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Betreuung des Geburtsverlaufs

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Betreuung während einer natürlichen Geburt: Entweder wird die werdende Mutter optimalerweise von einer Hebamme und einer Ärztin/einem Arzt oder ausschließlich von einer Hebamme betreut; dies ist unter anderem vom Entbindungsort abhängig. Grundsätzlich muss bei einer Geburt immer eine Hebamme anwesend sein. Treten Komplikationen auf, ist die Hebamme verpflichtet, eine Ärztin/einen Arzt hinzuziehen.

Die Geburt selbst läuft in drei Phasen ab. Man unterscheidet Eröffnungs-, Austreibungs- und Nachgeburtsperiode.

Wer ist bei der Geburt dabei?

Das Österreichische Hebammengesetz besagt, dass bei jeder Geburt eine Hebamme anwesend sein muss. Sie stellt während der Entbindung eine sehr enge Bezugsperson der Frau dar, ein vertrauensvolles Verhältnis ist daher von Bedeutung. Manche Frauen wollen sich ihre Hebamme selbst aussuchen und sie schon während der Schwangerschaft kennenlernen. In manchen – eher kleineren – Krankenhäusern ist es möglich, sich von privaten Hebammen (Beleghebammen, Wahlhebammen) bei der Geburt begleiten zu lassen. Aber auch ohne private Hebamme ist bei einer Spitalsgeburt eine Betreuung durch eine Hebamme sichergestellt.

Bei den meisten Geburten ist zudem eine Begleitperson der Frau anwesend. Dies muss nicht immer der werdende Vaterbzw. der Partner der Frau sein. Je nach Lebensumständen und Wünschen der Frau kann die Begleitperson frei gewählt werden. Damit die Entbindung möglichst nach den eigenen Vorstellungen ablaufen kann, sollte schon in der Schwangerschaft mit der Hebamme darüber gesprochen werden.

Die Anwesenheit einer Hilfsperson während der Geburt ist für die werdende Mutter insgesamt sehr wichtig. Emotionale Unterstützung, Ratschläge, Ermunterungen und andere Hilfsmaßnahmen haben eine positive Auswirkung sowohl auf den Geburtsverlauf als auch auf das Erleben der Geburt. Die Begleitperson sollte von der Frau achtsam gewählt werden.

Wie erfolgt die Betreuung bei Geburtsbeginn?

Der Großteil aller Geburten (98 bis 99 Prozent) findet in einem Krankenhaus statt, in dem Ärztinnen/Ärzte und Hebammen eng zusammenarbeiten. Andere Möglichkeiten für Entbindungen sind Hausgeburten sowie Geburten in Hebammenpraxen oder in Geburtshäusern (1–2 Prozent) .

Die Erstuntersuchung bei Geburtsbeginn erfolgt in den meisten Fällen durch die Hebamme. Dazu gehören in der Regel folgende Schritte:

  • Allgemeine Untersuchung: Die allgemeine Untersuchung der Schwangeren umfasst die Messung der Körpertemperatur, des Pulses und des Blutdruckes.
  • Vaginale Untersuchung: Die gynäkologische Untersuchung dient der Erkennung des Geburtsbeginns und des Geburtsfortschrittes. Dabei untersucht die Hebamme oder die Ärztin/der Arzt, wie weit sich der Muttermund geöffnet hat.
  • Äußere Untersuchung: Die Hebamme oder die Ärztin/der Arzt tastet den Bauch der schwangeren Frau ab, um die Kindslage zu bestimmen.
  • Überwachung der kindlichen Herztöne: Bei der Hausgeburt verwendet die Hebamme ein kleines Ultraschallgerät (Dopton), um die Herztöne des Kindes zu überwachen. Im Spital wird dafür ein CTG (Herzfrequenz- und Wehenschreiber) verwendet.

Im Rahmen des Aufnahmegespräches können meistens auch noch offene Fragen geklärt, Unsicherheiten besprochen und Wünsche für die Geburt geäußert werden (z.B. der Wunsch nach Hilfsmitteln wie Sprossenwand, Badewanne etc.). Mehr zum Thema: Geburt: Spezielle Maßnahmen

Je nach Wunsch der Schwangeren kann auch die Begleitperson bei der Erstuntersuchung und beim Gespräch anwesend sein.

Wie erfolgt die Betreuung während der Eröffnungsphase?

