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Abszess

Ein Abszess ist eine Ansammlung von Eiter in einer abgeschlossenen Gewebshöhle. Diese wird oft von einer bindegewebigen Membran umgeben. Ursache kann eine Verletzung der Haut sein, aus der sich eine Infektion entwickelt. Meistens entstehen Abszesse in der Haut, seltener auch im Körperinneren, z.B. in bestimmten Organen wie Leber oder Lunge. Die Behandlungsmöglichkeiten reichen je nach Krankheitsstadium von einer Ruhigstellung der Region bis hin zur chirurgischen Spaltung des Abszesses.

Welche Ursachen hat ein Abszess?

In den meisten Fällen werden Abszesse durch Bakterien (v.a. Staphylokokken, Streptokokken, Escherichia coli) verursacht. Einige dieser Bakterienarten gehören zur normalen Hautflora. Ein Abszess entsteht, wenn die Keime tiefer in die Haut eindringen und kein Abfluss nach außen vorhanden ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Pore durch Talg oder Schmutz verstopft ist oder wenn eine Wunde verunreinigt ist und fest verschlossen wurde.

Seltener treten Abszesse auch ohne Bakterien auf. Sie werden als kalte oder sterile Abszesse bezeichnet. Meist entwickeln sie sich nach schweren Operationen oder bei Tuberkulose, manchmal auch ohne erkennbare Ursache.

Wie entsteht ein Abszess?

Meistens entwickeln sich Abszesse nach Entzündungen und Verletzungen der Haut, z.B. durch spitze Gegenstände wie Schiefer oder in seltenen Fällen auch durch Injektionsnadeln, wenn Krankheitskeime in den Körper gelangen. Ein Abszess der Haut kann sich auch aus einem Furunkel entwickeln.

Um den Körper vor einer Ausbreitung der Infektion zu schützen, wird das betroffene Gewebe durch Einwirkung von körpereigenen Enzymen eingeschmolzen. Dabei entsteht Eiter. Als weitere Schutzmaßnahme wird eine bindegewebige Membran – eine Art Kapsel – um den Entzündungsherd gebildet. Besonders gefährdet sind Menschen mit geschwächter Hautbarriere wie z.B. Patientinnen/Patienten mit Neurodermitis oder Diabetes.

Ein Abszess kann überall im Körper auftreten. Am häufigsten geschieht dies in der Haut, v.a. in Haarfollikeln, Talg- und Schweißdrüsen sowie in den Analdrüsen (Perianalabszess). Im Körperinneren entwickeln sich Abszesse v.a. bei chronischen Darmentzündungen, bei Gallenblasenentzündungen oder Tuberkulose. Weiters können nach Verletzungen oder Operationen Abszesse entstehen, insbesondere wenn Keime in die Wunde gelangen und diese ohne Abflussmöglichkeit (Drainage) verschlossen wird.

Welche Symptome können auftreten?

Die Beschwerden richten sich nach dem Erkrankungsstadium und der Lokalisation. Bei in der Haut oder Unterhaut gelegenen Abszessen zeigen sich zunächst v.a. typische Entzündungszeichen, z.B.:

  • Rötung,
  • schlecht abgrenzbare Schwellung,
  • Spannungsgefühl in der betroffenen Hautregion,
  • lokale Erwärmung,
  • Druckschmerzen.

Später, wenn bereits eine Ausbildung eines Abszesses (Abszedierung) vorliegt, dominieren folgende Symptome:

  • Bewegung von Flüssigkeit unter der Haut bei Druck auf die betroffene Stelle (Fluktuation),
  • pochende Schmerzen,
  • manchmal Fieber.

Größere oder im Körperinneren lokalisierte Abszesse können auch schwere Krankheitsverläufe mit allgemeinem Krankheitsgefühl, Abgeschlagenheit oder Schockzuständen bis hin zum Kreislaufversagen verursachen.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Diagnose von in der Haut befindlichen Abszessen ergibt sich aus dem typischen Aussehen und den Beschwerden. Bei im Körperinneren liegenden Abszessen finden sich bei einer Laboruntersuchung häufig erhöhte Entzündungsparameter (Blutsenkungsgeschwindigkeit, CRP) im Blut. Zur Sicherung der Diagnose führen Ultraschall, Magnetresonanztomographie oder Computertomographie.

Wie erfolgt die Behandlung von Abszessen?

Kleinere Hautabszesse bedürfen oft keiner Behandlung, weil sie sich nach einer gewissen Zeit von selbst öffnen. Durch sogenannte Zugsalben oder warme Umschläge kann die Reifung des Abszesses beschleunigt werden. Vermieden werden sollte in jedem Fall die Ausübung von Druck, weil dadurch Eiter in das umliegende Gewebe gepresst werden kann.

In manchen Fällen kommt nach der Abkapselung des Abszesses die Entzündung zum Stillstand. Der eitrige Inhalt kann entweder teilweise vom umliegenden Gewebe resorbiert werden oder verkalken. Darüber hinaus kann sich eine Fistel bilden und die Abszesshöhle mit einer inneren oder äußeren Körperoberfläche verbinden. Durch diesen Gang kann sich der Eiter entleeren.

Meistens jedoch wird das Abszess chirurgisch geöffnet, je nach Lokalisation unter Lokal- oder Allgemeinnarkose. Dabei wird durch einen ausreichend großen Schnitt (Inzision) für den Abfluss des Eiters gesorgt. Die Abszesshöhle wird anschließend meist gespült. Danach wird ein Drain (z.B. ein Faden) eingelegt, damit sich die Wunde nicht vorzeitig verschließt und Wundsekrete abfließen können. Das jeweilige Vorgehen richtet sich nach der Lage des Abszesses.

Die betroffene Hautregion wird gründlich desinfiziert, eine systemische Antibiotikatherapie ist meist nicht nötig. Das Vorgehen bei Abszessen im Körperinneren ist meistens deutlich komplexer und richtet sich sowohl nach der Erkrankungsschwere als auch der Lokalisation. Manchmal wird nicht nur das Abszess entfernt, sondern auch umliegendes Gewebe, z.B. ein Teil der Leber bei einem Leberabszess.

Hinweis

Eiter ist infektiös. Daher ist bei jedem Kontakt auf sorgfältige Hygiene (Händewaschen, Händedesinfektion etc.) zu achten.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei Hautabszessen können Sie sich an folgende Institutionen wenden:

  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde,
  • Fachärztin/Facharzt für Dermatologie und Venerologie.

Für Diagnose und Therapie von im Körperinneren liegenden Abszessen sind u.a. folgende Institutionen zuständig:

  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin,
  • Fachärztin/Facharzt für Radiologie,
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin,
  • Spezialabteilungen im Krankenhaus.

Wie erfolgt die Übernahme der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ.Prof. (SFPU) Dr. Friedrich Herbst, Facharzt für Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie, Zusatzfach Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie (Viszeralchirurgie)

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