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Alkohol am Arbeitsplatz

Probleme mit Alkohol können auch am Arbeitsplatz weitreichende Folgen haben. Welche arbeitsrechtlichen Aspekte muss man beachten? Wie kann man Suchtprävention am Arbeitsplatz unterstützen?

Was tun, wenn man bemerkt, dass eine Person im Betrieb ein Problem mit Alkohol haben könnte? Und wo findet man Hilfsmöglichkeiten? Erfahren Sie mehr.

Welche Risiken und Folgen kann Alkoholkonsum am Arbeitsplatz haben?

Abhängigkeitserkrankungen sowie schädigender Konsum von Substanzen wie Alkohol können schwere Auswirkungen auf ein Unternehmen, Mitarbeiter:innen oder etwa Kundinnen und Kunden sowie die betroffene Person haben. Ein übermäßiger und gesundheitsgefährdender Konsum von Alkohol oder von anderen Suchtmitteln beeinflusst nicht nur die Arbeitsleistung, sondern stellt auch ein Risiko für die Sicherheit und Gesundheit dar. Darüber hinaus hat dies negativen Einfluss auf Kolleginnen oder Kollegen. Etwa wenn diese zum Beispiel immer wieder einspringen oder Arbeit übernehmen müssen.

Allgemeine Informationen zum Thema Alkohol, Wirkung und Abhängigkeit finden Sie unter Alkoholabhängigkeit. Allgemeine Informationen zum Thema Sucht finden Sie unter Abhängigkeit & Sucht: Basis-Info.

Welche Regelungen zu Alkoholkonsum können am Arbeitsplatz gelten?

Beschäftigte Personen haben eine sogenannte Treuepflicht gegenüber ihren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern. D.h., dass sie sich u.a. angemessen verhalten müssen. Beschäftigte dürfen durch Alkohol, Arzneimittel bzw. Suchtmittel in keinem Zustand sein, der sich oder andere gefährdet. Das betrifft das Verhalten vor dem Antritt der Arbeit, während der Arbeit und in den Pausen.

Inwiefern Alkohol in geringem Umfang etwa bei internen Betriebsfeiern erlaubt ist, darüber informiert die jeweilige Arbeitgeberin bzw. der jeweilige Arbeitgeber. Gegebenenfalls gibt es auch eine Betriebsvereinbarung, die den Umgang mit dem Thema Alkohol bzw. Suchtmittel regelt.

Die Arbeitnehmer:innen sind bezüglich Alkoholkonsum dafür verantwortlich, dass es zu keiner negativen Auswirkung auf dem Arbeitsplatz kommt. Berauschte Mitarbeiter:innen dürfen auf keinen Fall arbeiten. Manche Tätigkeitsfelder unterliegen besonders strengen Vorschriften – wie etwa bei der Personenbeförderung, z.B. Pilotinnen oder Piloten.  

Arbeitsrechtliche Informationen zum Beispiel zu Alkohol im Betrieb, Alkohol und Krankenstand etc. bieten etwa die Arbeiterkammer, der Österreichische Gewerkschaftsbund oder die Wirtschaftskammer.

Wie kann man Problemen mit Alkohol im Betrieb vorbeugen?

Betriebliche Suchtprävention setzt an der Vorbeugung von Problemen im Betrieb an. Betriebliche Alkohol-Präventionsprogramme werden etwa über Fachstellen für Suchtprävention angeboten. Dabei spielen u.a. eine Rolle:

  • Information über Auswirkungen und Risiken von Suchtmitteln
  • Schulungen, z.B. für Führungskräfte und Betriebsrat
  • Gesundheitstage
  • Beratungsmöglichkeiten

Fachleute empfehlen, die betriebliche Suchtprävention in eine allgemeine betriebliche Gesundheitsförderung einzubauen. Weitere Informationen zu betrieblicher Gesundheitsförderung finden Sie unter Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt. Bei dieser kann u.a. auch die Förderung der Gesundheitskompetenz zur Anwendung kommen. Informationen zur Prävention von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz finden Sie unter Psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Welche Verhaltensweisen erschweren die Suchtprävention im Betrieb?

