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Ausbildung und Arbeit

In diesem Abschnitt finden Sie verschiedene Unterstützungsangebote und Beihilfen für die Bereiche Ausbildung und Arbeit.

Einige dieser Unterstützungsangebote sind mit dem Vorliegen eines Behindertenstatus verknüpft.
Viele Menschen mit einer seltenen Erkrankung zählen auch zu den Menschen mit Behinderung, weshalb die damit verknüpften Angebote auch hier ebenfalls angeführt sind.

Schulfahrtbeihilfe

Die Schulfahrtbeihilfe soll die Chancengleichheit von Kindern in der Ausbildung fördern und stellt eine finanzielle Unterstützung für den Weg zur Schule bzw. Ausbildungsstätte dar.   

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Der kürzeste Schulweg in eine Richtung ist mindestens zwei Kilometer lang (gilt nicht für Kinder mit Behinderung).
  • Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe
  • Für Schüler:innen: Der oder die Schüler:in besucht ordentlich eine öffentliche bzw. eine mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule im Inland, eine gleichartige Schule im grenznahen Gebiet im Ausland, die für das Kind günstiger zu erreichen ist als eine inländische Schule, wenn bei Pflichtschulen hierfür die schulbehördliche Bewilligung vorliegt, eine Schule für Gesundheits- und Krankenpflege oder eine Schule für medizinische Assistenzberufe.
  • Für Lehrlinge: Es besteht ein anerkanntes Lehrverhältnis in einer betrieblichen Ausbildungsstätte im Bundesgebiet oder in einem grenznahen Gebiet im Ausland. Teilnehmer:innen von Lehrlingsstiftungen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz sowie von Ausbildungsmaßnahmen nach dem Berufsausbildungsgesetz sind Lehrlingen in anerkannten Lehrverhältnissen gleichgestellt und haben daher Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt bzw. Lehrlingsfahrtenbeihilfe.

Antragstellung:

Der Antrag erfolgt mittels Formular an das zuständige Wohnsitzfinanzamt. Zusätzlich braucht es eine Schulbesuchsbestätigung.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Schulfahrtbeihilfe

Ausbildungsbeihilfen

Ausbildungsbeihilfen zur barrierefreien Ausbildung können Sie beantragen, wenn bei Ihnen ein bestimmter Behinderungsgrad vorliegt und dieser zu einem Mehraufwand bei Ihrer Schul- oder Berufsausbildung führt. Die Ausbildungsbeihilfe erstreckt sich für jeweils ein Schul-, Studien- oder Lehrjahr. Eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • vollendetes 15. Lebensjahr
  • Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent bzw. 30 Prozent für Jugendliche in integrativer Berufsausbildung
  • anerkannte Ausbildungen der Sekundarstufe II (z.B. BMS, BHS, AHS etc.) und der Postsekundar- und Tertiärstufen (z.B. Lehrgänge an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen) des österreichischen Bildungssystems
  • Absolvierung einer vergleichbaren Schul- oder Berufsausbildung im Ausland

Antragstellung:

Der Antrag ist an die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice zu stellen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Ausbildungsbeihilfe

Finanzielle Unterstützungen für Studierende

An fast allen öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen finden Sie eigene Beratungs- und Serviceangebote für Studierende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Behindertenbeauftragten an Universitäten haben sich außerdem gemeinsam mit Betroffenen und anderen Personen in der Arbeitsgemeinschaft Uniability zusammengeschlossen.

Neben dem Angebot dieser Beratungsstellen haben Sie im Rahmen eines Studiums auch die Möglichkeit, verschiedene finanzielle Unterstützungen zu erhalten.

Finanzielle Unterstützung im Rahmen des Studiums:

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Großes Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale ist eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen zusteht, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist. Bei Anspruch auf das Pendlerpauschale steht Ihnen auch ein Pendlereuro zu.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Vorliegen eines Ausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (Parkausweis)
  • Eintragung zur Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder Blindheit im Behindertenpass
  • Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer wegen Behinderung

Antragstellung:

Der Antrag auf ein Pendlerpauschale kann auf folgende Arten beantragt werden:

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Pendlerpauschale und Pendlereuro

Lohnförderung (Inklusionsbonus, Inklusionsförderung, Entgeltzuschuss, Arbeitsplatzsicherungszuschuss)

Ein großer Komplex der Förderungen für Arbeitgeber:innen setzt sich aus den Lohnförderungen zusammen. Zuschüsse zu den Lohnkosten können in Form eines Inklusionsbonus für Lehrlinge, einer Inklusionsförderung/Inklusionsförderung Plus, einer Entgeltbeihilfe und einer Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe gewährt werden.

