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Wenn Teenager schwanger werden

Eine Schwangerschaft bedeutet immer eine große Veränderung der Lebensumstände – dies gilt umso mehr, wenn die werdende Mutter bzw. die werdenden Eltern minderjährig sind. Es ist wichtig, dass betroffene Jugendliche entsprechende Unterstützung bekommen, sowohl von vertrauten Personen als auch in speziellen Beratungsstellen und Einrichtungen.

In Österreich haben im Jahr 2018 rund 1.170 Mütter unter 20 Jahren ein Kind zur Welt gebracht. Elf Mädchen waren sogar jünger als 14 Jahre. Meist liegen einer Teenagerschwangerschaft eine unzureichende sexuelle Aufklärung und damit eine falsche oder nicht erfolgte Verwendung von Verhütungsmitteln zugrunde.

Was ist die Mädchensprechstunde?

Um das Informationsdefizit zum Thema „Sexualität“ bei jungen Mädchen auszugleichen, hat der Berufsverband österreichischer Gynäkologen die Initiative „Mädchensprechstunde“ ins Leben gerufen. Junge Mädchen werden von Gynäkologinnen und Gynäkologen in die Praxis eingeladen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, diese zunächst kennenzulernen, Fragen zu stellen und für den Fall der Fälle eine Anlaufstelle zu haben. Es können sämtliche Fragen rund um z.B. Sexualität, Verhütung oder die Abläufe einer gynäkologischen Untersuchung besprochen werden. Mehr zum Thema: Liebe & Sex

Das Informationsgespräch ist nicht an eine Untersuchung gebunden. Mit der nötigen Information zu Sexualität und Verhütung verlassen die Mädchen die Praxis und haben eine Vertrauensperson an der Hand, an die sie sich bei späteren Fragen wenden können. Welche Praxen von Frauenärztinnen/Frauenärzten diesen Service bereits anbieten, finden Sie unter maedchensprechstunde.com.

Hinweis

Mädchen ab 14 Jahren können – bei Vorweisen der e-card – die Pille auch ohne das elterlichen Einverständnis von ihrer Frauenärztin oder von ihrem Frauenarzt verschrieben bekommen.

Minderjährig schwanger – wohin kann ich mich wenden?

Schwangerschaft, Geburt und erste Lebensjahre eines Kindes stellen an junge Mütter bzw. junge Eltern hohe Anforderungen und bedeuten grundlegende Veränderungen der Lebensumstände. Sie fühlen sich häufig hin und her gerissen zwischen den eigenen jugendlichen Wünschen und Bedürfnissen und der Verantwortung, die das Leben mit einem Kind mit sich bringt.

Oft wissen junge schwangere Frauen zunächst nicht, wie es weitergehen soll. Soll ich das Kind bekommen? Werde ich das schaffen? Soll ich die Schwangerschaft beenden? Welche Möglichkeiten gibt es noch? Auch wenn die Entscheidung letztlich immer bei der werdenden Mutter liegt – entsprechende Hilfe und Unterstützung sind das Um und Auf. Diese bieten neben vertrauten Personen auch Beraterinnen und Berater in folgenden Einrichtungen:

"YoungMum" – Begleitung für schwangere Teenager

YoungMum“ ist eine kostenlose Anlaufstelle für schwangere Mädchen im Alter von 14 bis 20 Jahren und ihre Partner, die sich dazu entschlossen haben, ihr Kind trotz aller Schwierigkeiten auf die Welt zu bringen. Die Mädchen werden während der Schwangerschaft, der Geburt und darüber hinaus im ersten Lebensjahr des Neugeborenen von einem Team – bestehend aus Hebammen, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Psychologinnen und Psychologen – betreut.

Die Betreuung nach der Geburt umfasst vor allem Stillberatung, die Organisation des Babyalltages unter Einbindung des Partners oder der Eltern sowie die Organisation materieller Hilfsmittel (Babynahrung, Windeln, Babybekleidung und Pflegeartikel etc.).

Young Mum wurde vom Krankenhaus Göttlicher Heiland gegründet und ist Anfang 2019 ins St. Josef Krankenhaus Wien übersiedelt. Mehr Informationen unter sjk-wien-at

Wie ist die rechtliche Situation minderjähriger Mütter?

Wenn die Mutter minderjährig ist, hat sie zunächst keinen Anspruch auf das Sorgerecht ihres Kindes. Bis zu ihrem 18. Geburtstag wird vom Kinder- und Jugendhilfeträger (Jugendamt) ein Vormund für das Kind bestellt. Das können zum Beispiel der Vater des Kindes oder auch die Eltern der jungen Mutter sein. Gibt es im Umfeld der jungen Eltern keine geeignete Person, übernimmt der Kinder- und Jugendhilfeträger selbst die Obsorge und teilt sich diese mit der jungen Mutter. Dies bedeutet: Das Kind lebt bei seiner Mutter, sie pflegt es und kümmert sich um dessen Betreuung; für die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung des Kindes ist jedoch der jeweilige Vormund zuständig.

