
Arbeitsmedizin: Gesundheitsschutz im Betrieb
Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner haben unterstützende und beratende Aufgaben gegenüber Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, aber auch gegenüber Belegschaftsorganen und Sicherheitsvertrauenspersonen, die teilweise gesetzlich verankert sind. So sind Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz (ASchG) verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu sorgen. Dazu müssen sogenannte Präventivdienste, das sind Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner für die arbeitsmedizinische Betreuung und Sicherheitsfachkräfte für sicherheitstechnische Belange, bestellt werden. Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner verfügen über eine spezielle Ausbildung und unterstützen bzw. beraten auf den Gebieten des Gesundheitsschutzes, der menschengerechten Arbeitsgestaltung und der auf Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung.
Die Arbeitsmedizinerinnen bzw. Arbeitsmediziner besichtigen dazu regelmäßig die Arbeitsplätze, stehen in laufendem Kontakt mit allen Betroffenen und arbeiten mit der Sicherheitsfachkraft im Betrieb und erforderlichenfalls mit anderen Fachleuten eng zusammen.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 01.03.2019
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