Inklusionsbonus:

Der Inklusionsbonus unterstützt Unternehmen bei der Aufnahme von Lehrlingen mit einem gültigen Behindertenpass. Die Förderung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit und unabhängig vom Alter der Lehrlinge möglich.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Aufnahme von Lehrlingen, die einen Behindertenpass besitzen
  • Beginn des Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisses ab 1. 7. 2019

Antragstellung:

Die Anträge sind an das Sozialministeriumservice zu übermitteln.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Lohnförderungen

Inklusionsförderung/Inklusionsförderung Plus:

Die Inklusionsförderung/Inklusionsförderung Plus kann von Betrieben beantragt werden, die begünstigte Behinderte einstellen. Die Inklusionsförderung gibt es für Unternehmen, die mindestens 25 Mitarbeiter:innen beschäftigen, und die Inklusionsförderung Plus für Unternehmen, in denen weniger als 25 Mitarbeiter:innen tätig sind.

Anspruchsvoraussetzung:

Nachweis der AMS-Eingliederungsbeihilfe (deren Ende muss in den Zeitraum ab 1. 1. 2019 fallen)

Antragstellung:

Die Anträge sind an das Sozialministeriumservice zu übermitteln.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Lohnförderungen

Entgeltzuschuss:

Den Entgeltzuschuss können Dienstgeber:innen für Mitarbeiter:innen mit Behinderung zum Ausgleich für damit zusammenhängende behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen erhalten.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Leistungsminderung, die nicht durch technische Arbeitshilfen ausgeglichen werden kann
  • ab dem 7. Monat des Dienstverhältnisses beantragbar
  • gilt nicht für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und für Ausbildungsverhältnisse (Lehrlinge)

Antragstellung:

Die Anträge sind an das Sozialministeriumservice zu übermitteln.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Lohnförderungen

Arbeitsplatzsicherungszuschuss:

Ist Ihr Arbeits- oder Ausbildungsplatz aufgrund Ihrer Beeinträchtigung gefährdet, bietet der Arbeitsplatzsicherungszuschuss für die Zeit der Gefährdung einen Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Mitarbeiter:innen mit körperlicher, psychischer oder kognitiver Beeinträchtigung und einem Grad der Behinderung von mindestens 30 Prozent

Dazu zählen auch Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder sozialen und emotionalen Beeinträchtigungen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, deren Auswirkungen einem Grad der Behinderung von zumindest 30 Prozent entsprechen.

  • Aufgrund der Art oder des Ausmaßes der Beeinträchtigung kann der Arbeitsplatz nicht ohne Unterstützungsangebote behalten werden.
  • Die Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes ist von dem oder der Dienstgeber:in glaubhaft zu machen.
  • Vorliegen eines vollsozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und Einhaltung der arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften

Antragstellung:

Die Anträge sind an das Sozialministeriumservice zu übermitteln.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Lohnförderungen

Behindertengerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen

Die barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderung soll es entweder ermöglichen, einen vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern, oder Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen und dessen Anforderungen zu erfüllen. Unterstützungen sind entweder persönliche Arbeitshilfen oder mobile technische Arbeitshilfen.

Für folgende Bereiche werden finanzielle Förderungen angeboten:

  • Schaffung neuer barrierefreier („behindertengerechter“) Arbeits- oder Ausbildungsplätze
  • Adaptierung von bestehenden Räumen (z.B. Sanitäranlagen)
  • Einbau von Zusatzausstattungen in Maschinen (z.B. Computer) und Umbau von Einrichtungen (z.B. Büroräume)
  • technische Arbeitshilfen (z.B. mobile Lesegeräte für Sehbehinderte):
    • Anschaffung und Instandsetzung der Arbeitshilfen
    • Ausbildung zum Gebrauch der Arbeitshilfen

Antragstellung:

Die Anträge sind an das Sozialministeriumservice zu übermitteln. Dienstgeber:innen nutzen dazu den Antrag auf technische Arbeitshilfen und Dienstnehmer:innen den allgemeinen Antrag auf eine Individualförderung.