Erschwert werden Bemühungen der Suchtprävention etwa durch folgende Verhaltensweisen im Betrieb:

  • In Schutz nehmen von Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit, z.B. so tun, als ob man nichts davon wüsste.
  • Bagatellisierung von Alkoholproblemen, z.B.: „Das ist doch nicht so schlimm.“
  • Fehlende Verantwortung von Führungskräften, z.B. nicht zu handeln, obwohl man merkt, dass eine Person Probleme mit Alkohol hat.
  • Getränkeautomaten mit alkoholischen Getränken am Arbeitsplatz etc.

Zudem handelt es sich um ein schwieriges Thema, das auch den privaten Bereich berührt und schwierig anzusprechen sein kann. 

Was kann ich tun, wenn eine Kollegin oder ein Kollege Probleme mit Alkohol hat?

In vielen Fällen sind Kolleginnen oder Kollegen die Ersten, die problematischen Konsum von Alkohol bemerken. Sie können etwa das Gespräch suchen, wobei eine Vorbereitung darauf hilfreich ist. Tipps für eine Gesprächsführung finden Sie unter stepcheck.at. Wichtig: Für die Lösung des Alkoholproblems sind Kolleginnen und Kollegen jedoch nicht zuständig und haben auch keine rechtliche Verpflichtung. Die gesetzliche Fürsorgepflicht liegt bei den Führungskräften bzw. Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern. Es ist jedoch wichtig, gut für sich selbst zu sorgen und klare Grenzen zu setzen.

Manchmal möchte man auch helfen, indem man die Arbeit von Betroffenen übernimmt oder Fehler verheimlicht. Das ist jedoch nicht hilfreich in dieser Situation. Es ist zudem unterstützend, sich über so ein Verhalten zu informieren. Weitere Informationen finden Sie unter Co-Abhängigkeit.

Man kann auch mit Vorgesetzten über die Situation sprechen. Wenn es um die Sicherheit und auch Belastungen im Team geht, sollte dies in jedem Fall erfolgen. Sollte jedoch die betreffende Führungskraft selbst ein Alkoholproblem haben, kann bzw. sollte man sich an die nächsthöhere Ebene wenden. Weitere Anlaufstellen können etwa sein: Arbeitsmediziner:in, Personalabteilung, Betriebsrat oder Suchtberatungsstellen.

Was müssen Arbeitgeber:innen bzw. Führungskräfte bei Alkoholproblemen im Betrieb tun?

Arbeitgeber:innen und Führungskräfte haben eine sogenannte gesetzliche Fürsorgepflicht (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 3). So müssen sie bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen die gesundheitlichen und persönlichen Interessen der Mitarbeiter:innen schützen.

Die Fürsorgepflicht wird vernachlässigt, wenn man zum Beispiel jemanden arbeiten lässt, der einen Alkoholrausch hat. Arbeitgeber:innen müssen in jedem Fall reagieren, wenn der Konsum von Alkohol bekannt ist und eine Gefährdung für die betroffene Person, Kolleginnen und Kollegen bzw. sonstige Personen sowie den Betrieb entstehen kann. Es müssen Maßnahmen gesetzt werden, die so eine Gefährdung verhindern.

Wie können Führungskräfte das Gespräch mit der betroffenen Person suchen?

Bewährte Maßnahmen bei Verdacht auf mögliche Probleme in Bezug auf die Anwendung einer Substanz sind:

  • Das Fürsorgegespräch: Das Fürsorgegespräch bietet einen ersten Rahmen, Veränderungen im Verhalten anzusprechen und Unterstützung anzubieten.
  • Das Klärungsgespräch: Ein Klärungsgespräch folgt nach einem Fürsorgegespräch, wenn die Ursache für die Vernachlässigung der Pflichten in der Arbeit erkannt wurde oder es zu Störungen am Arbeitsplatz gekommen ist. Im Rahmen dieses Gesprächs können etwa folgende Themen zur Sprache kommen: Vorkommnisse ansprechen, Erwartungen klar machen, konkrete weitere Schritte vereinbaren sowie an Beratungsangebote verweisen.

