
ELGA: e-Medikation
Alle Medikamente auf einen Blick: dafür sorgt die e-Medikation, eine Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), die österreichweit in Apotheken, Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern zur Verfügung steht. Von Ärztinnen/Ärzten verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden in Form einer sogenannten „e‑Medikationsliste“ für ein Jahr in ELGA verfügbar gemacht. ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer können über das ELGA-Portal ihre e-Medikationsliste einsehen. In ihrer e-Medikationsliste am ELGA-Portal sehen sie sowohl ihre verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, als auch noch offene Rezepte. Einträge, die älter als ein Jahr sind, werden automatisch aus der e-Medikationsliste entfernt.
Rezeptverschreibung ohne Arztkontakt mit e-Medikation: Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, können Kassenärztinnen und Kassenärzte Medikamente verschreiben, ohne dass Patientinnen und Patienten dafür eine Arztordination aufsuchen müssen. Dies trägt dazu bei, die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus zu reduzieren. Dieses neue Service kann bei Kassenärztinnen und Kassenärzten in Anspruch genommen werden, die mit e-Medikation arbeiten. Diese Regelung gilt für die Dauer der Corona-Pandemie. Mehr Infos unter www.chipkarte.at.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 29.01.2020
Erstellt durch Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ELGA GmbH
Freigegeben durch Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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