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Versicherungen 

In diesem Abschnitt finden Sie verschiedene Informationen zum Thema Versicherungen.

Diese sind manchmal mit dem Vorliegen eines Behindertenstatus verknüpft. Viele Menschen mit einer seltenen Erkrankung zählen auch zu den Menschen mit Behinderung, weshalb die damit verknüpften Angebote auch hier ebenfalls angeführt sind.

Mitversicherung des Kindes in der Krankenversicherung

Die Mitversicherung des Kindes in der Krankenversicherung endet normalerweise mit dem 18. Lebensjahr des Kindes. Wenn das Kind aufgrund einer Beeinträchtigung oder Krankheit erwerbsunfähig ist, können Sie darüber hinaus einen Antrag auf kostenlose Mitversicherung stellen.

Anspruchsvoraussetzung:

Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Gebrechen

Antragstellung:

Der Antrag ist an den jeweiligen Sozialversicherungsträger zu stellen. Das entsprechende Formular kann aus der Formular-Datenbank der Sozialversicherung ausgewählt werden:

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Mitversicherung in der Krankenversicherung

Mitversicherung für Angehörige in der Krankenversicherung

Wenn Sie eine oder einen Versicherte:n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 unter überwiegender Beanspruchung Ihrer Arbeitskraft pflegen oder Sie selbst Anspruch auf zumindest Pflegegeld der Stufe 3 haben, besteht die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung in der Krankenversicherung.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3
  • Die Pflege erfolgt unentgeltlich in häuslicher Umgebung.
  • Die Pflege beansprucht überwiegend die Arbeitskraft der bzw. des Angehörigen.

Antragstellung:

Der Antrag ist an den jeweiligen Sozialversicherungsträger zu stellen. Das entsprechende Formular kann aus der Formular-Datenbank der Sozialversicherung ausgewählt werden:

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Versicherungsschutz Pflegende Angehörige

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

Versorgen Sie Ihr behindertes Kind in häuslicher Pflege, können Sie sich in der Pensionsversicherung selbst versichern. Dabei entstehen keine Kosten.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Pflege in häuslicher Umgebung
  • Wohnsitz im Inland
  • Bezug der erhöhten Familienbeihilfe
  • überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes

Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung kann längstens bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes beantragt werden.

Antragstellung:

Der Antrag ist mittels Formular an die Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger

Pflegen Sie eine oder einen nahe:n Angehörige:n, können Sie sich in der Pensionsversicherung selbst versichern. Bei Beginn der Selbstversicherung ist die ausgeübte Erwerbstätigkeit zu vermindern.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Pflege einer bzw. eines nahen Angehörigen
  • Pflege in häuslicher Umgebung
  • Wohnsitz im Inland
  • erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege
  • Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3

Antragstellung:

Der Antrag ist mittels Formular an die Pensionsversicherungsanstalt zu stellen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Selbstversicherung für pflegende Angehörige

Letzte Aktualisierung: 10. November 2023

Erstellt durch: Nationale Koordinationsstelle für seltene Erkrankungen

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