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Login/Hilfe: Vertretungsregelung/Vollmachten

Der Login über www.gesundheit.gv.at kann auch in Vertretung für eine andere Person erfolgen. Dadurch können Sie im ELGA-Portal die ELGA-Teilnahmerechte für diese Person ausüben oder den eImpfpass aufrufen.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie beim Login das Auswahlkästchen „in Vertretung einloggen“ aktivieren. Melden Sie sich bitte anschließend mittels ID-Austria an. Nach dem Login kommen Sie auf die Seite „Login in Vertretung“. Hier können Sie auswählen:

  • Vertretungsmodul – z.B. für Eltern unmündiger Kinder 
  • Vollmachten-Service – für Personen mit einer gültigen Vollmacht. 

„Login in Vertretung“ mit Vertretungsmodul

Das Login über gesundheit.gv.at „in Vertretung“ über das Vertretungsmodul ist für folgende Person möglich:

  • Eltern bzw. Obsorgeberechtigte von unmündigen Minderjährigen (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr). Voraussetzung: Das unmündige Kind ist beim Elternteil bzw. bei der obsorgeberechtigten Person bei der sozialen Krankenversicherung mitversichert und im selben Haushalt gemeldet (Hauptwohnsitz).
  • ggewählte, gesetzliche bzw. gerichtliche Erwachsenenvertreterinnen und Erwachsenenvertreter (früher Sachwalterinnen und Sachwalter). Voraussetzung: Eine rechtsgültige Erwachsenenvertretung liegt vor und ist der Sozialversicherung bekannt. Bei Fragen stehen die Kundenservicestellen der ÖGK zur Verfügung.

Nach dem Login und Anklicken von „Vertretungsmodul“ müssen Sie die Sozialversicherungsnummer der zu vertretenden Person als zusätzliches Identifikationsmerkmal eingeben. Danach können Sie den Grünen Pass und die Zertifikate bzw. das ELGA-Portal (ELGA-Funktionen und eImpfpass) „in Vertretung“ nutzen.

Für Vorsorgebevollmächtigte ist das Login „in Vertretung“ über das Vertretungsmodul derzeit nicht möglich.

Hinweis

Jugendliche (mündige Minderjährige) können ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine eigene ID Austria aktivieren.

„Login in Vertretung“ mit Vollmachten-Service

Das Login über gesundheit.gv.at „in Vertretung“ für eine andere Person kann auch über das Vollmachten-Service erfolgen. Voraussetzung ist, dass die zu vertretende Person bereits vorher eine gültige elektronische Vollmacht im Vollmachtenregister der Stammzahlenregisterbehörde (Vollmachten-Service) hinterlegt hat. Im Vollmachten-Service stehen verschieden Arten von Vollmachten zur Verfügung.

Folgenden Vollmachten ermöglichen der bevollmächtigten Person unter anderem den Zugriff auf den Grünen Pass oder das ELGA-Portal:

  • Die „ELGA-Vollmacht“ ist eine Spezialvollmacht, mit der Sie Vertretungshandlungen für die Vollmachtgeberin oder den Vollmachtgeber im Rahmen des ELGA-Portals (ELGA-Funktionen und eImpfpass) und des Grünen Passes durchführen können. So können Sie z.B. in ELGA-Gesundheitsdaten oder Zertifikate des Grünen Passes der zu vertretenden Person Einsicht nehmen.
  • Mit der „Vollmacht für bürgerkartentaugliche Anwendungen“ können Sie im Rahmen der zur Verfügung stehenden bürgerkartentauglichen Anwendungen auf alle Daten der zu vertretenden Person (der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers) zugreifen oder Vertretungshandlungen für sie oder ihn durchführen.

So kann eine elektronische Vollmacht angelegt werden

Sie möchten einer anderen Person eine elektronische Vollmacht erteilen? Bitte melden Sie sich (als vollmachtgebende Person) im „Vollmachten-Service“ der Stammzahlenregisterbehörde an (Login mittels ID Austria). Dort sind die erforderlichen Daten der zur Vertretung befugten Person einzugeben (Name, Geburtsdatum, Zeitraum der Vertretung etc.). Danach können Sie die Art der Vollmacht auswählen.

Achtung

Sowohl die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber als auch die Vollmachtnehmerin oder der Vollmachtnehmer müssen über eine ID Austria verfügen, um den Vollmachten-Service nutzen zu können bzw. in weiterer Folge in elektronischen Prozessen mit Vollmacht tätig werden zu können.

Weitere Informationen darüber, wie eine elektronische Vollmacht erteilt werden kann, finden Sie unter  Vollmachten-Service.

Schriftliche Willenserklärung zu ELGA in Vertretung

Falls Sie in ELGA schriftlich für eine andere Person tätig werden wollen, muss die Berechtigung für die vertretungsweise vorzunehmende Handlung zumindest durch die Kopie einer Vollmacht nachgewiesen werden. Bei vertretungsweisem Tätigwerden aufgrund gesetzlicher Vertretung, Vorsorgevollmacht oder gewählter, gesetzlicher bzw. gerichtlicher Erwachsenenvertretung muss eine Kopie einer amtlichen Urkunde vorgelegt werden, aus der die Berechtigung hervorgeht (z.B. Geburtsurkunde des Kindes, Obsorgenachweis, Auszug aus dem Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV), gerichtlicher Beschluss). Der Nachweis (Kopie einer Vollmacht oder amtlichen Urkunde) ist per E-Mail oder per Post an die ELGA-Widerspruchstelle oder die ELGA-Ombudsstelle zu übermitteln. Kontaktinfos finden Sie unter ELGA: Beratung & Hilfe.

Weitere Informationen: ELGA: Teilnahme gestalten und Video: Teilnahme.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Abgenommen durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ELGA GmbH

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