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Zahnentfernung

Eine Zahnentfernung kann notwendig sein, wenn ein Zahn nicht mehr zu retten ist. Etwa wenn Karies schon tief in den Zahn vorgedrungen ist oder eine Entzündung die Zahnwurzel und den umgebenden Kieferknochen zerstört hat, wird die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Zahn ziehen. Vorher wird der betroffene Bereich genau untersucht, um den Grad der Schädigung festzustellen. Ein Sonderfall ist die Entfernung von Weisheitszähnen.

Wann ist eine Zahnentfernung notwendig?

Eine Zahnentfernung - auch Extraktion genannt - kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, z.B.:

  • Karies hat einen so großen Teil des Zahnes und des umgebenden Knochens zerstört, sodass eine Wiederherstellung nicht mehr möglich ist.
  • Eine Entzündung ist schon tief in die Zahnwurzel vorgedrungen und hat den Kieferknochen angegriffen.
  • Eine Entzündung und Zerstörung des Zahnhalteapparates hat schon eine Lockerung des Zahnes bedingt.
  • Im Mund ist nicht genügend Platz für alle Zähne.
  • Der Zahn ist nicht komplett in die Mundhöhle durchgebrochen. Dabei verbleibt der Zahn teilweise im Kieferknochen. Dies führt zu einer erhöhten Infektionsgefahr und Bedrohung für den umgebenden Knochen oder die umliegenden Zähne.

Um eine Zahnerkrankung zu diagnostizieren, untersucht die Zahnärztin oder der Zahnarzt den betroffenen Zahn und den umgebenden Bereich im Gebiss. Zusätzlich kann ein Röntgenbild gemacht werden. 

Wie erfolgt eine Zahnentfernung?

Bevor die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen Zahn entfernt, verschafft sie oder er sich in einem Anamnese-Gespräch einen Überblick über die medizinische und zahnmedizinische Krankengeschichte. Es wird z.B. abgeklärt, ob die Patientin oder der Patient Medikamente zur Blutverdünnung einnimmt. Diese beeinflussen das Blutungsrisiko bei einer Zahnentfernung. Weitere Fragen betreffen zum Beispiel allergische Reaktionen auf Medikamente oder ob die Patientin oder der Patient bei vergangenen Zahnbehandlungen Probleme mit der lokalen Betäubung hatte.

Mittels Röntgenuntersuchung werden Länge, Form und Position der Zahnwurzel und die Beschaffenheit des umgebenden Knochens bestimmt. Daraus lässt sich der Schwierigkeitsgrad des Eingriffs abschätzen. 

Bei einer einfachen Zahnentfernung wird unter lokaler Betäubung der Zahn mit speziellen Instrumenten gelockert und dann mit einer Zahnzange entfernt. Sind weitergehende chirurgische Maßnahmen zur Zahnentfernung erforderlich, muss in schwierigen Fällen das Zahnfleisch abgeklappt und der Kieferknochen stellenförmig entfernt werden. So etwa bei der Bildung eines Schleimhaut-Knochenhaut-Lappens oder beim Abtragen von Knochen.

Nach dem Ziehen des Zahnes muss das Zahnfach gesäubert werden. Dabei werden entzündetes Gewebe und etwaige lose Knochenteilchen entfernt. Als Wundversorgung genügt in der Regel das Zusammendrücken der Knochen- und Zahnfleischränder durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt sowie das Beißen der Patientin oder des Patienten auf einen Mulltupfer. Bei einem Risiko für Blutungen, beim Ziehen mehrerer nebeneinanderstehender Zähne oder bei Komplikation kann ein Nahtverschluss erforderlich sein.

Wie werden Schmerzen nach einer Zahnentfernung behandelt?

Nach der Zahnentfernung können Schmerzen und Schwellungen auftreten. Diese gehen jedoch nach ein paar Tagen zurück. Kühlung direkt nach der Behandlung lindert die Beschwerden und ist eine gute Vorbeugung gegen Schwellungen und Blutergüsse. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt verschreibt meist schmerzstillende und entzündungshemmende Medikamente, z.B. mit den Wirkstoffen Ibuprofen, Diclofenac oder Paracetamol. Acetylsalicylsäure (Aspirin®) sollte nach einer Zahnentfernung nicht eingenommen werden, da es die Blutgerinnung beeinflusst. Bei länger andauernden oder starken Schmerzen, Schwellungen, Blutungen oder Fieber sollten Sie umgehend Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt kontaktieren.

Wann werden Weisheitszähne entfernt?

Zahnärztinnen und Zahnärzte können zu einer Entfernung von Weisheitszähnen raten, wenn Beschwerden auftreten oder Probleme absehbar sind. Weisheitszähne sind die hintersten Backenzähne an jeder Seite des Ober- und Unterkiefers. Sie sind die letzten Zähne, die in die Mundhöhle durchbrechen. Das passiert meist im Alter zwischen 18 und 24 Jahren. Häufig ist für sie nicht mehr ausreichend Platz im Kiefer vorhanden. Dies kann dazu führen, dass die Weisheitszähne nur teilweise durchbrechen oder im Kiefer querliegen. Bei manchen Menschen können dann Entzündungen und Schmerzen auftreten.

Bei einem nicht durchgebrochenen Weisheitszahn beurteilt die Zahnärztin oder der Zahnarzt, ob der Zahn gezogen werden sollte oder nur durch eine kleine Operation freigelegt wird. Das Freilegen oder das operative Entfernen eines Weisheitszahns erfordert immer eine örtliche Betäubung. Sollten mehrere Weisheitszähne gleichzeitig entfernt werden, kann auch eine Vollnarkose erforderlich sein. 

Weisheitszähne wurden in der Vergangenheit meist auch dann gezogen, wenn sie keine Beschwerden verursachten. Es ist jedoch nicht nachgewiesen, dass das Ziehen beschwerdefreier Weisheitszähne gesundheitliche Vorteile hat. Die Entfernung ist zudem unangenehm und kann Folgen wie vorübergehende Schwellungen, Schmerzen oder Taubheitsgefühle im Mund haben.

Medizinische Expertinnen und Experten empfehlen die Entfernung von Weisheitszähnen u.a. in folgenden Fällen:

  • bei akuten oder chronischen Infektionen in diesem Kieferabschnitt,
  • bei von Karies zerstörten Zähnen oder nicht behandelbarer Entzündung,
  • bei Gesichtsschmerz im Zusammenhang mit einem Weisheitszahn,
  • bei Zähnen, die bei einer kieferorthopädischen Behandlung oder kieferchirurgischen Eingriffen stören.

Wohin kann ich mich wenden?

Zahnentfernungen sind Routinebehandlungen, die jede Zahnärztin oder jeder Zahnarzt durchführen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Zahnärztin und Zahnarzt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger unter Zahnbehandlungen.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Dr. Ralph Feicht, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

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