Die Schilddrüsenüberfunktion (Hyperthyreose) kann mittels Medikamenten, Radiojodtherapie oder Operationen behandelt werden.
Medikamentöse Therapie
Bestimmte Medikamente (Thyreostatika) wirken hemmend auf die Schilddrüsenfunktion und werden bei einer Überfunktion therapeutisch eingesetzt. Bei der Basedow’schen Krankheit wird zunächst eine medikamentöse Therapie mit einem Thyreostatikum für zwölf bis 18 Monate durchgeführt. Die Anfangsdosis ist zu Therapiebeginn höher und wird im Laufe der Behandlung schrittweise reduziert. Diese thyreostatische Kur führt in etwa bei 50 Prozent der Fälle zu einer dauerhaften Heilung. Bei den übrigen Fällen kann die Erkrankung wieder auftreten (Rezidiv), und es bedarf einer dauerhaften Sanierung durch eine Operation oder eine Radiojodtherapie (siehe unten).
Auch bei der Autonomie kann zunächst die Schilddrüsenfunktion medikamentös gebremst werden, zu einer dauerhaften Heilung kommt es dadurch jedoch nicht. Es überbrückt lediglich die Zeit bis zur Operation bzw. Radiojodtherapie.
Bei der Behandlung mit einem Thyreostatikum können unter anderen folgende Nebenwirkungen auftreten:
- Störungen des Blutbildes,
- Medikament-induzierte Allergie (Hautausschläge etc.),
- Leberschädigung.
Hinweis
Regelmäßige ärztliche Kontrollen während der Therapie sind dringend notwendig!
Radiojodtherapie
Jod ist ein lebensnotwendiges Spurenelement, das nicht im Körper produziert werden kann, sondern über die Nahrung aufgenommen werden muss. Da die Schilddrüse ein guter Jodspeicher ist und spezifisch Jod aufnimmt, kann man sich diesen Vorteil bei der Therapie mit radioaktivem Jod zunutze machen. Bei einer Radiojodtherapie wird eine Kapsel, die radioaktives Jod-131 enthält, eingenommen. Das radioaktive Jod wird schließlich im Darm aufgenommen und gelangt über den Blutweg zur Schilddrüse. Dort gespeichert, bestrahlt es schließlich die Schilddrüse „von innen“. Dadurch wird Schilddrüsengewebe zerstört und die Überfunktion gebremst. Dabei kann es auch zu einer Verkleinerung der Schilddrüse kommen. Die Wirkung der Radiojodtherapie ist erst nach drei bis sechs Monaten vollständig.
Hinweis
Bei schwangeren Frauen ist eine Behandlung mit radioaktiven Substanzen absolut zu vermeiden!
Die Radiojodtherapie ist im Allgemeinen gut verträglich, da es sich allerdings um eine Therapie mit einem radioaktiven Mittel handelt, müssen folgende Strahlenschutzvorkehrungen eingehalten werden:
- Da die Strahlung auch noch im Nahbereich des Körpers wirksam ist und Gesunde vor einer Strahlenwirkung zu schützen sind, soll nach der Therapie eine Woche lang zu anderen ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Zu Kindern, Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr und Schwangeren soll dieser Abstand jedoch mindestens drei Meter betragen.
- Hieraus ergibt sich auch, dass in dieser Zeit Menschenansammlungen wie öffentliche Veranstaltungen, Gasthaus- bzw. Kinobesuche und Ähnliches zu meiden sind, ebenso wie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Da die Ausscheidung der radioaktiven Substanz teilweise über den Harn erfolgt, sollte für die Dauer einer Woche zu Hause ein eigenes WC benützt werden. Dabei ist auf besondere Sauberkeit der Toilette zu achten, um Verunreinigungen durch radioaktiven Harn zu vermeiden.
- Weiters soll die in der ersten Woche nach der Behandlung verwendete Bett- und Unterwäsche getrennt von der Wäsche anderer Personen gewaschen werden.
- Bei der Behandlung erhalten die Patientinnen/Patienten nach den gesetzlichen Vorschriften des Strahlenschutzes in Österreich einen Therapieausweis, den sie bis zu dem darauf vermerkten Zeitpunkt stets mit sich führen müssen.