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Arzneimittelallergie

Arzneimittel können verschiedene Nebenwirkungen haben. Eine mögliche Nebenwirkung ist eine allergische Reaktion. Bei einer Arzneimittelallergie wendet sich das Immunsystem gegen Bestandteile des Arzneimittels. Die Beschwerden sind vielfältig – zum Beispiel Juckreiz oder Hautausschlag. Auch ein allergischer Schock kann auftreten.

Erfahren Sie mehr zu Symptomen, Diagnose und Therapie einer Arzneimittelallergie.

Was ist eine Arzneimittelallergie?

Bei einer Arzneimittelallergie richtet sich das Immunsystem gegen Bestandteile des Arzneimittels. Es betrachtet dies als etwas Fremdes und wehrt sich dagegen. Arzneimittelallergien treten bei Erwachsenen eher im jungen und mittleren Alter auf. Sie zählen zur Gruppe der sogenannten Arzneimittel-Unverträglichkeiten.

Was ist eine Arzneimittel-Unverträglichkeit?

Der Begriff Arzneimittel-Unverträglichkeit umfasst alle sogenannten unerwünschten Arzneimittelwirkungen – abgekürzt UAW. Das sind zumeist schädliche und unerwünschte Reaktionen auf ein Arzneimittel.

Fachleute teilen UAW wie folgt ein:

  • Typ A – pharmakologisch-toxisch: Die Reaktion bezieht sich direkt auf den Wirkstoff bzw. die Inhaltsstoffe eines Arzneimittels. Zum Beispiel: Haarausfall aufgrund einer Chemotherapie bei Krebs oder Durchfall nach Therapie mit Antibiotika.
  • Typ B – Überempfindlichkeit: Dabei handelt es sich um eine individuelle Reaktion auf ein Arzneimittel. In diese Kategorie fällt die Arzneimittelallergie. Es gibt jedoch auch nicht allergische Arzneimittel-Überempfindlichkeiten. Bei diesen ist kein Zusammenhang mit einer Reaktion des Immunsystems nachweisbar. Die Fachwelt spricht auch von pseudo-allergischen Reaktionen.

Zu gängigen Auslösern einer Arzneimittelallergie zählen zum Beispiel:

Selten kommt es zum Beispiel zu einer Arzneimittelallergie bei Antidepressiva oder Neuroleptika.

Arzneimittel, die als Infusion, Spritze oder Pflaster Anwendung finden, führen eher zu allergischen Reaktionen als Tabletten oder Säfte. Vor allem bei Infusionen in die Vene kann es auf die gleiche Substanz zu schwereren Reaktionen als bei der Einnahme der Substanz kommen.

Welche Folgen kann eine Arzneimittelallergie haben?

Eine Arzneimittelallergie kann nicht nur ernsthafte Beschwerden verursachen, sondern auch eine notwendige Behandlung verzögern. Das kann deswegen der Fall sein, weil erst von der Ärztin oder dem Arzt abgeklärt werden muss, welche Medikamente gut angewendet werden können. Zudem ist es unter Umständen notwendig, auf andere Medikamente auszuweichen. Dabei kann es sein, dass diese für die jeweiligen Beschwerden nicht so wirksam sind.

Welche Risikofaktoren für eine Arzneimittelallergie gibt es?

Folgende Faktoren können zum Beispiel allgemein das Risiko erhöhen, eine Arzneimittelallergie zu entwickeln:

  • Weibliches Geschlecht: Frauen haben ein erhöhtes Risiko, allergische Reaktionen gegen Arzneimittel zu entwickeln.
  • Wiederholte Anwendung von Arzneimitteln: Bei einer wiederholten bzw. dauerhaften Anwendung von Arzneimitteln oder ähnlichen Wirkstoffen kann das Risiko für eine Arzneimittelallergie steigen.
  • Genetische Faktoren: Arzneimittelallergien können bei blutsverwandten Personen häufiger auftreten.

Auch bestimmte Erkrankungen können das Risiko für das Auftreten einer Arzneimittelallergie erhöhen wie:

Welche Symptome können bei einer Arzneimittelallergie auftreten?

