Abfrage von elektronischen Rezepten aus dem EU/EWR-Ausland, ohne Vorlage einer zusätzlichen Druckversion.
- Alle Daten für die Erfassung der Abgabe sind für Sie elektronisch verfügbar.
- Das e-Rezept wird automatisch in die Landessprache der einlösenden Apotheke übersetzt.
- Das e-Rezept ist fälschungssicher, kann nicht kopiert und damit auch nicht mehrmals eingelöst werden.
- Ab dem Jahr 2029 sind Apotheken rechtlich verpflichtet, das EU-Rezept Service anzubieten. Durch eine möglichst frühzeitige Umsetzung sind Sie bestens darauf vorbereitet.
Wie können Apotheken das EU-Rezept anbieten?
Apotheken, die das „EU-Rezept“ anbieten möchten, wenden sich bitte an EU-Rezept@goeg.at. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Wie können Ärztinnen und Ärzte EU-Rezept konforme Rezepte ausstellen?
Stellen Sie ein Kassen- oder Privatrezept wie gewohnt als e-Rezept über Ihre Arztsoftware oder die e-card Web-Oberfläche aus. Die Daten von in Österreich ausgestellten e-Rezepten können über das EU-Rezept Service in Apotheken der teilnehmenden Länder abgerufen werden, wenn die Patientin bzw. der Patient sich in ELGA für das EU-Rezept Service angemeldet hat sowie sich in der Apotheke gemäß den geltenden Richtlinien ausweisen kann. Das EU-Rezept ist ein herkömmliches Rezept, das elektronisch über das e-Rezept Service des e-card Systems als Kassenrezept oder Privatrezept ausgestellt wird. Das EU-Rezept Service greift nur im Hintergrund auf die Daten eines e-Rezepts zu und sendet diese Daten in aufbereiteter Form an die anfragende Apotheke im EU-Ausland.
Welche EU-Mitgliedsstaaten nehmen am EU-Rezept teil?
Eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten finden Sie hier: Länderübersicht MyHealth@EU
Wo finde ich weitere Informationen?
Generelle Informationen zum EU-Rezept finden Sie unter folgendem Link: MyHealth@EU
Die ELGA-Serviceline steht österreichweit unter der Telefonnummer 050 124 4411 für allgemeine Fragen zum EU-Rezept zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 5. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Digitalisierung und Dateninfrastrukturen