Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

HIV/AIDS: Schwangerschaft und Stillzeit

Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit besteht bei HIV-infizierten Frauen ein erhöhtes Risiko einer Virusübertragung auf das Kind: Ohne jegliche Schutzmaßnahmen werden 15 bis 45 Prozent der Kinder HIV-positiver Mütter infiziert. Dieses Risiko kann durch geeignete medizinische Maßnahmen und den Verzicht auf das Stillen weitgehend eliminiert werden. Wichtig ist daher, dass jede schwangere Frau über ihren HIV-Status informiert ist, damit eine engmaschige Betreuung durch spezialisierte Ärztinnen/Ärzte in der Schwangerschaft sowie während und nach der Geburt gewährleistet ist.

Am besten geschieht dies durch die Kooperation eines interdisziplinären Zentrums mit HIV-Schwerpunkt sowie einer niedergelassenen Frauenärztin/einem niedergelassenen Frauenarzt.

Hinweis

Die Frauenärztin/der Frauenarzt berät Sie und kann mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung auch einen Such- und Bestätigungstest durchführen. Weiters kann sie/er Ihnen Adressen und Telefonnummern weiterer Beratungseinrichtungen (z.B. Frauengruppen der AIDS-Selbsthilfegruppen, psychosoziale Beratung etc.) zur Verfügung stellen. Bei positivem Testergebnis sollte eine Kinderärztin/ein Kinderarzt zur Beratung über das Übertragungsrisiko, Kontrolluntersuchungen und Verlauf der HIV-Infektion beim Kind zugezogen werden.

Folgende Maßnahmen senken das Risiko einer HIV-Übertragung auf das (ungeborene) Kind:

  • während der Schwangerschaft: Behandlung der Schwangeren mit antiretroviralen Medikamenten.
  • Geburt: Auswahl der individuell sichersten Geburtsmethode (Entbindung durch Kaiserschnitt oder vaginale Geburt) und antiretrovirale Therapie des Neugeborenen.
  • nach der Geburt: Verzicht auf Stillen bzw. Ernährung mit eigener Muttermilch.

Hinweis

In Österreich empfiehlt der Oberste Sanitätsrat, bei allen Schwangeren den HIV-Status zu erheben. Dies ist auch im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung vorgesehen. Im Mutter-Kind-Pass wird nur vermerkt, dass ein HIV-Test durchgeführt wurde. Das Testergebnis wird nicht angegeben.

Therapietreue schützt das Kind

Um die Therapietreue und den Erfolg der Behandlung zu sichern, wird die schwangere Frau über mögliche Nebenwirkungen der antiretroviralen Therapie von ihrer Ärztin/ihrem Arzt aufgeklärt. Andere Medikamente, die zusätzlich zur HIV-Therapie eingenommen werden, können gesundheitsgefährdende Wechselwirkungen verursachen oder den Behandlungserfolg gefährden. Um dies zu vermeiden, sollte jede zusätzliche Medikamenteneinnahme mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt abgeklärt werden.

Geburt: per Kaiserschnitt oder auf natürlichem Weg?

Bei der Geburt wird üblicherweise jene Methode gewählt, bei der die Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes von virushaltigen Körperflüssigkeiten der Mutter mit Schleimhaut oder Haut des Kindes möglichst gering ist. Bis vor Kurzem galt die Kaiserschnittentbindung als sicherste Methode zur Verhinderung einer Virusübertragung von der Mutter auf das Kind. Nach neueren Untersuchungen ist jedoch die Schutzwirkung eines Kaiserschnitts (Sectio caesarea) bei Frauen, die in der Schwangerschaft eine ART erhalten und deren Viruslast gegen Ende der Schwangerschaft in einem sehr niedrigen Bereich (idealerweise unter der Nachweisgrenze) liegt, allenfalls minimal.

Ein Kaiserschnitt hat – unabhängig von einer HIV-Infektion – ein höheres Komplikationsrisiko als eine Spontangeburt auf natürlichem Weg (vaginale Geburt). Eine vaginale Entbindung ist deshalb unter folgenden Voraussetzungen eine Option:

  • Die Schwangere nimmt eine antiretrovirale Kombinationstherapie ein.
  • Die Viruslast ist am Ende der Schwangerschaft, insbesondere zeitnah zum Entbindungstermin <50 Kopien/ml.
  • Die Beurteilung geburtshilflicher Risiken durch einen erfahrenen Geburtshelfer ist erfolgt.

HIV-infizierte Schwangere, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollten weiterhin per Kaiserschnitt frühestens ab der 37. Schwangerschaftswoche entbinden. Dabei ist aufgrund der niedrigeren mütterlichen Komplikationsrate (v.a. Lungenentzündung, Fieber) und der früh möglichen Mutter-Kind-Bindung bevorzugt ein regionales Anästhesieverfahren (v.a. Spinalanästhesie) zu empfehlen.

