
ELGA: Meine Teilnahme gestalten
Um ELGA zu nutzen, benötigen Patientinnen/Patienten eine Bürgerkarte/Handy-Signatur. Haben sie keine Bürgerkarte/Handy-Signatur, so können sie Ihre Teilnahmerechte bei der ELGA-Ombudsstelle in Ihrem Bundesland ausüben. Möchten Bürgerinnen/Bürger nicht an ELGA teilnehmen, haben diese die Möglichkeit, sich komplett von ELGA abzumelden („generelles Opt-Out“ oder „genereller Widerspruch“) oder auch nur von einzelnen ELGA-Anwendungen, z.B. e-Befunde („partielles Opt-Out“ oder „partieller Widerspruch“). Der Zugriff auf ELGA-Gesundheitsdaten über ELGA ist danach weder für die Patientin/den Patienten selbst noch für ihre ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter möglich. Natürlich können sich Bürgerinnen/Bürger bei ELGA jederzeit wieder anmelden („Widerruf des Widerspruchs“). Allerdings werden für die Dauer eines Widerspruchs keine Gesundheitsdaten in ELGA verfügbar gemacht. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Die Willenserklärung zur ELGA-Teilnahme können Bürgerinnen/Bürger in elektronischer Form über das ELGA-Portal (ELGA-Login mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur) oder schriftlich der ELGA-Widerspruchstelle übermitteln. Ihre Willenserklärung wird technisch prüfbar in ELGA hinterlegt.
Den ELGA-Login-Button finden Sie rechts oben.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 09.12.2020
Erstellt durch Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Freigegeben durch Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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