Symptome einer Arzneimittelallergie treten meistens unmittelbar auf – innerhalb der ersten Stunde nach Einnahme bzw. Verabreichung eines Arzneimittels. Fachleute sprechen von einer Sofortreaktion. Allerdings gibt es auch Spätreaktionen. Diese äußern sich nach mehr als sechs Stunden, manchmal erst nach Tagen oder Wochen. 

Bei einer Sofortreaktion zeigen sich u.a.:

  • Fleckiger Hautausschlag
  • Juckreiz
  • Ödeme, etwa im Gesicht
  • Schwellungen von Schleimhäuten
  • Krämpfe in den Bronchien
  • Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen
  • Nesselausschlag

Bei einer schweren allergischen Reaktion ist ein anaphylaktischer Schock möglich. Bei diesem kann es bis hin zu Störungen des Bewusstseins, Atemnot oder einem Herz-Kreislauf-Stillstand kommen.

Es gibt auch unterschiedliche Arten von Spätreaktionen. Bei diesen kommt es zum Beispiel zu Fieber oder Hautauschlag. In seltenen Fällen treten allergische Reaktionen auf, die Organe schädigen können oder sich durch großflächige Hautablösungen äußern.

Tipp

Allgemeine Informationen zu allergischen Reaktionen finden Sie unter: Allergie: Was ist das?

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Ärztin oder der Arzt erhebt zunächst die Krankengeschichte in einem Gespräch. Sie oder er erkundigt sich dabei nach Symptomen sowie nach Medikamenten, die eingenommen oder verabreicht wurden. Für das Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt ist es notwendig, eine Liste mit möglichen verdächtigen Medikamenten mitzubringen. Es ist nicht nur wichtig mitzuteilen, welche Medikamente man verschrieben bekommen hat, sondern zudem rezeptfreie Präparate, pflanzliche Mittel oder Nahrungsergänzungsmittel zu erwähnen. Auch Befunde bzw. Arztbriefe oder Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, in denen die mögliche Reaktion auf ein Arzneimittel beschrieben wurden, helfen weiter.

Ebenso ist für manche Medikamente eine Blutuntersuchung möglich.

Weiters können Hauttests zum Einsatz kommen wie:

  • Prick-Test 
  • Intradermal-Test bzw. Intrakutan-Test: Ablauf ähnlich wie Prick-Test – die Lösung mit dem Allergen wird jedoch in die Haut gespritzt oder
  • Epikutan-Test.

Die Diagnose gilt als bestätigt, wenn ein Hauttest bzw. ein Hauttest und ein Bluttest positiv sind und die Krankengeschichte zu einer Arzneimittelallergie passt.

Ist nach einem Hauttest bzw. einem Bluttest keine Diagnose möglich, kann die Ärztin oder der Arzt dafür noch einen Provokationstest vorschlagen. Bei diesem erhält die Patientin oder der Patient eine geringe Menge eines Wirkstoffs. Diese Menge wird gesteigert, und die Ärztin oder der Arzt beobachtet, ob sich eine allergische Reaktion zeigt. Bei diesem Test sind auch schwere Reaktionen möglich. Daher findet er meistens im Krankenhaus statt.

Gegebenenfalls kann auch ein genetischer Test stattfinden. Bei diesem kann man untersuchen, ob eine genetische bzw. erbliche Neigung zu einer Arzneimittelallergie vorhanden ist.

Eine Diagnostik bei Verdacht auf eine Arzneimittelallergie ist wichtig, um diese zu erkennen, aber auch auszuschließen. Fachleute empfehlen, innerhalb von vier bis sechs Monaten nach der Reaktion eine mögliche Arzneimittelallergie abzuklären. Die Ärztin oder der Arzt informiert zu den diagnostischen Tests sowie deren Notwendigkeit, Ablauf, Nutzen und Risiken. Eine ausführliche Aufklärung über die Ergebnisse der Diagnostik ist ebenso wichtig.