Die Eröffnungsperiode ist die längste Phase der Geburt. Bis der Muttermund vollständig geöffnet ist, vergehen bei Erstgebärenden im Durchschnitt zehn bis zwölf Stunden.

Die Hebamme ist während des gesamten Zeitraumes anwesend bzw. in Rufnähe, sie überwacht und kontrolliert den Geburtsverlauf in regelmäßigen Abständen. Findet die Geburt in einem Krankenhaus statt, ist auch jederzeit eine Ärztin/ein Arzt verfügbar.

Es werden wiederholte Untersuchungen durchgeführt, um die Konsistenz des Gebärmutterhalses bzw. die Öffnung des Muttermundes zu beurteilen. Auch die Lage des Kindes (Welcher Körperteil geht voran? Wie hat sich der Kopf des Kindes gedreht? Wie weit ist es im Geburtskanal?) wird regelmäßig kontrolliert. Die Stärke und Regelmäßigkeit der Wehen (Wehenqualität) werden mittels CTG überwacht. Sind die Wehen zu schwach oder zu unregelmäßig (ineffiziente Wehentätigkeit), kann eine Wehenunterstützung notwendig werden, um einen natürlichen Geburtsverlauf sicherzustellen. Zu den wehenunterstützenden Maßnahmen gehören unter anderem Medikamente, Akupunktur oder Massagen. Manchmal werden zusätzliche Untersuchungen, wie z.B. Blutdruckmessungen, nötig.

Gegen Ende der Eröffnungsphase platzt in vielen Fällen die Fruchtblase, dies muss aber nicht immer der Fall sein. Manchmal kann die Fruchtblase auch erst in der Austreibungsphase platzen. Sobald die Fruchtblase ein Hindernis für das Kind darstellt, muss sie durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Hebamme eröffnet werden. Anschließend wird das Fruchtwasser nach Farbe und Menge beurteilt. Ist alles in Ordnung, ist das Fruchtwasser klar.

Zusätzlich zu den Untersuchungen steht die Hebamme durchgehend unterstützend zur Seite. Sie zeigt Entspannungsübungen, Massagetechniken sowie Atemübungen und Bewegungen, die die Geburt erleichtern können. Je nach Fortschritt und Verlauf der Geburt darf die Schwangere kurze Spaziergänge machen, wenn sie dies gerne möchte. Auch Hilfsmittel werden in dieser Geburtsphase gegebenenfalls zur Verfügung gestellt, ebenso wie medikamentöse Schmerzmittel, falls dies erwünscht ist. Mehr zum Thema: Wehen & Geburt

Wie erfolgt die Betreuung während der Austreibungsphase?

Die Austreibungsphase bezeichnet den Zeitraum von der vollständigen Öffnung des Muttermundes bis zur Geburt des Kindes. Viele Frauen sind zu diesem Zeitpunkt bereits sehr erschöpft und haben das Gefühl, an ihre Grenzen zu kommen. Die richtige Unterstützung ist in dieser Phase besonders wichtig. Auch aufgrund der Wehenstärke ist die gebärende Frau in dieser Geburtsphase in besonderem Maß auf die Anleitung durch die Hebamme und die Ärztin/den Arzt angewiesen.

Folgende geburtshilfliche Maßnahmen kommen in der Austreibungsphase zur Anwendung:

  • Richtige Lagerung der Gebärenden: In welcher Position die gebärende Frau während der Wehen mitpressen möchte, entscheidet sich nach dem Geburtsverlauf und nach dem persönlichen Wunsch der Frau. Mehr zum Thema: Geburtsmethoden und Gebärpositionen.
  • Anleitung zum Mitpressen: Ist der kindliche Kopf tief im Becken, beginnt ein reflektorisch ausgelöster Pressdrang. Ein zu frühes aktives Mitpressen kann zur Erschöpfung der Gebärenden führen. Daher unterstützt die Hebamme bzw. die Ärztin/der Arzt die Frau beim Pressen, indem die Atemtechnik kontrolliert und der Zeitpunkt zum Mitpressen angegeben wird.
  • Dammschutz: Bei der Geburt des kindlichen Kopfes leistet die Hebamme der Gebärenden Hilfestellung, indem sie den sogenannten Dammschutz anwendet. Dabei stützt die Hebamme den Damm von außen und versucht, die Geschwindigkeit des Kopfdurchtritts zu regulieren und den Druck auf das dünne Gewebe des Dammes zu reduzieren. Um dem Kind am Ende der Geburt genügend Platz zu machen, kann in seltenen Fällen ein Dammschnitt (Episiotomie) durch die Hebamme oder durch eine Ärztin/einen Arzt vorgenommen werden.
  • Erstversorgung des Kindes: Nach der Geburt befreit die Hebamme das Gesicht des Kindes von Blut und Schleim, damit die Atmung nicht behindert wird. Das Kind kann nun der Mutter auf die Brust gelegt werden. Danach wird die Nabelschnur abgebunden und kann zum Beispiel vom Vater durchschnitten werden.