Online-Antrag: Antrag auf Gewährung einer Förderung im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung

Download-Antrag:

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderung

Arbeitsassistenz / persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Das Angebot der Arbeitsassistenz richtet sich sowohl an Menschen mit Behinderung und Jugendliche mit Assistenzbedarf als auch an Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen oder beschäftigen wollen. Die Leistungen der Arbeitsassistenz reichen von der gemeinsamen Situationsanalyse und Einschätzung der individuellen beruflichen Möglichkeiten über die Begleitung bei der Arbeitssuche bis hin zur Unterstützung in der Anfangsphase des Dienstverhältnisses.

Wenn Sie eine berufstätige Person ab Pflegestufe 3 sind und aufgrund Ihrer Beeinträchtigung eine persönliche Unterstützung benötigen, können Sie eine persönliche Assistenz am Arbeitsplatz einfordern. Die persönliche Assistenz bietet Unterstützungsleistungen bei der Ausübung des Berufs, bei der Absolvierung einer Berufsausbildung bzw. beim Besuch einer höheren Schule oder bei der Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme.

Antragstellung:

Arbeitsassistenz-Stellen sind abrufbar unter: Netzwerk Berufliche Assistenz

Die persönliche Assistenz wird über die regionalen Assistenz-Servicestellen vermittelt. Die Gewährung einer Förderung obliegt dem Sozialministeriumservice.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Jugendcoaching/ Jobcoaching

Das Jugendcoaching ist ein Unterstützungsangebot für Jugendliche ab dem Ende der Schulpflicht. Es soll Ihnen helfen, einen individuell passenden Bildungs- und/oder Berufsweg einzuschlagen.

Das Jobcoaching wird als Einschulung für neue Mitarbeiter:innen, aber auch als arbeitsplatzerhaltende Maßnahme bei Dienstverhältnissen angeboten. Externe Betreuer:innen sollen dabei Mitarbeiter:innen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigungen individuell im Unternehmen einschulen und dadurch betriebseigenes Personal entlasten.

Beide Angebote werden vom Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) unterstützt.

Antragstellung:

Die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice gefördert.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Pension aufgrund von Berufsunfähigkeit

Können Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr arbeiten, besteht die Möglichkeit, eine Pension zu beantragen.

Anspruchsvoraussetzungen:

  • Es besteht kein Anspruch auf berufliche bzw. medizinische Rehabilitation oder die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar.
  • Die Berufsunfähigkeit, Invalidität oder Erwerbsunfähigkeit dauert mehr als sechs Monate an bzw. liegt bei Arbeiterinnen bzw. Arbeitern und Angestellten, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind, dauerhaft vor.
  • Eine Mindestzahl an Versicherungszeiten liegt vor.
  • Die Voraussetzungen für eine (vorzeitige) Alterspension sind noch nicht erfüllt.

Antragstellung:

Der Antrag ist an den zuständigen Pensionsversicherungsträger zu stellen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension

myAbility.jobs

Für Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen bietet myAbility.jobs die erste und größte inklusive Jobplattform in Österreich an. Neben der Online-Jobsuche bietet sie auch Beratungen für Unternehmen im Bereich DisAbility Recruiting an.

Nutzen von  myAbility.jobs:

  • Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind ausdrücklich erwünscht.
  • Die Unternehmen haben sich bereits Gedanken zum Thema Behinderung am Arbeitsplatz gemacht und stehen dem Thema offen gegenüber.
  • Im Vordergrund stehen Fähigkeiten, Qualifikationen und Berufserfahrung.
  • Menschen mit Behinderungen können gezielt nach Jobs suchen und müssen sich nicht vor einer Benachteiligung aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung fürchten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: myability.jobs

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Erstellt durch: Nationale Koordinationsstelle für seltene Erkrankungen

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