Es ist möglich, dass trotz der diagnostischen Abklärungen keine Ursache der Symptome gefunden werden kann. Möglicherweise schlägt die Ärztin oder der Arzt dann eine nochmalige Abklärung zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Hinweis

Bei bestehender Arzneimittelallergie ist es wesentlich, einen diesbezüglichen Befund mit sich zu tragen. Informieren Sie auch immer Ärztinnen bzw. Ärzte sowie Pflegepersonal und Apothekerinnen bzw. Apotheker über Ihre Allergie.

Welche Möglichkeiten der Behandlung einer Arzneimittelallergie gibt es?

In erster Linie ist es wichtig, das allergieauslösende Arzneimittel zu meiden. Es wird in der Regel sofort abgesetzt und nicht mehr angewendet, wenn es zu einer allergischen Reaktion gekommen ist. Häufig ist es möglich, dass man stattdessen andere Medikamente einsetzt. Dabei berücksichtigt die Ärztin oder der Arzt auch, dass sogenannte Kreuzreaktionen auftreten können. D.h., man reagiert auf andere ähnliche Wirkstoffe ebenso allergisch.

Manchmal ist es nicht möglich, ein Medikament ganz zu vermeiden. Dann ist es wesentlich, gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt die Vorteile und Nachteile von diesem Medikament besonders gut abzuwägen.

Zur Behandlung von Symptomen verschreibt die Ärztin oder der Arzt meist Kortison sowie antiallergische Medikamente – sogenannte Antihistaminika. Diese Medikamente sollen die allergische Reaktion bremsen sowie die Beschwerden lindern.

Bei sehr starken Reaktionen vom Soforttyp wie einem anaphylaktischen Schock erfolgt eine notfallmedizinische Versorgung durch die Rettung und in einem Krankenhaus. Die Notärztin oder der Notarzt kann dann etwa auch Adrenalin spritzen.

Eine ursächliche Behandlung dieser Allergie im Sinne einer Immuntherapie – auch Desensibilisierung oder Hyposensibilisierung genannt – ist nicht möglich.

Wohin kann ich mich wenden?

Sie können sich an folgende Anlaufstellen zur Abklärung von Symptomen einer möglichen Arzneimittelallergie wenden:

  • Als erste Anlaufstelle bei Symptomen können Sie die Gesundheitsberatung 1450 anrufen, die Hausärztin oder den Hausarzt sowie die Ärztin oder den Arzt für Kinder- und Jugendheilkunde kontaktieren. Sie können sich auch an eine Primärversorgungs-Einheit oder eine Kinder-Primärversorgungs-Einheit wenden.
  • An auf Allergieerkrankungen spezialisierte Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Hautkrankheiten oder Innere Medizin mit Spezialisierung auf Lungenheilkunde.

In weiterer Folge kann eine Überweisung an ein Allergieambulatorium oder eine Allergieambulanz notwendig sein.

Wann sollte ich in jedem Fall umgehend ärztlichen Rat einholen?

In jedem Fall sollten Sie umgehend ärztliche Hilfe suchen, wenn folgende Symptome nach einer Medikamenteneinnahme auftreten, die auch auf eine Allergie hinweisen könnten:

  • Hohes Fieber
  • Schmerzen bzw. Blasen an der Haut
  • Schmerzen bzw. Reizungen an Schleimhäuten wie der Mundschleimhaut
  • Nesselsucht

Ansonsten beachten Sie bitte auch die Gebrauchsinformation des Arzneimittels sowie die individuellen Hinweise Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

Es kann auch sein, dass es im Rahmen einer Arzneimittelallergie zu einem Notfall wie einem anaphylaktischen Schock kommt. In folgenden Fällen sollten Sie immer die Rettung unter der Telefonnummer 144 rufen:

  • Schwierigkeiten beim Atmen
  • Engegefühl oder Schmerzen im Brustraum
  • Störungen des Bewusstseins
  • Anschwellen von Gesicht, Zunge, Lippen oder Kehle

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 14. Januar 2026

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag. Priv.-Doz. Dr. Stefan Wöhrl, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Spezialisierung in Allergologie

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