Wie erfolgt die Betreuung während der Nachgeburtsphase?

Innerhalb einer Stunde nach der Geburt – meist aber kürzer – setzen die Nachgeburtswehen ein. Diese führen zur Ablösung des Mutterkuchens (Plazenta). Die Hebamme, die Ärztin/der Arzt überwachen auch diese Phase und überprüfen, ob der Mutterkuchen vollständig ausgestoßen wurde. In der Gebärmutter dürfen keine Reste der Plazenta zurückbleiben, da es ansonsten zu Blutungen, Wucherungen oder Infektionen der Gebärmutter kommen kann. Löst sich die gesamte Plazenta oder größere Teile nicht ab, erfolgt eine manuelle Plazentalösung durch die Ärztin/den Arzt bzw. durch die Hebamme. Gegebenenfalls ist ein Eingriff zur vollständigen Entfernung unter Narkose notwendig, der ausschließlich im Krankenhaus durchgeführt werden kann.

Hinweis

Es wird empfohlen in der Nachgeburtsperiode immer wehenauslösende Hormone (Oxytocin) zu verabreichen. Dadurch können Komplikationen und der Blutverlust verringert werden.

Sobald die Plazenta ausgestoßen ist, werden eventuelle Geburtsverletzungen (z.B. Dammriss, Dammschnitt) versorgt. Das Neugeborene wird untersucht, gemessen und gewogen. Ist alles in Ordnung, darf es danach sofort zurück zur Mutter. Meist wird es an die Brust gelegt, und die ersten Stillversuche finden statt, die Hebamme steht dabei unterstützend zur Seite.

Nach der Geburt bleiben Mutter und Kind (bzw. Eltern und Kind) meist rund zwei Stunden im Kreißsaal und können sich in Ruhe kennenlernen. Die Hebamme kontrolliert noch einige Male die Nachblutung. Geht es Mutter und Kind gut, kann auf die Wochenstation gewechselt werden.

Hinweis

Löst sich die Plazenta nicht selbstständig ab und leidet die Mutter in der Nachgeburtsphase an einer Wehenschwäche, müssen eventuell wehenauslösende Hormone verabreicht werden (Oxytocin).

Wohin kann ich mich wenden?

Für die Geburt in einem Krankenhaus können Sie sich an Krankenhäuser mit Geburtsabteilung wenden. Die Anmeldung zur Geburt in einem Wunschkrankenhaus sollte schon frühzeitig in der Schwangerschaft erfolgen. Krankenhäuser in Ihrer Nähe finden Sie unter Services (Spitalssuche).

Frei praktizierende Hebammen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Hebammengremiums. Die Suche lässt sich auf gewünschte Kriterien einschränken (z.B. Hebamme mit Kassenvertrag, Hebamme bietet Hausgeburt an etc.).

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Kosten für die Entbindung in einem Krankenhaus sind durch die Sozialversicherungsträger abgedeckt. Dabei können alle notwendigen medizinischen Leistungen und geburtshilflichen Angebote in Anspruch genommen werden. Auch die Kosten für die Betreuung einer Hausgeburt bzw. eine Geburt in einer Hebammenpraxis werden von der Krankenkasse übernommen, sofern es sich um eine Hebamme mit Kassenvertrag handelt.

Die Geburtsbegleitung durch eine Wahlhebamme (Hebamme ohne Kassenvertrag) ist eine Privatleistung und muss daher selbst bezahlt werden. Dies gilt für die Geburt im Krankenhaus ebenso wie für die Geburt zu Hause oder in einer Hebammenpraxis. Für bestimmte Leistungen kann ein Teil der Kosten bei der Krankenkasse rückerstattet werden. Mehr zum Thema: Hebamme

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Prim. Univ. Prof. Dr. Thorsten Fischer

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