Login/Hilfe: Vertretungsregelung/Vollmachten
Inhaltsverzeichnis
Nach dem Login mit ID Austria über „Person vertreten“ bei „Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs“ können Sie auswählen:
- „In Vertretung anmelden” (wird optional angezeigt, wenn eine gültige Vollmacht vorliegt)
- „Als Obsorgeberechtigte/r oder Sachwalter anmelden”
- „Ohne Vertretung anmelden”
„In Vertretung anmelden“ mit Vollmachten-Service
Voraussetzung für diese Option ist, dass die zu vertretende Person bereits vorher eine gültige elektronische Vollmacht im Vollmachten-Service der Stammzahlenregisterbehörde für die bevollmächtigte Person mittels ID Austria hinterlegt hat. Damit ist eine Vertretung mittels ID Austria möglich. Der Umfang der Berechtigung für die bevollmächtigete Person ergibt sich aus der erteilten Vollmacht.
Die „ELGA-Vollmacht“ ist eine Vollmacht, mit der die bevollmächtigte Person Vertretungshandlungen für die Vollmachtgeberin oder den Vollmachtgeber im Rahmen des ELGA-Portals (ELGA-Funktionen und eImpfpass) durchführen kann, z.B. Einsichtnahme in ELGA-Gesundheitsdaten.
So kann eine elektronische Vollmacht angelegt werden
Sie möchten einer anderen Person eine elektronische Vollmacht erteilen? Bitte melden Sie sich (als vollmachtgebende Person) im Vollmachten-Service der Stammzahlenregisterbehörde an (Login mittels ID Austria). Dort sind die erforderlichen Daten der zur Vertretung befugten Person einzugeben (Name, Geburtsdatum, Zeitraum der Vertretung etc.). Danach können Sie die Art der Vollmacht auswählen.
Achtung
Sowohl die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber als auch die Vollmachtnehmerin oder der Vollmachtnehmer müssen über eine ID Austria verfügen, um den Vollmachten-Service nutzen zu können bzw. in weiterer Folge in elektronischen Prozessen mit Vollmacht tätig werden zu können.
Weitere Informationen darüber, wie eine elektronische Vollmacht erteilt werden kann, finden Sie unter Vollmachten-Service.
„Als Obsorgeberechtigte/r oder Sachwalter/in anmelden“
Diese Anmeldung ist für folgende Personen möglich:
- Eltern bzw. Obsorgeberechtigte von unmündigen Minderjährigen (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr). Voraussetzung: Das unmündige Kind ist beim Elternteil bzw. bei der obsorgeberechtigten Person bei der sozialen Krankenversicherung mitversichert und im selben Haushalt gemeldet (Hauptwohnsitz).
- gewählte, gesetzliche bzw. gerichtliche Erwachsenenvertreterinnen und Erwachsenenvertreter (früher Sachwalterinnen und Sachwalter). Voraussetzung: Eine rechtsgültige Erwachsenenvertretung liegt vor und ist der Sozialversicherung bekannt. Bei Fragen stehen die Kundenservicestellen der ÖGK zur Verfügung.
Nach dem Login mit „Person vertreten“ und der Auswahl „Als Obsorgeberechtigte/r oder Sachwalter/in anmelden“ müssen Sie die Sozialversicherungsnummer der zu vertretenden Person als zusätzliches Identifikationsmerkmal eingeben. Danach können Sie das ELGA-Portal (ELGA-Funktionen und eImpfpass) in Vertretung nutzen.
Für Vorsorgebevollmächtigte ist diese Option derzeit nicht möglich.
Hinweis
Jugendliche (mündige Minderjährige) können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine eigene ID Austria aktivieren.
Schriftliche Willenserklärung zu ELGA in Vertretung
Falls Sie in ELGA schriftlich für eine andere Person tätig werden wollen, muss die Berechtigung für die vertretungsweise vorzunehmende Handlung zumindest durch die Kopie einer Vollmacht nachgewiesen werden. Bei vertretungsweisem Tätigwerden aufgrund gesetzlicher Vertretung, Vorsorgevollmacht oder gewählter, gesetzlicher bzw. gerichtlicher Erwachsenenvertretung muss eine Kopie einer amtlichen Urkunde vorgelegt werden, aus der die Berechtigung hervorgeht (z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Obsorgenachweis, Auszug aus dem Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV), gerichtlicher Beschluss). Der Nachweis (Kopie einer Vollmacht oder amtlichen Urkunde) ist per E-Mail oder per Post an die ELGA-Widerspruchstelle oder die ELGA-Ombudsstelle zu übermitteln. Kontaktinfos finden Sie unter ELGA: Beratung & Hilfe.
Weitere Informationen: ELGA: Teilnahme gestalten und Video: Teilnahme.
Letzte Aktualisierung: 14. August 2025
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Abgenommen durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ELGA GmbH