
Leistungen & Kosten
Bei unerfülltem Kinderwunsch stellen sich viele Fragen, etwa wohin man sich wenden kann oder wer die Kosten einer Therapie oder künstlichen Befruchtung übernimmt. Im Folgenden erfahren Sie Antworten auf diese Fragen und finden weitere hilfreiche Links . . .
Wohin kann ich mich wenden?
Es ist wichtig, dass beide Partner von Beginn an in eine Abklärung des unerfüllten Kinderwunsches mit einbezogen werden. Gynäkologinnen/Gynäkologen sind für die Diagnostik und Therapie bei Frauen, Urologinnen/Urologen (mit Spezialisierung auf Andrologie) bei Männern erste Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner. Sie können sich auch an ein öffentliches oder privates Kinderwunschzentrum bzw. -institut wenden. Künstliche Befruchtung darf nur von speziell dafür ausgebildeten Ärztinnen/Ärzten durchgeführt werden. Zudem ist dies nur in dafür zugelassenen Krankenanstalten möglich. Ansprechstellen finden Sie unter Beratung & Hilfe.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Kosten für eine medizinisch notwendige ärztliche Diagnostik werden von der Krankenversicherung übernommen. Bei einigen speziellen Untersuchungen kann es jedoch sein, dass Ihnen Kosten entstehen. Auskunft darüber gibt Ihnen Ihre Ärztin/Ihr Arzt. Notwendige und zweckmäßige Therapien bei zugrunde liegenden Krankheiten werden von der Krankenversicherung übernommen. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt anfallen (BVA, SVA, SVB). Für manche speziellere Leistungen ist eine Vorbewilligung erforderlich.
Bei der Inanspruchnahme einer Wahlärztin/eines Wahlarztes (eine Ärztin/ein Arzt ohne Kassenvertrag) oder eines Privatambulatoriums werden die Kosten nicht direkt mit der Krankenkasse verrechnet. In diesem Fall bezahlen Sie den fälligen Betrag direkt an die Ärztin/den Arzt und reichen anschließend die Rechnung bei der zuständigen Krankenkasse ein. Maximal 80 Prozent des Tarifs werden rückvergütet. Bei Fragen oder Unklarheiten informieren Sie sich bei Ihrem Krankenversicherungsträger. Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt werden nach den dafür üblichen Regeln übernommen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Kostenübernahme bei Verfahren der Reproduktionsmedizin
Es besteht – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung bei der Anwendung bestimmter Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung über den IVF-Fonds. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre des Gesundheitsministeriums „Wir möchten ein Baby“.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 07.07.2017
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