Betreuung nach der Geburt

Sowohl während einer Spontangeburt als auch bei einem Kaiserschnitt kann durch die Eröffnung der Fruchtblase das Fruchtwasser mit HI-Viren kontaminiert werden. Bei der Spontangeburt besteht zudem die Möglichkeit, dass virushaltiges Vaginalsekret oder mütterliches Blut in Körperöffnungen des Kindes gelangt. Im Unterschied zum Erwachsenen stellen beim Neugeborenen die Schleimhäute des Atmungs- und Verdauungstraktes für HIV keine Barrieren dar, und der noch nicht saure (anazide) Magen kann in der Virusinaktivierung versagen. Die höheren Übertragungsraten gestillter Kinder HIV-positiver Mütter beweisen, dass der oralen Aufnahme virushaltiger Flüssigkeiten eine erhebliche Bedeutung zukommt.

Um das Ansteckungsrisiko des Babys zu minimieren, werden routinemäßig folgende Schutzmaßnahmen ergriffen: Nach der Geburt wird das Baby nach speziellen Hygienestandards gesäubert. Anschließend erhält das Neugeborene über einen gewissen Zeitraum eine vorbeugende antiretrovirale Therapie, die bei einer möglicherweise erfolgten HIV-Übertragung eine Ausbreitung des Virus gleich verhindern soll. Da das Kind in den ersten Lebensmonaten Träger von mütterlichen Antikörpern ist, kann zu diesem Zeitpunkt ein HIV-Test falsch positiv sein. Daher ist der Nachweis von HIV-RNA im kindlichen Blut eine sicherere Nachweismethode.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Stillverzicht verhindert HIV-Übertragung

Da beim Stillen HI-Viren von der Mutter auf den Säugling übertragen werden können, empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), HIV-positiven Müttern grundsätzlich nicht zu stillen. Nähere Informationen (in Englisch) zum Thema Stillen bei HIV/AIDS finden Sie auf der Website www.who.int.

Hinweis

Gestillte Kinder HIV-positiver Mütter sind etwa doppelt so häufig HIV-1-infiziert wie ungestillte Kinder HIV-1-positiver Mütter. In westlichen Industrienationen wird HIV-positiven Müttern von Neugeborenen daher ein Stillverzicht empfohlen.

In Ländern, in denen eine ausschließliche Ernährung von Säuglingen mit adaptierter Säuglingsnahrung nicht (sozial) akzeptabel, durchführbar, bezahlbar, sicher (d.h. sauberes Trinkwasser für hygienische Zubereitung) oder dauerhaft verfügbar ist, empfiehlt die WHO für Säuglinge HIV-positiver Mütter die ausschließliche Brustmilchernährung über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Nachsorge der Kinder

Ab der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) werden IgG-Antikörper, darunter auch IgG-Antikörper gegen HIV, von der Mutter auf das Ungeborene übertragen. Da der gängige HIV-Test ein Antikörpertest ist, sind bis zur Elimination der mütterlichen Antikörper alle, d.h. auch die nicht HIV-infizierten Kinder HIV-positiver Mütter, serologisch HIV-positiv.

Der Nachweis von HIV muss daher im ersten Lebensjahr direkt durch Nachweis von HIV-Nukleinsäuren mittels PCR erfolgen. Alle positiven HIV-Testergebnisse sollten möglichst schnell durch eine zweite Blutprobe bestätigt werden. Bei Kindern HIV-positiver Mütter sind zwei negative HIV-PCR-Befunde zum Ausschluss einer HIV-Infektion notwendig. Die erste negative HIV-PCR sollte nach einem Monat (nach 28 Tagen: Sensitivität 96%, Spezifität 99%), die zweite, wegen der dann gegebenen 100-prozentigen Sensitivität und Spezifität der HIV-PCR, nach dem dritten Lebensmonat erfolgen.

Mit der HIV-PCR im ersten Lebensmonat werden demnach schon fast alle HIV-infizierten Kinder diagnostiziert. Es kann dann sofort die empfohlene Pneumocystis-jiroveci-Prophylaxe (Beginn im Falle einer HIV-Übertragung nach Möglichkeit vier bis sechs Wochen nach der Geburt) und eine antiretrovirale (Früh-)Therapie in den ersten Lebensmonaten durchgeführt werden.

Auch bei negativen HIV-PCR-Befunden soll das Verschwinden der mütterlichen Antikörper bei HIV-exponierten Kindern mindestens einmal dokumentiert werden. Wegen der intrauterinen und postnatalen (nach der Geburt) Exposition des Kindes gegenüber antiretroviralen Substanzen ist eine Nachsorge der Kinder unabdingbar, um langfristige Schäden erfassen zu können. Ist bei einem Kind eine HIV-Infektion sicher diagnostiziert, wird eine antiretrovirale Therapie eingeleitet. Die Eltern werden speziell instruiert, um eine verordnungsgemäße Einnahme der HIV-Therapie und damit einen entsprechenden Behandlungserfolg zu gewährleisten.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Horst-Michael Schalk, Arzt für Allgemeinmedizin

Mein Wegweiser

Ich fühle mich krank

Wo finden Sie rasch Hilfe bei Beschwerden? Wie können Sie sich auf einen Aufenthalt im Krankenhaus vorbereiten? Was sagt ein Laborbefund aus? Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen.

Zur Lebenslage "Ich fühle mich krank"
Zurück zum Anfang des Inhaltes