Diese Gespräche sind vertraulich. Auf Wunsch kann die betroffene Person eine Vertreterin bzw. einen Vertreter des Betriebsrats oder eine andere Vertrauensperson hinzuziehen. Stellt sich heraus, dass ein Alkoholproblem vorliegt, raten Fachleute zu einem sogenannten Stufenplan. Ein Stufenplan ist ein bewährtes Konzept bei Störungen oder Verstößen gegen Pflichten im Zusammenhang mit dem Konsum von Suchtmitteln wie etwa Alkohol. Dabei finden Schritt für Schritt mehrere Gespräche sowie Maßnahmen statt. Es soll u.a. durch Klarstellung von Erwartungen sowie Zielen die Motivation der betroffenen Person erhöht werden, an der Situation etwas zu ändern und etwa eine Beratungsstelle aufzusuchen. 

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden für Führungskräfte der Sucht- und Drogenkoordination Wien  sowie unter stepcheck.at (auch Vorlagen für Gesprächsführung etc.).

Was ist zu tun, wenn eine Person in der Arbeit von Alkohol berauscht ist?

Bei einer eindeutigen Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern aufgrund einer Berauschung durch Alkohol wird die direkte vorgesetzte Person hinzugezogen. In jedem Fall hat die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Person sicher heimkommt: zum Beispiel ein Taxi rufen oder einen Familienangehörigen kontaktieren. Die berauschte Person darf nicht mehr weiterarbeiten. In weiterer Folge sind Gespräche nach einem Stufenplan zur weiteren Vorgehensweise notwendig. Ist die Person noch minderjährig, sollten die Erziehungsberechtigten informiert werden.

Unter Umständen muss man auch bei akuter Berauschung die Rettung rufen – etwa bei Aggressionen, Selbstgefährdung oder Alkoholvergiftung. Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Hinweisen auf eine Alkoholvergiftung bzw. Vergiftung mit Drogen finden Sie unter Alkohol & Drogen: Vergiftung. Nähere Informationen zu Erster Hilfe allgemein in Notfällen finden Sie unter Notfälle und Erste Hilfe.

Wo finde ich weitere Informationen und Hilfsmöglichkeiten zum Thema Alkohol?

Allgemeine Informationen zu Alkoholabhängigkeit – wie Symptome und Behandlung oder hilfreiche Maßnahmen für Angehörige finden Sie unter Alkoholabhängigkeit.

Weitere Informationen sowie Hilfsmöglichkeiten bei Problemen mit Alkohol finden Sie unter:

Im Betrieb kann auch die Arbeitsmedizin oder Arbeitspsychologie bei Problemen mit Alkohol weiterhelfen.

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement Österreich (2023): Handeln statt Wegschauen! Online abgerufen im März 2026 unter www.gesundheit-im-betrieb.at
  • Bundeskanzleramt der Republik Österreich (2026): Bundesrecht konsolidiert: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 3, tagesaktuelle Fassung. Rechtsinformationssystem des Bundes. Online abgerufen im März 2026 unter www.ris.bka.gv.at
  • Fachstelle für Suchtprävention (2021): Alkohol und andere Suchtmittel am Arbeitsplatz. Ein Leitfaden für Führungskräfte. Online abgerufen im März 2026 unter www.fachstelle.at
  • Fonds Gesundes Österreich: Gesundheitskompetente BGF. Online abgerufen im März 2026 unter fgoe.org
  • Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Fonds Gesundes Österreich (2025): Arbeitsprogramm 2026. Online abgerufen im März 2026 unter fgoe.org
  • Institut Suchtprävention, pro mente (2023): handeln statt wegschauen. Suchtprävention und Frühintervention in der Arbeitswelt. Handlungsanleitung für die Praxis. Rechtliche Informationen. Online abgerufen im März 2026 unter www.stepcheck.at
  • Sucht- und Drogenkoordination Wien; Institut für Suchtprävention; für die Stadt Wien: Alkohol und andere Suchtmittel am Arbeitsplatz
  • Strizek, J.; Gaiswinkler, S.; Nowotny, M.; Puhm, A.; Uhl, A. (2026): Handbuch Alkohol – Österreich. Band 3: Ausgewählte Themen. Gesundheit Österreich, Wien

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2026

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Mag.a Andrea Lins-Hoffelner, MBA; Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien gGmbH

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