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Anonyme Geburt & Babyklappe

Schwangere Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen ihr Kind nicht behalten möchten oder können, haben die Möglichkeit, ihr Baby anonym auf die Welt zu bringen. Ziel ist es, heimliche und unbetreute Geburten oder Kindesweglegungen zu verhindern. Das Kind wird nach der Geburt durch das Jugendamt betreut und in der Regel an Adoptiveltern übermittelt.

Frauen, die das Angebot der anonymen Geburt nicht in Anspruch nehmen möchten oder können, haben die Möglichkeit, ihr Kind in einer sogenannten Babyklappe (auch Babynest) abzugeben.

Wie läuft eine anonyme Geburt ab?

Eine anonyme Geburt läuft wie eine normale klinische Geburt ab. Die schwangere Frau bringt ihr Kind unter medizinischer Betreuung und psychologischer Begleitung in einem Krankenhaus zur Welt. Namen oder andere persönliche Daten müssen jedoch nicht bekannt gegeben werden, und es müssen keinerlei Formalitäten erfüllt werden. Auch die Versorgung der Mutter nach der Entbindung ist gewährleistet. Anschließend kann das Krankenhaus ohne das Baby verlassen werden.

Die Schwangere kann sich schon vor der Geburt in einem Krankenhaus, das die Möglichkeit der anonymen Geburt anbietet, für die Entbindung anmelden, mit dem Hinweis, dass sie ihr Kind anonym zur Welt bringen möchte. Auch Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen können anonym und kostenlos in Anspruch genommen werden.

Was passiert nach der Geburt?

Nach der Geburt übernimmt das Jugendamt bzw. die Jugendwohlfahrt die Fürsorge für das Kind und übermittelt es an Pflege- bzw. Adoptiveltern. Die Entscheidung, das Kind anonym zur Welt zu bringen, bedeutet auch gleichzeitig eine Freigabe zur Adoption.

Die Mutter hat dennoch sechs Monate Zeit, die Freigabe zur Adoption wieder rückgängig zu machen (ABGB § 181). Dafür muss sie sich beim Jugendamt melden und ihren Namen bekanntgeben. In diesem Fall wird die anonyme Geburt wie eine normale Geburt angesehen. Die Frauen werden danach psychologisch betreut und unterstützt. Hat sich die Frau dazu entschlossen, anonym zu bleiben, wird das Kind endgültig zur Adoption freigegeben.

Was ist eine Babyklappe?

Frauen, die das medizinisch betreute Angebot der anonymen Geburt nicht in Anspruch nehmen möchten oder können, haben die Möglichkeit, ihr Kind in einer sogenannten Babyklappe (auch Babynest) abzugeben. Das bedeutet, das Neugeborene kann durch ein Fenster/eine Klappe in ein Wärmebettchen gelegt werden. Der Zugang zur Babyklappe bzw. zum Babynest ist unbeobachtet möglich. Die Mutter betritt meistens einen kleinen Vorraum, öffnet die Babyklappe und legt das Kind ins Wärmebett. Das Kind wird danach sofort medizinisch versorgt und betreut. Oft befindet sich in der Babyklappe ein Informationsblatt mit einem Codewort. Mit diesem Code kann sich die Mutter anonym nach dem Befinden ihres Kindes erkundigen.

Die Babyklappe bzw. das Babynest wurde bereits in einigen Krankenhäusern eingerichtet. Hier können Frauen ihr Kind anonym und an einem sicheren Ort abgeben.

Hinweis

Nach dem Schließen der Babyklappe kann diese nicht mehr geöffnet werden.

Was passiert mit dem Kind in der Babyklappe?

Wird ein Kind in die Babyklappe gelegt, löst dies einen Alarm bei der diensthabenden Ärztin/beim diensthabenden Arzt aus. Unmittelbar danach wird das Baby aus der Klappe geholt, untersucht und medizinisch erstversorgt. Danach wird das Jugendamt bzw. die Jugendwohlfahrt informiert. Spricht aus medizinischer Sicht nichts dagegen, wird das Kind dem Jugendamt bzw. der Jugendwohlfahrt übergeben.

Auch bei der Babyklappe haben Mütter sechs Monate lang die Möglichkeit, sich zu melden und ihr Kind doch noch anzunehmen. Meldet sich die Mutter innerhalb der sechs Monate nicht, wird das Kind zur Adoption freigegeben.

Wohin kann ich mich wenden?

Mittlerweile bieten die meisten Krankenhäuser in Österreich anonyme Geburten an. Auch in einigen Schwangerenberatungsstellen werden anonyme Untersuchungen und Beratungen durch Fachärztinnen und Fachärzte angeboten. Anlaufstellen in den einzelnen Bundesländern finden Sie unter: Geburt: Beratung & Hilfe

Hier finden Sie Krankenhäuser mit Babyklappen in Österreich.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Für die Frau entstehen im Fall einer anonymen Geburt bzw. einer Inanspruchnahme einer Babyklappe keinerlei Kosten. Diese werden in der Regel vom jeweiligen Krankenhausträger bzw. vom Land übernommen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ. Prof. Dr. Thorsten Fischer

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Mit einer Schwangerschaft beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Vor allem beim ersten Kind tauchen viele Fragen auf. Erfahren Sie mehr zu Schwangerschaft, Geburt und der ersten Zeit mit Baby.

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