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Anonyme Geburt & Babyklappe

Schwangere Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen ihr Kind nicht behalten möchten oder können, haben die Möglichkeit, ihr Baby anonym auf die Welt zu bringen. Ziel ist es, ärztliche Betreuung, eine sichere Entbindung und das Wohlergehen der Frau und des Kindes zu gewährleisten. Das Kind wird nach der Geburt vom Kinder- und Jugendhilfeträger (früher: Jugendamt) betreut und in der Regel an Adoptiveltern übermittelt.

Frauen, die das Angebot der anonymen Geburt nicht in Anspruch nehmen möchten oder können, haben die Möglichkeit, ihr Kind in einer sogenannten Babyklappe - auch Babynest - abzugeben.

Wie läuft eine anonyme Geburt ab?

Eine anonyme Geburt läuft wie eine normale klinische Geburt ab. Die schwangere Frau bringt ihr Kind unter medizinischer Betreuung und psychologischer Begleitung in einem Krankenhaus zur Welt. Namen oder andere persönliche Daten müssen jedoch nicht bekannt gegeben werden. Die Frau wird unter einem selbst gewählten erfundenen Namen registriert. Es müssen auch keinerlei Formalitäten erfüllt werden. Die Versorgung der Mutter ist auch nach der Entbindung gewährleistet.

Die werdende Mutter kann sich schon vor der Geburt in einem Krankenhaus, das die Möglichkeit der anonymen Geburt anbietet, für die Entbindung anmelden. Auch Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen können anonym und kostenlos in Anspruch genommen werden. Nach der Geburt hat die Frau noch etwas Bedenkzeit. Dabei kann sie sich überlegen, ob sie das Kind doch behalten möchte und aus der Anonymität tritt oder ob sie das Krankenhaus ohne das Kind verlässt.

Hinweis

Rechtlich sind Frauen im Rahmen der anonymen Geburt geschützt und bleiben es ein Leben lang. Dieser Schutz ist nicht gegeben, wenn Betroffene ihr Neugeborenes aufgrund ihrer Ausnahmesituation irgendwo ablegen. Dies gilt auch dann, wenn Betroffene dies in der Hoffnung tun, dass es von jemandem gefunden wird. Man spricht hier von der sogenannten „Kindsweglegung“. Diese ist strafbar.

Was passiert nach einer anonymen Geburt?

Nach der Geburt übernimmt vorerst der Kinder- und Jugendhilfeträger die Fürsorge für das Kind und übermittelt es an Pflege- bzw. Adoptiveltern. Die Entscheidung, das Kind anonym zur Welt zu bringen, bedeutet auch gleichzeitig eine Freigabe zur Adoption.

Die Mutter hat dennoch sechs Monate Zeit, die Freigabe zur Adoption wieder rückgängig zu machen (ABGB § 181). Dafür muss sie sich beim Kinder- und Jugendhilfeträger melden und ihren bei der Geburt frei gewählten Namen, den Geburtsort und das Geburtsdatum des Kindes bekanntgeben. In diesem Fall wird die anonyme Geburt wie eine normale Geburt angesehen. Hat sich die Frau dazu entschlossen, anonym zu bleiben, wird das Kind endgültig zur Adoption freigegeben.

Was ist eine Babyklappe?

Frauen, die das medizinisch betreute Angebot der anonymen Geburt nicht in Anspruch nehmen möchten oder können, haben die Möglichkeit, ihr Kind in einer sogenannten Babyklappe – auch Babynest – abzugeben.

Das bedeutet, das Neugeborene kann durch ein Fenster oder eine Klappe in ein Wärmebettchen gelegt werden. Der Zugang zur Babyklappe bzw. zum Babynest ist unbeobachtet möglich. Die Mutter betritt meistens einen kleinen Vorraum, öffnet die Babyklappe und legt das Kind ins Wärmebett. Das Kind wird danach sofort medizinisch versorgt und betreut. Oft befindet sich in der Babyklappe ein Informationsblatt mit einem Codewort. Sollte sich die Mutter doch entscheiden, ihr Baby zu sich zu nehmen, ist damit später nachweisbar, dass das Baby auch ihres ist. Nach dem Schließen der Babyklappe kann diese nicht mehr geöffnet werden.

Hinweis

Die Mutter hat mit keiner Ausforschung ihrer Person zu rechnen.

Was passiert mit dem Kind in der Babyklappe?

Wird ein Kind in die Babyklappe gelegt, löst dies einen Alarm bei der diensthabenden Ärztin oder beim diensthabenden Arzt aus. Unmittelbar danach wird das Baby aus der Klappe geholt, untersucht und medizinisch erstversorgt. Danach wird der Kinder- und Jugendhilfeträger informiert. Spricht aus medizinischer Sicht nichts dagegen, kann das Kind dem Kinder- und Jugendhilfeträger übergeben werden.

Auch bei der Babyklappe haben Mütter sechs Monate lang die Möglichkeit, sich zu melden und ihr Kind doch noch anzunehmen. Meldet sich die Mutter innerhalb der sechs Monate nicht, wird das Kind zur Adoption freigegeben.

Wohin kann ich mich wenden?

Mittlerweile werden in jedem Bundesland und in den meisten Krankenhäusern in Österreich anonyme Geburten angeboten. Hier finden Sie Krankenhäuser in Österreich, die diese Form der Geburt anbieten.

Anlaufstellen in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter: Geburt: Beratung & Hilfe

Hier finden Sie Krankenhäuser mit Babyklappen und Babyklappen und Babynester in Österreich.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Für die Frau entstehen im Fall einer anonymen Geburt bzw. einer Inanspruchnahme einer Babyklappe keinerlei Kosten. Auch die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft werden vom jeweiligen Krankenhaus getragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 27. Mai 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. med. univ. Johanna Tiechl, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Mein Wegweiser

Wir erwarten ein Kind

Mit einer Schwangerschaft beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Vor allem beim ersten Kind tauchen viele Fragen auf. Erfahren Sie mehr zu Schwangerschaft, Geburt und der ersten Zeit mit Baby.

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