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Laborassistenz

Die Laborassistenz umfasst die Durchführung automatisierter und einfacher manueller Routineparameter im Rahmen standardisierter Laboruntersuchungen nach Anordnung und unter Aufsicht durch eine Ärztin oder einen Arzt, gegebenenfalls auch durch eine Biomedizische Analytikerin oder einen Biomedizinischen Analytiker.

Offizielle Berufsbezeichnung

Laborassistent:in

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Tätigkeiten der Präanalytik (vor der Analyse) umfassen v.a.:

  • Mitwirkung an der Gewinnung von Untersuchungsmaterialien inkl. der Blutentnahme aus Venen und Kapillaren,
  • Vorbereitung der Geräte, Reagenzien und Proben,
  • Überprüfung der Geräte auf Funktionstüchtigkeit inkl. Qualitätskontrolle.

Tätigkeiten in der Analytik umfassen v.a.:

  • Durchführung einfacher automatisierter sowie manueller Analysen von Routineparametern.

Tätigkeiten in der Postanalytik (nach der Analyse) sind v.a.:

  • Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Geräten hinsichtlich einer konkreten Probe,
  • Dokumentation der Analyseergebnisse,
  • Archivierung bzw. Entsorgung des Probenmaterials,
  • Wartung der Geräte.

Wo arbeiten Laborassistentinnen und Laborassistenten?

Laborassistentinnen und Laborassistenten arbeiten in Krankenhäusern, Laboratorien, Sanatorien, Rehabilitationszentren, Ambulatorien, Blutspendedepots, Forschungs- und Universitätsinstituten, Arztpraxen etc.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung in der Laborassistenz umfasst mindestens 1.300 Stunden, wobei mindestens die Hälfte auf die praktische und mindestens ein Drittel auf die theoretische Ausbildung entfällt. Die Ausbildung erfolgt an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem Lehrgang für Laborassistenz. Diplomierte Medizinisch-technische Fachkräfte sind berechtigt, Laborassistenz auszuüben.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Leistungen der Laborassistenz werden über den Arztbesuch bzw. Krankenhausaufenthalt abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte sowie Was kostet der Spitalsaufenthalt?

Rechtliche Grundlagen

  • BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
  • BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

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