Der Vater des Kindes muss für Kind und Mutter Unterhalt bezahlen, wenn er nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, können die Großeltern des Kindes zum Unterhalt des Kindes verpflichtet werden. Mehr zum Thema Kindesunterhalt finden Sie unter oesterreich.gv.at

Ungewollt schwanger – was nun?

Jetzt schon Mutter werden – schaffe ich das? Die Entscheidung für oder gegen eine Mutterschaft ist besonders im jungen Alter nicht leicht zu treffen. Ein Kind bringt für ein junges Mädchen bzw. junge Eltern eine völlige Umstellung ihrer Lebenssituation. Wichtig ist in jedem Fall, sich gründlich mit der Situation auseinanderzusetzen.

Bei einer ungewollten Schwangerschaft gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • das Kind bekommen und die Erziehung selbst übernehmen,
  • das Kind austragen, aber die Obhut für bestimmte Zeit einer Pflegefamilie übertragen,
  • das Kind zur Adoption freigeben,
  • die Schwangerschaft abbrechen; dies ist grundsätzlich bis zum dritten Schwangerschaftsmonat möglich, bei werdenden Müttern unter 14 Jahren auch länger.

So schwierig die Situation auch scheinen mag, die Entscheidung für einen Weg sollte letztlich immer bei den werdenden Eltern liegen.

Schwangerschaftsabbruch

Manchmal scheint ein Schwangerschaftsabbruch die einzig mögliche Lösung. Ob ein Abbruch durchgeführt werden soll, entscheidet die Schwangere selbst. Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Mädchen einen Schwangerschaftsabbruch ohne die Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten durchführen lassen. Mehr zum Thema: Schwangerschaftsabbruch.

Adoption

Wenn werdende Eltern keine Möglichkeit sehen, ihr Kind zu behalten, aber auch keinen Schwangerschaftsabbruch vornehmen möchten, kann die Freigabe zur Adoption eine Alternative sein. Auch minderjährige Mütter haben das Recht, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Der Kinder- und Jugendhilfeträger sucht für das Kind geeignete Adoptiveltern, die durch eine entsprechende Schulung gut auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet sind. Es gibt unterschiedliche Arten der Adoption:

  • Offene Adoption: Die leiblichen Eltern erfahren, wo ihr Kind lebt, und der direkte Kontakt zum Kind und zu den Adoptiveltern ist möglich.
  • Halboffene Adoption: Die leiblichen Eltern erfahren nicht, wo ihr Kind lebt, können aber über den Kinder- und Jugendhilfeträger mit den Adoptiveltern Kontakt aufnehmen und z.B. Briefe oder Fotos austauschen.
  • Inkognito-Adoption: Es ist kein Kontakt vorgesehen. Die Wünsche der Mutter bzw. der Eltern werden jedoch bei der Suche nach Adoptiveltern mitberücksichtigt.

Wer mit dem Gedanken spielt, sein Kind zur Adoption freizugeben, sollte schon in der Schwangerschaft eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen. Mehr Informationen zum Thema Adoption finden Sie unter oesterreich.gv.at.

Pflegefamilie

Neben der Adoption gibt es auch die Möglichkeit, ein Kind für bestimmte oder unbestimmte Zeit zu einer Pflegefamilie zu geben. Im Unterschied zur Adoption behalten die leiblichen Eltern ihre Rechte weitgehend und treten nur die Pflege und Erziehung des Kindes an den Kinder- und Jugendhilfeträger ab, der dann die Pflegeeltern damit beauftragt (Kurzzeitpflege ein bis zwei Jahre). Die leibliche Mutter bzw. die leiblichen Eltern können während der Pflegezeit immer mit ihrem Kind in Kontakt bleiben (Kontaktrecht). Es gibt sogenannte Besuchszeiten, die mit den Pflegeeltern vereinbart werden können (Pflegevereinbarung). Mehr Informationen zum Thema Pflegeeltern finden Sie unter oesterreich.gv.at.

Babyklappe und anonyme Geburt

Für Frauen, die sich nicht in der Lage sehen, ihr Kind selbst großzuziehen, stellt eine anonyme Geburt eine weitere Möglichkeit dar. Das Kind kann unter normaler medizinischer Betreuung und psychologischer Begleitung in einem Krankenhaus zur Welt gebracht werden, die Frau muss aber ihren Namen und andere persönliche Daten nicht bekanntgeben. Das Neugeborene wird anschließend an Pflege- oder Adoptiveltern vermittelt.

Auch die Babyklappe bietet einen Ausweg in schwierigen Situationen: Hat die Mutter das Kind zur Welt gebracht, kann oder möchte es aber nicht selbst betreuen, kann sie es – anonym und unbeobachtet – in einer Babyklappe ablegen. Das Neugeborene wird anschließend versorgt und an eine Pflegefamilie übermittelt.

Sowohl nach einer anonymen Geburt als auch nach dem Ablegen eines Kindes in einer Babyklappe hat die Mutter sechs Monate Zeit, ihre Entscheidung rückgängig zu machen. Mehr zum Thema: Anonyme Geburt und Babyklappe

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Beratungen sind kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Dr. Karin Windsperger

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